Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Die Weihnachtsgeschichte im Blog. Tradition seit 2013. Und wie das mit Traditionen so ist, sie müssen fortgeführt werden. Schließlich wären sie sonst keine. Dazu können wir alle wenigstens etwas Beständigkeit in diesen unruhigen Weltenlagen gut gebrauchen.

Unruhige Weltenlage

„Diesen“ unruhigen Weltenlagen? Nun, wenn wir ehrlich sind, ist die Weltenlage immer unruhig. In der bräsigen, langsamen Friedlichkeit Westeuropas, fiel es uns jedoch persönlich nur bedingt auf. Natürlich erreichten uns Nachrichten in den 70ern und 80ern aus Jordanien, Kambodscha, Äthiopien, Bangladesch, Libanon, Angola, Mosambik, Uganda, Vietnam, Afghanistan, Golfkrieg (HUI! Wird etwa das Öl teuerer?!), Sudan, Somalia. Aber ach, das waren doch entweder Bürger- oder Stellvertreterkriege. Und so weit weg. Außerdem hörte man nur um 20.15 Uhr in der Tagesschau oder einmal am Tag in der Tageszeitung davon. Der Kalte Krieg? Ja, gut, der war aber eben kalt. Und halt da (Kuba-Krise mal kurz vergessen). Und dann auch vorbei. Der direkt vor unserer Haustür vorfindliche Jugoslawien-Krieg in den 90er Jahren konnte an dem Eindruck, der Frieden sei nun unumstößlich in Europa eingekehrt,  daran nichts ändern. Kam doch Daddy USA flugs vorbei und machte dem Ganzen ein Ende.

Nach dem kalten Krieg im Taumel der Wiedervereinigung und dem Fall des Sowjet-Imperiums wurde gar das Ende der Geschichte (aka die „Nach-Krieg-Ära“) von Francis Fukuyama ausgerufen, da liberale Demokratien ganz offensichtlich das bessere, sich stets durchsetzende, da beste Staatsystem darstellen würden. [To be fair, er sagt nicht, dass es da nicht noch Rückschläge geben könne.]

Wir wollten das alle glauben. Begriffe wie die „Friedensdivende“ wurden erfunden, um Ausgaben für die Verteidigung auf ein unverantwortliches Maß zurückzustufen. Wer das damals allerdings als unverantwortlich bezeichnete, wurde als „Kriegstreiber!“ bezeichnet. „Sis vis pacem para bellum“ – „Wenn Du den Frieden willst, bereite den Krieg vor“ war komplett vergessen, obwohl uns genau das im Kalten Krieg den Frieden über Jahrzehnte gesichert hatte. Nur hieß es hier „Deterrence“, also Abschreckung durch Atomsprengköpfe und weniger Kampfbereitschaft von Soldaten und Gerät. Dass es nie eine Friedensdivende gab und geben wird, und dies wieder nur eine – leider erfolgreiche – Wortschöpfung von Politkern war, die ebenso an das Ende der Geschichte wie an den ewig zur Seite stehenden Daddy USA glauben wollten, wollte aber auch niemand wahr haben.

Und nun? Tja. Allen voran Putin, aber genauso Musk, Trump und hier in Deutschland die AfD sowie das BSW lachen (letztere beide im Zweifel im Video-Call mit Putin) laut.

Krieg ist wieder vor der Tür seit Russland die Ukraine mit Krieg überzieht.

In den USA regiert Präsident Musk unter Vizepresident Trump. Verschwörungstheoretiker auf allen Regierungspositionen. Europa kann „Good Bye“ zu Daddy Amerika sagen. Und der reichste Mann der Welt, dessen Ziel es schon immer war, die Welt zu beherrschen, kommt diesem Ziel immer näher. Er hat angekündigt Farage im Wahlkampf zu unterstützen und erklärte gerade erst auf seinem eigenen Propagandakanal, dass einzig die AfD Deutschland retten könne. Desinformation und damit (Wahl)Manipulation kommt nun also nicht mehr nur von russischer Trollfarmen, die mit hochgezüchteten Accounts und eigens kreiierten scheinbaren Nachrichtenseiten – ebenfalls leider – sehr erfolgreich Desinformation betreiben und bereits die erste europäische Wahl in Rumänien nachweislich manipuliert haben.

Deutschlands Bräsigkeit

Und Europa? Uneins wie vielleicht noch nie. Deutschland ist von der Bräsigkeit der letzten Jahrzehnte so geprägt, das es einfach nicht aufwacht. Probleme? Die sind woanders in der Welt. Desinformation? Ja, schon, aber nicht bei uns. Wenn wir nicht hingucken, dann wird eine ganz normale Wahl! Hier geht es darum, den Menschen zu verkaufen, dass es einfach immer so weitergeht mit der deutschen Gemütlichkeit. Zumutungen? Aber nein. Wahlgeschenke? Aber ja! Wie das finanziert werden soll? Uns doch egal. So der Tenor von SPD wie insbesondere der CDU. Die CSU arbeitet sich einfach nur an den Grünen ab. Von staatspolitischer Verantwortung für das große Ganze ist nichts, aber auch gar nichts zu sehen. (Von der CLP, der Christian Lindner Partei, vormals FDP, will ich gar nicht erst anfangen.) AfD und BSW sind sich darin einig, dass sie alles besser machen werden als die da oben und sich „alles ändern!!!!“ muss. Konstruktive Ideen oder gar Konzepte und Strategien haben sie natürlich nicht. Aber egal, wer einfache Lösungen verspricht, ist halt bei knapp 20%. Es gibt eine Partei, die nicht nur Ideen, sondern zukunftsgewandte Konzepte hat. Die sagt: „Hey, das wird nicht einfach! Aber wir kriegen das in Deutschland hin!“. Doch das ist die Partei, die per se an allem Schuld ist (fragt die CSU!). Und ich fürchte, die Ehrlichkeit, mit der durchaus von schwierigen Zeiten und Zumutungen geredet wird, wird nicht goutiert werden, die positiven Ausblicke auf unsere Zukunft wollen nicht gesehen werden solange eine Zumutung dabei sein könnte. (Die Zumutungen werden mit Merz „Zurück-in-die-Zukunft-der-50er-Jahre“ und „Olaf-mit-uns-bleibt-alles-wie-es-ist-Scholz“ genauso kommen, nur wird dann keine Konzepte dazu geben, sondern „Das konnte ja keiner ahnen!“).

…aber bevor ich uns jetzt alle in die tiefste Depression rante, sehen wir es doch einmal ein wenig anders.

Deutschland – das Bollwerk der Bräsigkeit als Feste der Demokratie und des Rechtsstaats

Ja, uns steht eine Wahl bevor. Ja, Deutschland ist bräsig. Ja, es könnte viel mehr, viel schneller tun. Ihr wisst schon, deutsche Gründlichkeit, Zeit, Mühlen, langsam, stetig. Und so weiter.  Aber gleich, ob Merz (ziemlich sicher), Habeck (das wäre ein schönes Wunder) oder Scholz (ich glaube es absolut nicht, aber er hat es letztes Mal wider aller Wahrscheinlichkeit geschafft) Kanzler wird. Wir werden einen fest auf dem Boden der Demokratie stehenden Kanzler und eine Regierung erhalten, die mit beiden Beinen auf eben diesem Boden steht. Uns mag die Politik, die gemacht werden wird, nicht gefallen (je nach dem wer gewählt wird, und welche politische Einstellung wir haben). Aber es wird eine demokratische Politik sein.

Der Bundestag (die Legislative) hat just die Gewaltenteilung durch den Schutz Bundesverfassungsgerichts (Judikative) ganz erheblich gestärkt.

Das sind verdammt gute Nachrichten.

Dazu kommt, dass sich Deutschland schon mehrfach am eigenen Schopfe aus der Misere gerissen hat.

So waren wir etwa Anfang der 2000er der kranke Mann Europas und kaum einer hat einen Pfifferling darauf gegeben, dass Deutschland sich wieder berappelt. Da hat einer – Schröder – den Mut gehabt, gegen Widerstände notwendige, rabiate Reformen durchzusetzen, um diesen Zustand zu beenden. (Dass das über das Ziel hinaus geschossen war, ist eine andere Geschichte. Und welche Figur Schröder heute abgibt, darüber decken wir alle den Mantel des Schweigens). Und heute decken wir über 50% unseres Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien, obwohl es noch vor ein paar Jahren hieß, das sei alles völlig unmöglich. Der Strompreis ist 2024 im Schnitt auch um 11% gesunken. Es gibt sie weiterhin, die Erfolge und guten Nachrichten.

In der Welt ist auch gar nicht alles schlecht

Das gilt auch, wenn wir weiter nach draußen, weg von Deutschland gucken. In China geht der Benzinverbrauch stark zurück, weil die Leute elektrisch fahren. Indien baut einfach mal das größte erneubare Energiekraftwerk der Welt (sic!) und zwar ein Kraftwerk bestehend aus Solar- und Windkraftwerken.

Als ich in den 80ern aufwuchs, hieß es, es gehe mit dieser Welt noch zu meiner Lebenszeit zu Ende, weil das Schutzschild der Erde zerstört und das Ozonloch innerhalb kürzester Zeit zu groß werde. Dazu würden alle Bäume durch den sauren Regen vernichtet werden. Das waren überhaupt keine rosigen Aussichten. Das beides sind heute keine Probleme mehr.

Wir schaffen das schon! Auch diesmal.

Die Zeiten ändern sich – Zeit für eine Pause

Eigentlich ist alles wie immer. Die Zeiten ändern sich. Wobei – ich habe nachgeschaut. Hier im Blog. Und irgendwie ist tatsächlich eben weniger Bräsigkeit als früher. Während ich bis 2019 von Stress und Hektik durch Zeitverdichtung und Digitalisierung schrieb, schreibe ich seit 2020 davon, dass dazu noch Pandemie Teil 1, Pandemie Teil 2, Kriegsjahr 1 und Kriegsjahr 2 in Europa unsere Resilienz auf eine noch stärkere Probe stellen. Dieses Jahr 2024? Nun ja, Zeitverdichtung, Digitalisierung, Kriegsjahr 3 in Europa und siehe oben.

Ergo, Zeit für eine Pause. Ohne die können wir das alles gar nicht schaffen. Und was eignet sich besser dazu als diese Tage „zwischen den Jahren“ also von Weihnachten bis Silvester, die uns allen, egal ob wir an das fliegende Spaghetti-Monster oder eine sonstige Weltreligion glauben, in Deutschland eben aufgrund der ursprünglich christlichen Prägung ein paar Tage der Ruhe über die Feiertage verschaffen.

Machen Sie die digitalen Endgeräte aus. Essen Sie Kekse. Umgeben Sie sich mit lieben Menschen. Und wenn Sie Dienst haben, dann wünsche ich Ihnen so ruhige Dienste wie möglich und daneben Zeit für Plätzchen und liebe Menschen.

Vielleicht hören Sie dazu den Song „A Change at Christmas (Say It Isn’t So)“ von The Flaming Lips.

It would be a frozen moment just around ChristmasWhen all of mankind reveals its truest potentialAnd there is sympathy for the sufferingAnd there is sympathy for those who are suffering
And the world embraces peace and love and mercyInstead of power and fear and as sure as I’m standing hereI swear it really does appear that a change comes over usYes, some kind of change comes over us

In diesem Sinne,

nehmen Sie sich Zeit für eine Pause. Das wünsche ich Ihnen, haben Sie eine frohe Weihnachtszeit.

Auf Bluesky (ihr wisst schon, dem Twitter ohne Musk, Pornbots und russisch-chinesischen Hetzfarmen) haben die Kolleg*innen Christian Koch und Dr. Miriam Vollmer die Reihe „Wie kann der Berufseinstieg als Rechtsanwältin aussehen?“ initiert. Inzwischen haben sich weitere Kolleg*innen angeschlossen. Auf diese Weise entsteht ein buntes Bild des vielfältigen Berufes und Berufseinstiegs als Anwältin.

Natürlich wollte ich dann auch dazu beitragen und einen „kurzen“ (haha) Thread schreiben. Das ist nicht so ganz gelungen. Es wurde mal wieder länger. Aber da der Thread den Reaktionen nach trotz erheblicher Länge recht lesbar ist und ich vermute, dass der Weg in die Anwaltschaft auch hier die bzw. den eine*n oder anderen jungen mitlesenden Kolleg*in to be interessiert (oder auch einfach meine Leser*innen;) ), schubse ich den Thread vom 04.07.2024 nun einfach auch einmal hier rein.

Viel Spaß beim Lesen!

Den ganzen Artikel lesen.

Der EuGH hatte sich in dem Urteil C-667/21  mit ebenso spannenden wie wichtigen Fragen rund um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Arbeitgeber, das Verhältnis von Artikel 6 zu Artikel 9 DSGVO und zur Höhe eines Schadensersatzes im Sinne von Art. 82 DSGVO zu befassen.

Insbesondere zu den letzten beiden Fragen wird sich regelmäßig unter Juristen wie bei den Kesselflickern gestritten. (Hat eigentlich schon mal jemand Kesselflicker streiten sehen!?). Das heißt, dieses zunächst so unscheinbare Urteil hat es doch ganz schön in sich.

Genau genommen ging es – vereinfacht ausgedrückt – um folgende Fragen (EuGH, C-667/21 v. 21.12.2023, Rz. 35):

  1. Darf ein ein Medizinischer Dienst als Arbeitgeber die Daten seines Beschäftigten zur Erstellung im Rahmen seiner Funktion als Medizinischer Dienst der Krankenkassen nach Art. 9 Abs. 2 h DSGVO verarbeiten?
  2. Wenn ja, muss der Arbeitgeber dann besondere Maßnahmen ergreifen und wenn ja welche?
  3. Wenn ja, muss dann auch ein Rechtsgrund zur Verarbeitung im Sinne des Art. 6 DSGVO vorhanden sein?
  4. Kommt es bei der Bemessung des immateriellen Schadensersatzes darauf an, ob Art. 82 DSGVO eine reine Ausgleichsfunktion oder aber auch eine abschreckende und strafende Funktion hat? Und welche Funktion hat Art. 82 DSGVO?
  5. Kommt es bei der Bemessung des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO auf den Grad des Verschuldens des Verantwortlichen Datenverarbeiters an?

Doch der Reihe nach. Zunächst der Sachverhalt und dann – wie immer – rechtslaienverständliche Erläuterungen.

Den ganzen Artikel lesen.

Egal, was man liest und hört: ständig stolpert man/frau derzeit über das Wort „KI“. Dabei wird der Begriff offenbar gerne verwendet, ohne überhaupt zu wissen, was eine KI ist oder sein soll oder was diese ausmacht. Denn nicht überall, wo „KI“ drauf steht, ist KI drin. (Spoiler: ob eine echte „KI“ bereits existiert, ist mehr als nur fragwürdig).

Aber beginnen wir vorne und fassen damit sogleich den Artikel KI im Personalwesen – Was sagt die KI-Verordnung dazu?, der in der BvD-News Ausgabe 01/2024 erschien, zusammen:

KI im Personalwesen – Was sagt die KI-Verordnung dazu?

Gerade im Personalbereich wird viel mit dem Schlagwort „KI“ geworben, z.B. werden Stellenanzeigen mithilfe „Künstlicher Intelligenz“ ausgeschrieben oder Ergebnisse von Einstellungstests mithilfe dieser analysiert. Das klingt gut, allerdings verbergen sich hinter diesen „KI“ regelmäßig nichts weiter als Anwendungen, die Technologien des maschinellen Lernens (ML), ein Teilgebiet der KI, beinhalten. ML-Systeme verfügen über Algorithmen, mit denen Muster erkannt  (Ja, genau wie ChatGPT, Midjourney & Co.) und auf Basis der vorgebenen (!) Algorithmen auch gewisse Ableitungen getroffen werden können. Das ist gut. Das kann außerordentlich hilfreich sein. Zumal die Rechenkapazitäten immer größer und schneller werden. Nach wie vor laufen diese Algorithmen aber auch in falsche Richtungen, da sie eben keine inhaltlichen Bewertungen vornehmen, sondern nur Muster erkennen können. Und so klingen ChatGPT Texte stets gut, sind inhaltlich aber dennoch oft voller Fehler. Und MidJourney wirft hübscheste Fotografien aus und kriegt doch das Problem mit diesen menschlichen Fingern, die nun mal fünf und nicht sechs oder vier sind, nicht in den Griff.

Eben deswegen ist all das keine KI. Jedenfalls nicht nach der KI-Verordnung, die das EU-Parlament am 13.03.2024 verabschiedet hat. (Eine finale Fassung liegt bislang noch nicht vor, der Arbeitsentwurf der KI-Verordnung, der inhaltlich abgestimmt ist und nur noch redaktionell im Rahmen des sog. Berichtigungsverfahrens überarbeitet wird, ist, wie er vom Parlament angenommen wurde, hier nachzulesen. Nach meinem Verständnis der KI-Verordnung muss eine KI „mehr“ sein, als Machine Learning oder wissens- und logikgestützte Konzepte. Eine KI muss eigenständig Schlussfolgerungen auf Basis der Informationen, die sie erhalten hat, mit Hilfe von Machine Learning und/oder wissens- und logikgestützten Konzepten ziehen können. Das kann nach meinem Kenntnisstand bislang keine „KI“.

Wer nach dieser These mehr zur Frage „Was ist KI  nach der KI-Verordnung?“und dazu, wie die KI-Verordnung den Einsatz von KI im Personalbereich (Stichworte: Hochrisiko-System, Geldbußen etc.) betrachtet, wissen möchte (bzw. als Personalverantwortlicher, der solche Systeme einsetzt, wissen muss), der kann all das dezidiert in dem Artikel

Diercks, KI im Personalwesen, BvD-News Ausgabe 1/24

nachlesen.

Nach dem derzeitigen Stand soll die KI-Verordnung im Frühsommer in Kraft treten. Grundsätzlich erlangt das europäische Gesetz dann 24 Monate später Geltung. Jedoch – anders als sonst – mit etlichen Sonderregeln nach oben und unten:

  • das Verbot von KI-Systemen, die unannehmbare Risiken darstellen (also des Teufels Kindes sind), wird sechs Monate nach Inkrafttreten gelten;
  • die Verhaltenskodizes werden neun Monate nach Inkrafttreten gelten;
  • Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Transparenzanforderungen genügen müssen, gelten zwölf Monate nach Inkrafttreten.
  • die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme (u.a. KI für den Personalbereich) gelten nach 36 Monaten.

Das vermag jetzt für Personalverantwortliche so klingen, als ob noch ewig Zeit vorhanden wäre. Ganz so einfach ist es jedoch nicht (wie ein Blick in den Artikel vertieft erläutern würde). Es sind Fragen zu klären. Nämlich:

  1. Haben wir hier eine KI-Anwendung nach der KI-Verordnung?
  2. Unterfällt diese KI-Anwendung den Ausnahmen von für Hochrisiko-System?
  3. Liegt hier ein Hochrisiko-System vor? Werden die – umfangreichen – Anforderungen und Pflichten beim Betrieb von Hochrisiko-Systemen erfüllt?

Selbst wenn eine Personal-KI-Anwendung unter die Ausnahmetatbestände fällt, so dass kein Hochrisiko-System anzunehmen ist, müssen die Personalverantwortlichen dies genauestens dokumentieren und diese Dokumentation auf Anforderung den Behörden aushändigen. Die Prüfung müssen daher unbedingt vor Anschaffung und Verwendung von KI-Systemen erfolgen.

Alle Einzelheiten sind, wie gesagt, in dem Artikel „KI Im Personalwesen“, zuerst erschienen in BvD-News 1/24, nachzulesen. Wer gerne die gesamten Zeitschriften der BvD einsehen möchte, kann das hier tun.

In diesem Sinne,

es bleibt alles spannend!

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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