Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Persönlichkeitsrecht

Okay, wir müssen zugeben: Dafür, dass der neue Blog groß angekündigt wurde, passiert hier – leider –  aktuell nicht so viel. Jedenfalls weniger als auch wir uns wünschen würden. Dabei ist es nicht so, dass nicht passieren würde, nein, nein. In der Kanzlei macht sich das Näherrücken des 25. Mai 2018 – das berühmte Datum, an dem die DSGVO Geltung erlangt – anhand des massiven Arbeitsaufkommens deutlich bemerkbar! Und so ist es auch nicht, dass keine Ideen oder kein Stoff für Blogartikel vorhanden wäre, nein, es bleibt leider derzeit schlicht nicht die Zeit, all die vielen vorhandenen Ideen zu Blog-Artikeln auch umzusetzen.

Umso mehr freue ich mich, dass nun – wenn auch nicht hier direkt – ein größerer Beitrag von oder jedenfalls mit mir, dennoch das Licht der Welt erblickte. Seit November arbeiten wir, Dr. Kerstin Hoffmann und Rechtsanwältin Nina Diercks dem oben genannten Interview zum Thema „Markenbotschafter und Recht“ und heute ist er auf dem Blog von Frau Dr. Kerstin Hoffmann erschienen. Hurra!

Sie wissen nicht wer Frau Dr. Kerstin Hoffmann ist? Nun, das müssen wir schleunigst ändern: Frau Dr. Hoffmann gehört in Deutschland zu den bekanntesten Kommunikations- und Strategieberaterinnen, ist Buchautorin und Vortragsrednerin. Ihr Blog „PR-Doktor“ gehört zu den meistgelesenen Blogs der Branche.

Um so mehr freue ich, von Dr. Kerstin Hoffman zum Interview gebeten worden zu sein! Und hier ist es:

23 Fragen lang erkläre ich, worauf Unternehmen zu achten haben, sobald diese Mitarbeiter als Markenbotschafter einsetzen, welche juristische Informationen gerade Führungskräfte und Mitarbeiter/innen benötigen, die sich öffentlich für Ihren Arbeitgeber stark machen und welche rechtlichen Fallstricke Sie vermeiden können. Aber lesen Sie am besten selbst:

„Arbeitsrecht, Datenschutz, Schleichwerbung: Was Markenbotschafter und Unternehmen wissen müssen“

(Einfach auf den Link klicken und schon sind Sie mittendrin im Interview!)

In diesem Sinne,

viel Vergnügen beim Lesen! (und 1000 Dank an Kerstin für das Interview!)

Mitautor: Christian Frerix*

Der Umgang mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz bereitet Unternehmen nicht selten Probleme. Mal wird die Nutzung verboten, mal ist sie erlaubt. Manchmal ist sie eigentlich verboten, aber das schnelle Twittern wird dann doch geduldet. Gepaart mit dem Urinstinkt des Menschen, sich zur Schaffung einer Wohlfühl-Atmosphäre auch (oder gerade?) am Arbeitsplatz den Dienst-PC „heimisch“ einzurichten, bringt uns das zu dem am 12.11.2015 entschiedenen Fall des LAG Rheinland-Pfalz.

Den ganzen Artikel lesen.

Periscope und andere Live-Streaming-Angebote sind derzeit ganz schön angesagt. Auch die ersten Unternehmen wagen sich an die flüchtigen Medien zur Begleitung Ihrer Employer Brand oder Marketing Kampagne heran. Verständlich. Allerdings sollte der Verwender doch einmal – wie bei jedem Kampagnen-Baustein – einmal kurz über mögliche rechtliche Implikationen nachgedacht haben. Wer wissen möchte, worüber er (oder sie) denn da überhaupt nachdenken müsste, der mag vielleicht mal einen Blick in meinen bei der W&V online  veröffentlichten Artikel

Periscope: Was ist erlaubt und wann bin ich eine Rundfunkanstalt?

werfen.

In diesem Sinne,

wir sehen uns dort.

Mitarbeiter sind in Zeiten des Personalmangels bekanntlich schwer zu finden, gute und „passende“ erst recht. Da muss sich der Arbeitgeber schon einiges einfallen lassen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Veröffentlichung der guten alten Stellenanzeige, sei es in der entsprechenden Branchenzeitschrift oder auf Online-Jobbörsen wie Stepstone oder Monster reicht allein schon lange nicht mehr aus, um viele potentielle Bewerber zu erreichen.

Den ganzen Artikel lesen.

Scheinbar ist das die Woche des Email-Marketing & Rechts bei uns im Blog. Okay, ich gebe zu, zwei Drittel davon waren geplant. Ich verwies ja schon Dienstag im Artikel Von Emails, SPAM, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und einer Weihnachtsfeier darauf, dass diese Woche noch ein Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute erscheinen würde, der sich ausführlich und grundsätzlich mit dem Thema Email-Marketing & Recht beschäftigt. Dazwischen schob sich dann spontan der Artikel zur Meldung der Internet World, dass das Double-Opt-In aufgrund einer amtgerichtlichen Entscheidung aus Berlin möglicherweise vor dem Aus stünde. Und hier ist nun, wie angekündigt, hier der Verweis auf meinen Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute zum rechtskonformen Email-Marketing

E-Mail-Marketing – Den Klassiker des digitalen Marketings rechtskonform umsetzen

In dem Artikel werden ausführlich

  1. die rechtlichen Hintergründe der Email-Werbung (Datenschutzrecht, Telemedienrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht) aufgezeigt,
  2. die möglichen Rechtsfolgen (Abmahnungen von Einzelpersonen wie Unternehmen und Verbänden sowie Bußgeldbescheide von Behörden) erläutert,
  3. die Voraussetzungen des rechtskonformen Direktmarketings (Double-Opt-In) erklärt sowie

eine Checkliste zur Durchführung von rechtskonformen Email-Direkt-Marketing bereitgehalten.

In diesem Sinne,

auf bald!

PS: Nun ist hier auch erstmal wieder Schluss mit Email-Marketing, Double-Opt-Ins & Co, versprochen.

 

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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