Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)
Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:
Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht
Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?
Webinar am 20. Oktober 2020 – 9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr
Worum geht es genau?
Die Mitarbeiter ins Home Office zu bringen oder Ihnen jedenfalls die Möglichkeit zu eröffnen, in eben jenem zu arbeiten ist das eine. Doch was meint „Home Office“ eigentlich? Und wie bekommt man diese neueartige, flexible Arbeitsform mit dem guten alten Betriebsverfassungsgesetz, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, dem Arbeitsrecht, den Anforderungen der DSGVO im Hinblick auf die Datensicherheit sowie bezüglich der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen nach Art. 88 DSGVO in Einklang? War es das dann schon mit der Möglichkeit eines „Recht auf Home Office“, weil bereits die Einführung zu komplex ist!? Nein. Natürlich nicht. Informativ und praxisorientiert klären wir auf und erläutern, wie der Weg gelingt, ohne dass Sie sich im Unternehmen selbst ein Bein stellen. Im Einzelnen wird es um diese Themen gehen:
Einführung
- Mobiles Arbeiten, Home Office, Telearbeit – Gibt es hier Unterschiede?
- Wie bekomme ich Mitarbeiter überhaupt ins Home Office – Darf ich das anweisen?
Mobiles Arbeiten & Betriebsverfassungsgesetz
- Darf der Betriebsrat überhaupt mitbestimmen?
- Wenn ja, welche Mitbestimmungsrechte hat er in Sachen „Home Office“?
- Welche sonstigen Kontroll- und Beratungsrechte stehen ihm zu?
- Können Mitbestimmungsrecht im Ausnahmefall entfallen?
Mobiles Arbeiten, Kollektivrecht & Datenschutzrecht
- Was hat das Datenschutzrecht mit Betriebsvereinbarungen zu tun?
- Warum ist bei einer Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ die Betriebsvereinbarung „IT-Sicherheit“ mitzudenken?
- Welche Anforderung stellt die DSGVO an die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen?
- Was sind die Folgen, wenn die Anforderungen der DSGVO ignoriert werden?
Der Praxisfall
- Die wichtigsten Regelungspunkte einer Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“.
Wer sind „wir“ oder: Wer sind die ReferentInnen?
Die ReferentInnen sind:
Rechtsanwältin Nina Diercks
M.Litt (University of Aberdeen)
Inhaberin der Anwaltskanzlei Diercks
Rechtsanwalt Dr. Patrick Zeising
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner bei MÖHRLE HAPP LUTHER
Denn wie ich schon hier schrieb, auch wenn wir nicht mehr unter einem Dach arbeiten, so doch in der Sache außerordentlich gerne zusammen!
Wie kann ich mich anmelden?
Das ist ganz einfach. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@anwaltskanzlei-diercks.de mit dem Betreff Webinar: Mobiles Arbeiten 20.10.2020. Sie erhalten dann von uns einen Einladungslink zu dem kostenfreien Webinar.
Das Webinar wird via Teams stattfinden. Die Informationen zur Datenverarbeitung im Hinblick auf das Webinar finden Sie hier.
In diesem Sinne,
wir freuen uns auf Sie!