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IT-Recht

Wir freuen uns sehr verkünden zu können, dass unsere zwei letzten Tickets für den IT-JuristInnen-Tag an „die Frau“ gebracht wurden. Die zwei Gewinnerinnen stehen fest und wir freuen uns, sie am 25. Oktober in Berlin begrüßen zu dürfen. Und da wir beide (natürlich nach voriger Rücksprache ;-)) nennen dürfen, tun wir das sehr gerne! Mit dabei am 1. IT JuristInnen-Tag werden sein:

Iris Phan von der Leibniz Universität sowie Jessica Stehn-Bäcker von der Beredi Marketing GmbH

Sie haben bei der Verlosung mitgemacht und es hat nicht geklappt? Halb so schlimm, denn Härting Rechtsanwälte verlost noch zwei letzte (es sind jetzt wirklich die letzten) Tickets für den 25. Oktober. Also dem Link folgen und ein letztes Mal aufs Glück setzen:

https://www.haerting.de/de/neuigkeit/ausverkauft-jetzt-die-letzten-tickets-fuer-den-it-juristinnen-tag-gewinnen

Wir drücken Ihnen die Daumen!

Welche Nachricht wollen Sie zuerst hören? Die Gute oder – ähm – die Gute?

Erste gute Nachricht: Der IT-JuristInnenTag ist ausverkauft! Das Interesse an unserem Barcamp hat sehr schnell die 80 verfügbaren Tickets überstiegen, weswegen wir nun das digitale „Sold Out“ Schild an die Ladentür hängen können.

Die zweite gute Nachricht: Das heißt nicht, dass Sie nicht im Herbst in Berlin dabei sein können – denn wir können noch zwei Tickets verlosen!

Wie Sie teilnehmen können (und ggf. was der IT JuristInnenTag eigentlich ist), können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Den ganzen Artikel lesen.

Um den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis ranken sich – leider –  hartnäckig zahlreiche Mythen und Halbwahrheiten. Schenkte man ihnen allen Glauben, wäre eine angemessene und vor allem moderne Gestaltung von Auswahl- & Bewerbungsverfahren spätestens seit Geltung der DSGVO nicht mehr möglich. Oder anders ausgedrückt: Einzig und allein die gute alte alte analoge Bewerbungsmappe könne demnach den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, alles darüber hinaus sei zwar nützliches aber letztlich nicht erforderliches „Gedöns“ (um einfach mal Worte von Altbundeskanzlern zu nutzen).

Das ist nicht schön und führt leider dazu, dass viele Unternehmen sich weder trauen, die Personalverwaltung sinnvoll zu digitalisieren noch das volle Potential aktueller wissenschaftlicher Feststellungen der Eignungsdiagnostik zu nutzen.

„Zur Sicherheit“ will man lieber alle Beschäftigten eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen und schickt den Praktikanten schon mal zum Büroartikelladen der Wahl, um für das analoge Personalverwaltungssystem weitere 100 Leitzordner zu beschaffen.

Warum Sie die Beschäftigten natürlich nicht Informationen zur Datenverarbeitung unterschreiben lassen müssen und dem Grunde nach selbstverständlich Personalmanagement-Systeme nutzen und moderne Eignungsdiagnostik einsetzen könenen, dass ich erkläre ich Ihnen sehr gerne im ersten Teil meines zweiteiligen Fachaufsatzes

Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis – Teil 1 

Zeit, mit den Mythen aufzuräumen und endlich das Notwendige zu tun!

der in der zfm, 2019, 97 erschien und den ich freundlicherweise in Absprache mit der Schriftleiterin (Danke an @DanielaGaub!) an dieser Stelle öffentlich zugänglich machen darf.

Insbesondere, wenn Sie gerade an Schnappatmung aufgrund der DSGVO leiden und glauben, Sie dürften nichts mehr in Ihrem Unternehmen tun, dann lesen Sie diesen Artikel, entrümpeln Sie die Kammer der Mythen und Legenden rund um den Beschäftigtendatenschutz und atmen Sie entspannt weiter, denn: Die DSGVO ruiniert die Arbeitswelt nicht. (auch wenn so ein Titel click-bait mäßig natürlich viel toller wäre…)

Artikel lesen

Übrigens, der der zweite Teil, der Ihnen konkrete ToDos mit an die Hand gibt,  ist bereits in der Pipeline und wird in Kürze ebenfalls erscheinen!

In diesem Sinne,

auf bald!

Herzlich willkommen zum neuen Rechtsüberblick für den Juli 2019 (der hier mit kleiner Verspätung *hust) erscheint.

Erneut werden Themen aus medienrechtlicher und medienrechtspolitischer Perspektive zusammengestellt und kommentiert. Dabei werden auch gesellschaftliche und technische Entwicklungen dargestellt.

So beginnt der Rechtsüberblick mit der Frage „Is AI biased?“, also Defiziten in der KI-„Ausbildung“, die zu ungewollten Diskriminierungen führen könnten.

Danach wird der Blick auf eine Klage beim LG München I geworfen, in der sich ein bayerischer Gastwirt gegen Google und nach seiner Aussage unwahre Öffnungszeiten, die die Online-Suchmaschine ausgibt, wehrt. Leitfrage ist: Was könnte man gegen eine solche unrichtige Anzeige eigentlich machen, unterstellt sie sei unwahr.

Danach wird ein Bericht der EU-Kommission, das Zwischenfazit zur DSGVO, welches im Berliner Innenministerium für reichlich Hektik gesorgt haben wird, betrachtet: Wird der EuGH bald aufgrund eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren (Plural bewusst gewählt) gegen die Bundesrepublik den Rotstift an das deutsche BDSG anlegen?

Danach führt es uns nochmal vor das LG München I mit der Besprechung einer Entscheidung über unzulässige Sperrungen von Content auf Twitter – Nachwehen des Problems #twittersperrt.

Hingewiesen wird ferner auf das nun erfolgte Urteil des EuGH in Sachen „Fashion ID“.

Viel Spaß Ihnen beim Lesen.

Den ganzen Artikel lesen.

Heute übernehme ich, Tobias Hinderks, den Rechtsüberblick. Denn das Datenschutzrecht und die IT-Welt ist bekannterweise voll von Themen und neuen Entwicklungen. Heute geht es um ein Urteil des EuGH, dass bei Google bestimmt mit großer Begeisterung aufgenommen wurde, einen Ausflug in den 27. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten und einen weiteren (lohnenswerten) Ausflug in das Thüringische Personalvertretungsgesetz (nein, der Autor hat nicht den Verstand verloren…). Danach wenden wir uns der technischen Welt und einem Sicherheitsproblem mit – man kann es erraten – dem beA zu, um mit einem Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses zur Datenverarbeitung im Vertragskontext zu enden.

Viel Spaß beim Lesen!

Den ganzen Artikel lesen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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