Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Kathrin Meyer

Nachdem wir im vergangenen Jahr leider den IT JuristInnen Tag absagen mussten, freuen wir uns umso mehr auf den 10. September 2021. Ja, markieren Sie sich gerne den Tag in Ihrem Kalender. Denn dann ist es endlich soweit und wir sehen uns, wenn Sie denn mögen, auf dem BarCamp zu Digitalisierung und Recht, wieder.

In diesem Jahr wird dieses, von der Anwaltskanzlei Diercks und Härting RAE veranstaltete, eintägige BarCamp im schönen Hamburg stattfinden. Der IT JuristInnen Tag richtet sich sowohl an RechtsanwältInnen, SyndikusanwältInnen, ReferendarInnen und StudentInnen sowie sonstige JuristInnen, aber ausdrücklich auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu dieser Thematik gekommen sind.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Wissenstand zu erweitern, Raum zu finden, um fachlich miteinander diskutieren zu können, aber auch um zeitgleich über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Wie das Format „BarCamp“ Ihnen schon verrät, können wir Ihnen gar nicht ganz genau sagen, was Sie an diesem Tag inhaltlich erwartet. Denn das legen die TeilnehmerInnen gemeinsam am 10. September fest. Sie fragen sich nun, wie das Format genau funktioniert? Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

https://it-juristinnentag.de/was-ist-ein-barcamp/

Wenn wir Sie nun neugierig gemacht haben, dann klicken Sie einfach auf dem unten stehenden Link. Auf der Webseite des IT JuristInnen Tag finden Sie alle weitergehenden Informationen zu dieser spannenden Veranstaltung.

https://it-juristinnentag.de/

Impressionen vom letzten IT JuristInnen Tag finden Sie auf Twitter unter dem Hashtag #ITJurT19 oder Sie klicken einfach den unten stehenden Link und schauen sich ein wenig um:

https://twitter.com/hashtag/ITJurT19?src=hashtag_click

Zu guter Letzt möchten wir in Zeiten der Pandemie nicht unerwähnt lassen, dass der diesjährige Veranstaltungsort unter anderem über riesige überdachte Dachterrassen verfügt, so dass die Sessions auch draußen gehalten werden können. Darüber hinaus wird es selbstverständlich ein Hygiene- und Testkonzept geben.

Wir freuen uns sehr verkünden zu können, dass unsere zwei letzten Tickets für den IT-JuristInnen-Tag an „die Frau“ gebracht wurden. Die zwei Gewinnerinnen stehen fest und wir freuen uns, sie am 25. Oktober in Berlin begrüßen zu dürfen. Und da wir beide (natürlich nach voriger Rücksprache ;-)) nennen dürfen, tun wir das sehr gerne! Mit dabei am 1. IT JuristInnen-Tag werden sein:

Iris Phan von der Leibniz Universität sowie Jessica Stehn-Bäcker von der Beredi Marketing GmbH

Sie haben bei der Verlosung mitgemacht und es hat nicht geklappt? Halb so schlimm, denn Härting Rechtsanwälte verlost noch zwei letzte (es sind jetzt wirklich die letzten) Tickets für den 25. Oktober. Also dem Link folgen und ein letztes Mal aufs Glück setzen:

https://www.haerting.de/de/neuigkeit/ausverkauft-jetzt-die-letzten-tickets-fuer-den-it-juristinnen-tag-gewinnen

Wir drücken Ihnen die Daumen!

Am 28. April veröffentliche Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Blog Ihren ersten Beitrag zum Thema Skype und zeitversetzte Video-Interviews in Personalauswahlverfahren. Anlass hierfür waren die Veröffentlichungen der Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörde Berlin sowie der Datenschutzbehörde NRW. Beide Behörden hatten zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews“, und diese grundsätzlich als unzulässig erklärt.

Nun hat sich Rechtsanwältin Nina Diercks noch einmal ausführlich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Video-Interviews in Personalauswahlverfahren in der Dezember Ausgabe der DuD –Datenschutz und Datensicherheit- auseinandergesetzt. Bewusst stellt sie die gängige Argumentation von Datenschützern und Arbeitsrechtlerin in diesem Aufsatz in Frage und beleuchtet rechtlich sowohl unter dem BDSG sowie unter der DSGVO die Einschätzungen aus den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden NRW und Berlin.

Den vollständigen Aufsatz lesen Sie gerne in der Printausgabe im Dezember (12/2017) der DuD oder direkt hier.

Silo-Denken? Compliance-Probleme? Hat Nina Diercks die Branche gewechselt und macht jetzt Unternehmenskommunikation? – Nein, natürlich nicht! Die Expertin für interne Unternehmenskommunikation ist immer noch Jeanette Wygoda. Mit eben dieser hat die Rechtsanwältin zum Thema Compliance, Recht und ja, auch dem Silo-Denken ein Interview geführt.

Das Thema Compliance ist im Blog natürlich immer wieder ein Thema. Bedeutet Compliance doch nichts anderes als Rechtskonformität. (Während ersteres aber eher zum Wegdösen der Geschäftsführung führt, bedeutet letzteres regelmäßig sofort einen hellwachen Vorstand).

In letzter Zeit ist das Wort „Compliance“ hier sehr häufig im Zusammenhang mit der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) gefallen, die ab Mai 2018 dafür sorgt, dass ein datenschutzrechtlicher Compliance-Verstoß wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr ist.

[Wenn Sie mehr zur DSGVO und den Folgen für Unternehmen wissen möchten, dann werfen Sie doch einen Blick in unsere 9-teilige Serie dazu, die von einem Blick auf die grundlegenden datenschutzrechtlichen Rechten und Pflichten der Unternehmen bis hin zu konkreten Themen wie  Actice Sourcing und das Talent Relationship Management reicht].

Jeanette Wygoda und Rechtanwältin Nina Diercks beleuchten in dem Interview unter dem Titel „“Silo-Denken“ in Unternehmen ist auch ein Compliance-Problem“ einen weiteren Aspekt, nämlich den der internen Kommunikation. Dabei geht es vor allem darum, wie das klassische „Silo-Denken“ (also das Denken in rein bereichs- bzw. abteilungsbezogenen Verantwortlichkeiten) insbesondere in Bezug auf die Datenschutz-Compliance zu einer äußerst unangenehmen Falle werden kann.

Hier geht es zum vollständigen Artikel

“Silo-Denken“ in Unternehmen ist auch ein Compliance-Problem

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihre Kathrin Meyer

Im Pressesprecher wurde in der Printausgabe 02/17 der Artikel von Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema Influencer Verträge veröffentlicht. In diesem erklärt Nina Diercks, weshalb Kommunikatoren die Zusammenarbeit mit Influencern auf eine verlässliche vertragliche Grundlage stellen sollten und welche rechtlichen Fallstricke auf Sie warten können, falls Sie nicht vor Beginn der Zusammenarbeit die Leistungsinhalte professionell und konkret, wie bei jeder anderen beginnenden Geschäftsverbindung auch, in einen Vertrag fixiert haben sollten.

Und zu guter Letzt beim Thema „Influencer Relations“ nicht zu vergessen; die richtige Kennzeichnung der Werbung…

Der Pressesprecher hat diesen Artikel nun auch Online zur freien Verfügung  gestellt:

https://www.pressesprecher.com/nachrichten/eine-knappe-vereinbarung-mit-influencern-reicht-im-

zweifel-nicht-1536585383

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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