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Oktober 29, 2019

Im August erschien an dieser Stelle der erste Teil des Fachaufsatzes zu den vielen Mythen und Halbwahrheiten, die sich um den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis ranken.

Dort konnten Sie unter anderem erfahren, warum es gerade keiner Unterschrift von Bewerbern unter die Datenschutzerklärung bedarf, man weiterhin Personalmanagement-Systeme nutzen kann und nicht wegen der DSGVO zur analogen Personalverwaltung zurückkehren muss.

Nachdem mit diesen Mythen und Halbwahrheiten aufgeräumt wurde, geht es nun um die ToDos, den Leitfaden, an dem Sie sich für eine DSGVO-konforme Arbeit im Beschäftigungsverhältnis orientieren müssen. Dabei geht es unter anderem um das gefürchtete Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, den konkreten Maßnahmen und was bei einer Datenpanne zu tun ist.

Was nun aber genau an notwendigen Maßnahmen (*spoiler, es sind nur *acht* Punkte!) ergriffen werden muss, um den Anforderungen an die DSGVO gerecht zu werden und somit sicher die Personalverwaltung zu digitalisieren und das volle Potential aktueller wissenschaftlicher Feststellungen der Eignungsdiagnostik zu nutzen, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks im zweiten Teil ihres Fachaufsatzes

Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis – Teil 2

Zeit, mit den Mythen aufzuräumen und endlich das Notwendige zu tun!

der in der zfm, 2019, 186 erschien und der wieder freundlicherweise in Absprache mit der Schriftleiterin (Danke an @DanielaGaub!) an dieser Stelle öffentlich zugänglich gemacht werden darf.

Nun können Sie voll durchstarten und brauchen endgültig keine Sorge mehr vor Einwilligungsmonstern, DSGVO-Schreckgespensten und anderen Befürchtungen rund um den Beschäftigtendatenschutz haben.

Artikel lesen

Der erste Teil findet sich übrigens im Blogbeitrag aus dem August!

In diesem Sinne,

bis bald!

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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