Okay, wir müssen zugeben: Dafür, dass der neue Blog groß angekündigt wurde, passiert hier – leider – aktuell nicht so viel. Jedenfalls weniger als auch wir uns wünschen würden. Dabei ist es nicht so, dass nicht passieren würde, nein, nein. In der Kanzlei macht sich das Näherrücken des 25. Mai 2018 – das berühmte Datum, an dem die DSGVO Geltung erlangt – anhand des massiven Arbeitsaufkommens deutlich bemerkbar! Und so ist es auch nicht, dass keine Ideen oder kein Stoff für Blogartikel vorhanden wäre, nein, es bleibt leider derzeit schlicht nicht die Zeit, all die vielen vorhandenen Ideen zu Blog-Artikeln auch umzusetzen.
Umso mehr freue ich mich, dass nun – wenn auch nicht hier direkt – ein größerer Beitrag von oder jedenfalls mit mir, dennoch das Licht der Welt erblickte. Seit November arbeiten wir, Dr. Kerstin Hoffmann und Rechtsanwältin Nina Diercks dem oben genannten Interview zum Thema „Markenbotschafter und Recht“ und heute ist er auf dem Blog von Frau Dr. Kerstin Hoffmann erschienen. Hurra!
Sie wissen nicht wer Frau Dr. Kerstin Hoffmann ist? Nun, das müssen wir schleunigst ändern: Frau Dr. Hoffmann gehört in Deutschland zu den bekanntesten Kommunikations- und Strategieberaterinnen, ist Buchautorin und Vortragsrednerin. Ihr Blog „PR-Doktor“ gehört zu den meistgelesenen Blogs der Branche.
Um so mehr freue ich, von Dr. Kerstin Hoffman zum Interview gebeten worden zu sein! Und hier ist es:
23 Fragen lang erkläre ich, worauf Unternehmen zu achten haben, sobald diese Mitarbeiter als Markenbotschafter einsetzen, welche juristische Informationen gerade Führungskräfte und Mitarbeiter/innen benötigen, die sich öffentlich für Ihren Arbeitgeber stark machen und welche rechtlichen Fallstricke Sie vermeiden können. Aber lesen Sie am besten selbst:
„Arbeitsrecht, Datenschutz, Schleichwerbung: Was Markenbotschafter und Unternehmen wissen müssen“
(Einfach auf den Link klicken und schon sind Sie mittendrin im Interview!)
In diesem Sinne,
viel Vergnügen beim Lesen! (und 1000 Dank an Kerstin für das Interview!)