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Veranstaltungen

Huch! Schon wieder März 2023. Das bedeutet aber auch, dass es nur noch knapp 6 Monate bis zum nächsten IT JuristInnen Tag am 15. September 2023 sind! Turnusgemäß  findet der von Marlene Schreiber und mir veranstaltete IT JuristInnen Tag in diesem Jahr wieder in der schönsten Stadt Deutschlands, also in Hamburg, statt. (Sorry Marlene. ;-)). Neben „Moin“ zum Gruße, Labskaus, Fischbrötchen und kreischenden Möwen wird damit der IT JuristInnen Tag fester Bestandteil der Hafenstadt.

Auch beim vierten IT JuristInnen Tag möchten wir im BarCamp-Format mit zahlreichen KollegInnen jedweden Geschlechts und an den Themen Digitalisierung & Recht interessierten Menschen zusammenkommen, um mit Ihnen gemeinsam IT- und datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern und fachlich zu diskutieren. Im Vordergrund steht zum einen das Ziel, den Wissenshorizont rund um die Themen Digitalisierung und Recht zu erweitern und zum anderen neben dem Wissensaustausch unkompliziert und über alle Senioritätslevel hinweg zu netzwerken.

Und traditionell haben wir auch dieses Jahr für unser BarCamp eine Keynote-Speakerin gewinnen können, die dann unsere Veranstaltung offiziell eröffnen wird: Frau Barbara Schmitz! Sie hat nicht nur über 20 Jahre Wissen auf dem Gebiet des Datenschutzes in verschiedenen Unternehmen gesammelt, sondern ist auch als Dozentin und Referentin auf unterschiedlichsten Veranstaltungen sehr gefragt und ebenso als Mitautorin bekannter Fachkommentare. Schließlich ist sie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats für Datenschutz (ZD).

Sie sind am IT JuristInnen Tag interessiert? Sie möchten wissen, was genau ein „BarCamp“-Format ist? Oder direkt ein Ticket bestellen? Dann informieren Sie sich sehr gerne auf unserer Webseite zum IT JuristInnen Tag. Oder unter den Hashtags #ITJurT19, #ITJurT21 und #ITJurT22 auf Twitter. Wie auch immer.

Last but not least: Wir verlosen hiermit zwei Tickets für den IT JuristInnen Tag am 15. September in Hamburg! Einfach eine E-Mail mit dem Betreff „#ITJuristInnenTag2023“ bis zum 15. Mai 2023 an kontakt at anwaltskanzlei-diercks de schicken. Wir benachrichtigen die Gewinner*innen spätestens bis Ende Mai.

An dieser Stelle auch noch ein großer Dank an unsere Sponsoren:

Wir freuen uns in jedem Fall, Sie bei dem diesjährigen IT JuristInnen Tag Willkommen zu heißen!

In diesem Sinne,

Nina Diercks & Marlene Schreiber

Nachdem wir im vergangenen Jahr leider den IT JuristInnen Tag absagen mussten, freuen wir uns umso mehr auf den 10. September 2021. Ja, markieren Sie sich gerne den Tag in Ihrem Kalender. Denn dann ist es endlich soweit und wir sehen uns, wenn Sie denn mögen, auf dem BarCamp zu Digitalisierung und Recht, wieder.

In diesem Jahr wird dieses, von der Anwaltskanzlei Diercks und Härting RAE veranstaltete, eintägige BarCamp im schönen Hamburg stattfinden. Der IT JuristInnen Tag richtet sich sowohl an RechtsanwältInnen, SyndikusanwältInnen, ReferendarInnen und StudentInnen sowie sonstige JuristInnen, aber ausdrücklich auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu dieser Thematik gekommen sind.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Wissenstand zu erweitern, Raum zu finden, um fachlich miteinander diskutieren zu können, aber auch um zeitgleich über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Wie das Format „BarCamp“ Ihnen schon verrät, können wir Ihnen gar nicht ganz genau sagen, was Sie an diesem Tag inhaltlich erwartet. Denn das legen die TeilnehmerInnen gemeinsam am 10. September fest. Sie fragen sich nun, wie das Format genau funktioniert? Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

https://it-juristinnentag.de/was-ist-ein-barcamp/

Wenn wir Sie nun neugierig gemacht haben, dann klicken Sie einfach auf dem unten stehenden Link. Auf der Webseite des IT JuristInnen Tag finden Sie alle weitergehenden Informationen zu dieser spannenden Veranstaltung.

https://it-juristinnentag.de/

Impressionen vom letzten IT JuristInnen Tag finden Sie auf Twitter unter dem Hashtag #ITJurT19 oder Sie klicken einfach den unten stehenden Link und schauen sich ein wenig um:

https://twitter.com/hashtag/ITJurT19?src=hashtag_click

Zu guter Letzt möchten wir in Zeiten der Pandemie nicht unerwähnt lassen, dass der diesjährige Veranstaltungsort unter anderem über riesige überdachte Dachterrassen verfügt, so dass die Sessions auch draußen gehalten werden können. Darüber hinaus wird es selbstverständlich ein Hygiene- und Testkonzept geben.

Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)

Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:

Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht

Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?

Webinar am 20. Oktober 2020 –  9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

Den ganzen Artikel lesen.

Man könnte sagen, es kommt, wie es kommen musste, auch wenn wir bis zuletzt hofften, dass es anders kommen möge.

In einem Monat hätte der 2. IT JuristInnen Tag am 02. Oktober 2020 mit Armgard von Reden als Keynote-Speakerin stattfinden sollen. Wir, Marlene Schreiber, Partnerin bei Haerting Rechtsanwälte und ich, hatten uns als Organisatorinnen nach der Auftaktveranstaltung am 25. Oktober 2019, die mit hochverdichtetem Informationsaustausch während der Sessions, Networking zwischen diesen sowie zwei tollen Keynotes von Saskia Esken und Dr. Brigitte Zypries gefüllt war und – so munkelt man – mindestens einen Jobwechsel zur Folge hatte ;),  bereits ganz außerordentlich auf die zweite Auflage gefreut. Schließlich hatten wir bereits während und auch nach dem IT JuristInnen Tag unglaublich tolles Feedback von den TeilnehmerInnen erhalten (siehe zB auf Twitter unter #ITJurT19).

Doch trotz aller Hoffnung und langer Überlegung kommen wir zu keinem anderen Ergebnis:

Wir müssen dem IT JuristInnen Tag 2020 eine SARS-CoV2-bedingte Absage erteilen.

 

Es ist  es schon nicht möglich, eine Networking-Veranstaltung wie die unsrige mit den Auflagen, die nach der SARS-CoV2-EindämmungsVO verpflichtend sind, so durchzuführen, dass der Charakter erhalten bliebe. Schließlich wäre die Teilnehmerzahl inklusive aller Organisatoren und Mitarbeiter auf 100 begrenzt, all diese Personen müssten stets 1,5 Meter Abstand halten, pro Person müssten wir Platz in den Veranstaltungsräumen von 10 qm garantieren, ständig müsste gelüftet werden können, Buffets wären nicht erlaubt, d.h. es müsste mit Abstand am Platz gegessen werden und der Networking-Drink am Abend dürfte auf keinen Fall ein Wein oder Bier sein, da in diesem Fall nur maximal 50 Personen erlaubt wären. Zugegeben, die letzte Regelung ließe sich nur allzu leicht umsetzen. Alle anderen Regelungen sorgen aber jedoch eben dafür, dass der Networking-Charakter der Veranstaltung nicht mehr vorhanden wäre. Auch lässt sich aus unserer Sicht eine solche Veranstaltung, anders als klassische Konferenzen, nicht in die digitale Welt übertragen.

Das alles ist schon Grund genug für eine Absage.

Darüber hinaus finden wir es auch nicht richtig, mit dem Herbst vor der Tür, dem anerkannten Übertragungsweg durch Aerosole und den grundlegende Empfehlungen des RKI möglichst Veranstaltungen bzw. Menschenansammlungen zu vermeiden, selbst eine solche Veranstaltung durchzuführen und damit möglicherweise zur weiteren SARS-CoV2-Verbreitung sowie zu weiteren Ausbrüchen von COVID-19 beizutragen.

Better safe than sorry.

Mit den schlechten Nachrichten kommen aber auch zu gleich die guten:

Der zweite IT JuristInnnen Tag wird am 10. September 2021 stattfinden!

Die Tickets behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Selbstverständlich können die Tickets auch storniert werden (eine Stornierung ist ausschließlich via Eventbrite möglich), wir würden uns aber natürlich freuen, wenn wir uns alle einfach im nächsten Jahr wieder sehen würden. Dann ganz bestimmt mit vorhanden Impfstoffen, ohne Masken, ohne zwei Armeslängen Abstand und mit gemeinsamen Lachen am Buffet!

In diesem Sinne,

wir freuen uns schon jetzt auf Euch!

Nina Diercks & Marlene Schreiber

Hurra!
Nun ist es endlich soweit und wir freuen uns schon sehr auf den 02. Oktober 2020. Denn dann treffen wir uns hoffentlich alle wieder zum 2.

und dieses Mal im schönen Hamburg.

Und hier gleich eine der wichtigsten Informationen zum derzeitigen Zeitpunkt. Der Vorverkauf startet am

25. Februar um 15.00 Uhr!

Sie waren das letzte Mal nicht dabei? Sie fragen sich, was das für eine Veranstaltung sein soll. Kein Problem, wir erklären es Ihnen sehr gern.

Der IT Juristinnen Tag wird von der Anwaltskanzlei Diercks und HÄRTING Rechtsanwälte veranstaltet. Organisiert wird diese eintägige Unkonferenz von Nina Diercks, Inhaberin der Anwaltskanzlei Diercks und Marlene Schreiber, Rechtsanwältin bei HÄRTING Rechtsanwälte.

Wie der vollständige Name schon sagt, ist der IT Jurstinnen Tag keine klassische Tagung, sondern als BarCamp ausgestaltet und soll die vielen Frauen, die im Bereich des IT- und Datenschutzrechts unterwegs sind und jeden Tag großartige Arbeit leisten, sichtbarer machen und untereinander zu vernetzen.

Deswegen richtet sich der IT Juristinnen Tag auch ausdrücklich nicht nur an AnwältInnen, sondern vielmehr auch an SyndikusanwältInnen, Referendar*innen und Student*innen sowie sonstige Jurist*innen, aber ausdrücklich auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu dieser Thematik gekommen sind. Der IT Jurstinnen Tag soll vor allem den Austausch von Wissen und der Vernetzung rund um die Themen Digitalisierung und Recht dienen. Denn wie alle wissen, die in diesen Bereichen tätig sind, nützt gerade hier ein Silo-Denken im Rahmen einer Profession herzlich wenig.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Wissenstand zu erweitern, Raum zu finden, um fachlich miteinander diskutieren zu können, aber auch um zeitgleich über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Wie das Format „BarCamp“ Ihnen verrät, können wir Ihnen gar nicht ganz genau sagen, was Sie inhaltlich erwarten wird. Denn das werden alle Teilnehmer*innen gemeinsam am Morgen des 02. Oktobers festlegen. Sie fragen sich, wie dieses Format genau funktioniert. Eine genaue Beschreibung finden Sie unter dem folgenden Link:
https://it-juristinnentag.de/was-ist-ein-barcamp/

Sie hätten gern noch Meinungen anderer Teilnehmer*innen vom vergangenen Jahr. Bitte gern. Schauen Sie sich doch gleich einmal bei Twitter unter #ITJurT19 um.

Sollten nach dieser Kurzbeschreibung, dem Blick in Richtung Twitter und dem Studieren unserer Seite https://it-juristinnentag.de/ noch Fragen offen sein, kommen Sie gern auf uns zu.

Und hier noch ein gut gemeinter Rat zum Schluss: warten Sie lieber nicht zulange mit dem Kauf der Karten, die Karten waren im letzten Jahr ziemlich schnell weg ?
Also; setzen Sie sich eine Erinnerung in Ihren Kalender für Dienstag, 25. Februar um 15 Uhr, denn genau dann startet der Vorverkauf auf Eventbrite.

Das war es erstmal von unserer Seite aus; wir freuen uns schon sehr auf Sie und Euch beim IT Juristinnen Tag 2020!

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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