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November 27, 2015

Mitautorin: Melanie Ludolph, zum Veröffentlichungszeitpunkt Referendarin bei Dirks & Diercks  Rechtsanwälte

Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14  entschieden, dass bei einem redaktionellen Beitrag auf einer Webseiten der Hinweis „Sponsored“ nicht zur Werbekennzeichnung ausreicht. BÄM.

Himmel! Und jetzt? Was machen wir denn mit all den #sponsered Tweets, Blogartikeln, Facebook- und Instagram-Posts?

Der besonnene Anwalt ruft: Gemach, gemach! Zunächst haben wir nur eine Entscheidung der Bayern. Nicht mehr und nicht weniger. Aber der Reihe nach:

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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