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Influencer Relations & Recht

Okay, wir müssen zugeben: Dafür, dass der neue Blog groß angekündigt wurde, passiert hier – leider –  aktuell nicht so viel. Jedenfalls weniger als auch wir uns wünschen würden. Dabei ist es nicht so, dass nicht passieren würde, nein, nein. In der Kanzlei macht sich das Näherrücken des 25. Mai 2018 – das berühmte Datum, an dem die DSGVO Geltung erlangt – anhand des massiven Arbeitsaufkommens deutlich bemerkbar! Und so ist es auch nicht, dass keine Ideen oder kein Stoff für Blogartikel vorhanden wäre, nein, es bleibt leider derzeit schlicht nicht die Zeit, all die vielen vorhandenen Ideen zu Blog-Artikeln auch umzusetzen.

Umso mehr freue ich mich, dass nun – wenn auch nicht hier direkt – ein größerer Beitrag von oder jedenfalls mit mir, dennoch das Licht der Welt erblickte. Seit November arbeiten wir, Dr. Kerstin Hoffmann und Rechtsanwältin Nina Diercks dem oben genannten Interview zum Thema „Markenbotschafter und Recht“ und heute ist er auf dem Blog von Frau Dr. Kerstin Hoffmann erschienen. Hurra!

Sie wissen nicht wer Frau Dr. Kerstin Hoffmann ist? Nun, das müssen wir schleunigst ändern: Frau Dr. Hoffmann gehört in Deutschland zu den bekanntesten Kommunikations- und Strategieberaterinnen, ist Buchautorin und Vortragsrednerin. Ihr Blog „PR-Doktor“ gehört zu den meistgelesenen Blogs der Branche.

Um so mehr freue ich, von Dr. Kerstin Hoffman zum Interview gebeten worden zu sein! Und hier ist es:

23 Fragen lang erkläre ich, worauf Unternehmen zu achten haben, sobald diese Mitarbeiter als Markenbotschafter einsetzen, welche juristische Informationen gerade Führungskräfte und Mitarbeiter/innen benötigen, die sich öffentlich für Ihren Arbeitgeber stark machen und welche rechtlichen Fallstricke Sie vermeiden können. Aber lesen Sie am besten selbst:

„Arbeitsrecht, Datenschutz, Schleichwerbung: Was Markenbotschafter und Unternehmen wissen müssen“

(Einfach auf den Link klicken und schon sind Sie mittendrin im Interview!)

In diesem Sinne,

viel Vergnügen beim Lesen! (und 1000 Dank an Kerstin für das Interview!)

Im Pressesprecher wurde in der Printausgabe 02/17 der Artikel von Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema Influencer Verträge veröffentlicht. In diesem erklärt Nina Diercks, weshalb Kommunikatoren die Zusammenarbeit mit Influencern auf eine verlässliche vertragliche Grundlage stellen sollten und welche rechtlichen Fallstricke auf Sie warten können, falls Sie nicht vor Beginn der Zusammenarbeit die Leistungsinhalte professionell und konkret, wie bei jeder anderen beginnenden Geschäftsverbindung auch, in einen Vertrag fixiert haben sollten.

Und zu guter Letzt beim Thema „Influencer Relations“ nicht zu vergessen; die richtige Kennzeichnung der Werbung…

Der Pressesprecher hat diesen Artikel nun auch Online zur freien Verfügung  gestellt:

https://www.pressesprecher.com/nachrichten/eine-knappe-vereinbarung-mit-influencern-reicht-im-

zweifel-nicht-1536585383

Mitautorin: Melanie Ludolph, zum Veröffentlichungszeitpunkt Referendarin bei Dirks & Diercks  Rechtsanwälte

Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14  entschieden, dass bei einem redaktionellen Beitrag auf einer Webseiten der Hinweis „Sponsored“ nicht zur Werbekennzeichnung ausreicht. BÄM.

Himmel! Und jetzt? Was machen wir denn mit all den #sponsered Tweets, Blogartikeln, Facebook- und Instagram-Posts?

Der besonnene Anwalt ruft: Gemach, gemach! Zunächst haben wir nur eine Entscheidung der Bayern. Nicht mehr und nicht weniger. Aber der Reihe nach:

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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