Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Die CNIL, die französische Aufsichtsbehörde, hat sich am 7.6.2022 noch einmal zu Google Analytics und der Datenübertragung in Drittstaaten geäußert. Ja, 7.6., es ist mir aber erst heute durch den ZD-Newsletter aufgefallen. (Danke dafür!)

In ihrem Beitrag legt die CNIL dar, dass sie mehrere Beschwerden zur Nutzung von Google Analytics auf Webseiten französischer Unternehmen auf dem Tisch hatte. Sie habe das geprüft und sei der Ansicht, dass die “Verwendung von Google Analytics in der derzeitigen Form zu unzureichend geregelten Übermittlungen in die USA führe”.  Dabei lässt die CNIL leider offen, was “die derzeitige Form” war, ob es also um Google Analytics 4 (aktuelle Version, die IP-Adresse wird nicht in Analytics erfasst) oder um die ältere Fassung, Universal Analytics ging, bei der man selbst entscheiden muss, ob die IP-Adresse anonymisiert wird. Ist aber auch nicht weiter wichtig, denn: Alles schlimm mit der Übertragung der IP-Adresse in einen Drittstaat.

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Hurra! Der von Marlene Schreiber und mir im Jahr 2019 erstmals initiierte IT JuristInnnen Tag gehört jetzt zum Etablissement! Schließlich findet er dieses Jahr zum dritten Mal statt. Und zwar am 07. Oktober 2022, turnusgemäß in Berlin.

Sie wissen gar nicht, was der IT JuristInnen Tag ist? Sie sind ein männlicher Leser und fühlen sich ausgeschlossen? Nun, diese Sorge kann ich Ihnen ganz schnell nehmen, Männer sind beim IT JuristInnen Tag selbstverständlich mitgemeint.

Kommen wir zur Frage, worum es beim IT JuristInnenTag geht. Der IT Juristinnen Tag trägt nicht ohne Grund den Untertitel „BarCamp zu Digitalisierung und Recht“. BarCamps sind „Unkonferenzen“. Das bedeutet, dass zwar ein Tagesablauf, aber eben kein Vortragsprogramm feststeht. Der IT JuristInnen Tag  lebt damit von den Beiträgen, die die TeilnehmerInnen morgens während der sogenannten „Session“-Planung anbieten und die von den anderen TeilnehmerInnen als hörenswert eingestuft werden. Mehr Informationen zu der Frage „Was ist ein BarCamp?“ finden sich hier.

Dem IT- und Datenschutzrecht ist zu eigen, dass sich die aufkommenden Probleme kaum ohne einen Blick über den vielzitierten (juristischen) Tellerrand lösen lassen. Es braucht regelmäßig fachübergreifendes Teamwork und eine gewisse Schwarmintelligenz. Und so ist das Ziel unserer Veranstaltung auch, eine Möglichkeit zum fach- und senioritätsübergreifenden Wissentransfer und zum entspannten  Networking zu schaffen. Von beidem waren die bisherigen Veranstaltungen geprägt – und so soll es auch 2022 sein! Die Veranstaltung richtet sich natürlich an JuristInnen, aber auch Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu der Thematik „Digitalisierung und Recht“ gekommen sind. Mehr Informationen zum Ziel unserer Veranstaltungen finden sich hier.

Traditionell beginnt unser BarCamp mit einer Keynote. Dieses Jahr haben wir für diese Keynote Barbara Thiel, ihres Zeichens Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, gewinnen können. Darüber freuen wir uns sehr!

Unter den Hashtags #ITJurT19 und #ITJurT21 finden sich auf Twitter Impressionen der letzten beiden Veranstaltungen.

Wer das alles gerne einmal selbst erleben möchte, der erwerbe einfach ein Ticket und komme am 07. Oktober nach Berlin!

In diesem Sinne,

ich freue mich mit zusammen mit Marlene schon jetzt auf Euch!

Ich gewinne lieber als dass ich verliere. Bei Mensch-ärger-dich-nicht und bei Gerichtsverfahren. Es gibt Urteile, die gehen klar, auch wenn die eigene Mandantschaft dabei verliert. Da stimmt die Begründung, auch wenn ich es rechtlich anders sehe. Hin und wieder gibt es jedoch auch Urteile, die man liest und sich denkt: „Das darf doch wohl nicht wahr sein.“ Da geht es nicht darum, dass man verloren hat, sondern dass die Begründung grobe Schnitzer enthält. Genau so ein Urteil hielt ich kürzlich in der Hand. Als ich erfahren habe, dass dieses Urteil in der Zeitschrift für Datenschutz veröffentlicht werden soll, war mir wichtig, dass klar wird, dass dieses Urteil keines ist, auf das man sich einfach stützen kann. Denn rechtlich ist zum Teil fragwürdig, wie das Gericht die Entscheidung begründet. Wer nicht so versiert im Thema ist oder nur schnell mal nach etwas sucht, könnte sonst bei diesem Urteil landen und denken: „Ha, da gibt es was.“ Deshalb habe ich eine Anmerkung geschrieben, in der ich deutlich mache, dass und warum ich dieses Urteil für wenig hilfreich halte. Es ist soweit ersichtlich das erste Urteil zu dieser Frage und sollte nicht unkommentiert stehen bleiben, damit die unsaubere Begründung nicht wiederholt wird, sondern die vom Gericht aufgeführten Aspekte rechtsdogmatisch zukünftig besser behandelt werden.Den ganzen Artikel lesen.

Wir schreiben den 23. Dezember 2021. Ich befinde mich in meinem Arbeitszimmer in Hamburg. Ich blicke hinaus. Dicke Schneeflocken fallen auf die schon leicht gezuckerten Hecken und den Rasen. Wie sich die ganze Welt zu beruhigen scheint, wenn das Weiß alles zudeckt und die Stille mit sich bringt. Und wie schön das immer wieder aussieht! Als Hamburgerin hat man das  nicht so häufig. Jedenfalls nicht vor der eigenen Haustür. Um so mehr freue ich mich. Und nehme das als Fingerzeig des Universums, dass eben doch nicht alles schlecht ist und das Schöne – wie immer – in der Welt verblieben ist.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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