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IT-Recht

Die CNIL, die französische Aufsichtsbehörde, hat sich am 7.6.2022 noch einmal zu Google Analytics und der Datenübertragung in Drittstaaten geäußert. Ja, 7.6., es ist mir aber erst heute durch den ZD-Newsletter aufgefallen. (Danke dafür!)

In ihrem Beitrag legt die CNIL dar, dass sie mehrere Beschwerden zur Nutzung von Google Analytics auf Webseiten französischer Unternehmen auf dem Tisch hatte. Sie habe das geprüft und sei der Ansicht, dass die “Verwendung von Google Analytics in der derzeitigen Form zu unzureichend geregelten Übermittlungen in die USA führe”.  Dabei lässt die CNIL leider offen, was “die derzeitige Form” war, ob es also um Google Analytics 4 (aktuelle Version, die IP-Adresse wird nicht in Analytics erfasst) oder um die ältere Fassung, Universal Analytics ging, bei der man selbst entscheiden muss, ob die IP-Adresse anonymisiert wird. Ist aber auch nicht weiter wichtig, denn: Alles schlimm mit der Übertragung der IP-Adresse in einen Drittstaat.

Den ganzen Artikel lesen.

Nachdem wir im vergangenen Jahr leider den IT JuristInnen Tag absagen mussten, freuen wir uns umso mehr auf den 10. September 2021. Ja, markieren Sie sich gerne den Tag in Ihrem Kalender. Denn dann ist es endlich soweit und wir sehen uns, wenn Sie denn mögen, auf dem BarCamp zu Digitalisierung und Recht, wieder.

In diesem Jahr wird dieses, von der Anwaltskanzlei Diercks und Härting RAE veranstaltete, eintägige BarCamp im schönen Hamburg stattfinden. Der IT JuristInnen Tag richtet sich sowohl an RechtsanwältInnen, SyndikusanwältInnen, ReferendarInnen und StudentInnen sowie sonstige JuristInnen, aber ausdrücklich auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu dieser Thematik gekommen sind.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Wissenstand zu erweitern, Raum zu finden, um fachlich miteinander diskutieren zu können, aber auch um zeitgleich über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Wie das Format „BarCamp“ Ihnen schon verrät, können wir Ihnen gar nicht ganz genau sagen, was Sie an diesem Tag inhaltlich erwartet. Denn das legen die TeilnehmerInnen gemeinsam am 10. September fest. Sie fragen sich nun, wie das Format genau funktioniert? Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

https://it-juristinnentag.de/was-ist-ein-barcamp/

Wenn wir Sie nun neugierig gemacht haben, dann klicken Sie einfach auf dem unten stehenden Link. Auf der Webseite des IT JuristInnen Tag finden Sie alle weitergehenden Informationen zu dieser spannenden Veranstaltung.

https://it-juristinnentag.de/

Impressionen vom letzten IT JuristInnen Tag finden Sie auf Twitter unter dem Hashtag #ITJurT19 oder Sie klicken einfach den unten stehenden Link und schauen sich ein wenig um:

https://twitter.com/hashtag/ITJurT19?src=hashtag_click

Zu guter Letzt möchten wir in Zeiten der Pandemie nicht unerwähnt lassen, dass der diesjährige Veranstaltungsort unter anderem über riesige überdachte Dachterrassen verfügt, so dass die Sessions auch draußen gehalten werden können. Darüber hinaus wird es selbstverständlich ein Hygiene- und Testkonzept geben.

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zum ersten Rechtsüberblick des Jahres 2020. Damit schließt er sich nahtlos an den Rechtsüberblick aus – ähm – September 2019 an. Im Zuge des Umzugs zu MÖHRLE HAPP LUTHER ist der Überblick ein wenig in den Hintergrund geraten. Nun aber ist er hier, im Februar 2020 schauen wir auf das zurück, was so in den letzten Monaten im Bereich des IT- und Datenschutzrechts los gewesen ist. (Spoiler: Viel!).

Dabei sind diesmal diese Themen:

  1. Datenlecks bei Buchbinder & Microsoft – Gelegenheit zur Rückbesinnung auf Meldepflichten aufgrund der DSGVO
  2. Untätigkeit der irischen Datenschutzaufsicht bei Rechtsaufsicht über IT-Giganten wird zunehmend kritisch gesehen
  3. KG Berlin bestätigt Urteil: Facebook begeht in vielen Fällen Datenschutzverstöße
  4. BVerfG definiert Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof neu
  5. Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg zieht sich aus Twitter zurück

Viel Spaß und möglichen Erkenntnisgewinn wünschen wir beim Lesen des Rechtsüberblicks 01/20.Den ganzen Artikel lesen.

Hurra!
Nun ist es endlich soweit und wir freuen uns schon sehr auf den 02. Oktober 2020. Denn dann treffen wir uns hoffentlich alle wieder zum 2.

und dieses Mal im schönen Hamburg.

Und hier gleich eine der wichtigsten Informationen zum derzeitigen Zeitpunkt. Der Vorverkauf startet am

25. Februar um 15.00 Uhr!

Sie waren das letzte Mal nicht dabei? Sie fragen sich, was das für eine Veranstaltung sein soll. Kein Problem, wir erklären es Ihnen sehr gern.

Der IT Juristinnen Tag wird von der Anwaltskanzlei Diercks und HÄRTING Rechtsanwälte veranstaltet. Organisiert wird diese eintägige Unkonferenz von Nina Diercks, Inhaberin der Anwaltskanzlei Diercks und Marlene Schreiber, Rechtsanwältin bei HÄRTING Rechtsanwälte.

Wie der vollständige Name schon sagt, ist der IT Jurstinnen Tag keine klassische Tagung, sondern als BarCamp ausgestaltet und soll die vielen Frauen, die im Bereich des IT- und Datenschutzrechts unterwegs sind und jeden Tag großartige Arbeit leisten, sichtbarer machen und untereinander zu vernetzen.

Deswegen richtet sich der IT Juristinnen Tag auch ausdrücklich nicht nur an AnwältInnen, sondern vielmehr auch an SyndikusanwältInnen, Referendar*innen und Student*innen sowie sonstige Jurist*innen, aber ausdrücklich auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu dieser Thematik gekommen sind. Der IT Jurstinnen Tag soll vor allem den Austausch von Wissen und der Vernetzung rund um die Themen Digitalisierung und Recht dienen. Denn wie alle wissen, die in diesen Bereichen tätig sind, nützt gerade hier ein Silo-Denken im Rahmen einer Profession herzlich wenig.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Wissenstand zu erweitern, Raum zu finden, um fachlich miteinander diskutieren zu können, aber auch um zeitgleich über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Wie das Format „BarCamp“ Ihnen verrät, können wir Ihnen gar nicht ganz genau sagen, was Sie inhaltlich erwarten wird. Denn das werden alle Teilnehmer*innen gemeinsam am Morgen des 02. Oktobers festlegen. Sie fragen sich, wie dieses Format genau funktioniert. Eine genaue Beschreibung finden Sie unter dem folgenden Link:
https://it-juristinnentag.de/was-ist-ein-barcamp/

Sie hätten gern noch Meinungen anderer Teilnehmer*innen vom vergangenen Jahr. Bitte gern. Schauen Sie sich doch gleich einmal bei Twitter unter #ITJurT19 um.

Sollten nach dieser Kurzbeschreibung, dem Blick in Richtung Twitter und dem Studieren unserer Seite https://it-juristinnentag.de/ noch Fragen offen sein, kommen Sie gern auf uns zu.

Und hier noch ein gut gemeinter Rat zum Schluss: warten Sie lieber nicht zulange mit dem Kauf der Karten, die Karten waren im letzten Jahr ziemlich schnell weg ?
Also; setzen Sie sich eine Erinnerung in Ihren Kalender für Dienstag, 25. Februar um 15 Uhr, denn genau dann startet der Vorverkauf auf Eventbrite.

Das war es erstmal von unserer Seite aus; wir freuen uns schon sehr auf Sie und Euch beim IT Juristinnen Tag 2020!

Im August erschien an dieser Stelle der erste Teil des Fachaufsatzes zu den vielen Mythen und Halbwahrheiten, die sich um den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis ranken.

Dort konnten Sie unter anderem erfahren, warum es gerade keiner Unterschrift von Bewerbern unter die Datenschutzerklärung bedarf, man weiterhin Personalmanagement-Systeme nutzen kann und nicht wegen der DSGVO zur analogen Personalverwaltung zurückkehren muss.

Nachdem mit diesen Mythen und Halbwahrheiten aufgeräumt wurde, geht es nun um die ToDos, den Leitfaden, an dem Sie sich für eine DSGVO-konforme Arbeit im Beschäftigungsverhältnis orientieren müssen. Dabei geht es unter anderem um das gefürchtete Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, den konkreten Maßnahmen und was bei einer Datenpanne zu tun ist.

Was nun aber genau an notwendigen Maßnahmen (*spoiler, es sind nur *acht* Punkte!) ergriffen werden muss, um den Anforderungen an die DSGVO gerecht zu werden und somit sicher die Personalverwaltung zu digitalisieren und das volle Potential aktueller wissenschaftlicher Feststellungen der Eignungsdiagnostik zu nutzen, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks im zweiten Teil ihres Fachaufsatzes

Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis – Teil 2

Zeit, mit den Mythen aufzuräumen und endlich das Notwendige zu tun!

der in der zfm, 2019, 186 erschien und der wieder freundlicherweise in Absprache mit der Schriftleiterin (Danke an @DanielaGaub!) an dieser Stelle öffentlich zugänglich gemacht werden darf.

Nun können Sie voll durchstarten und brauchen endgültig keine Sorge mehr vor Einwilligungsmonstern, DSGVO-Schreckgespensten und anderen Befürchtungen rund um den Beschäftigtendatenschutz haben.

Artikel lesen

Der erste Teil findet sich übrigens im Blogbeitrag aus dem August!

In diesem Sinne,

bis bald!

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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