Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht

By

Tobias Hinderks

Mitautorin: Nina Diercks

Betriebliche Mitbestimmung, besonderer Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Sozialversicherungspflichten, etc. – das sind alltägliche Materien des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht ist vielfältig und umfangreich, schließlich regelt es das komplizierte und auf lange Zeit ausgelegte Verhältnis von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber.

Gemein ist allen Teilbereichen des Arbeitsrechts eine Vorfrage, gewissermaßen die Gretchenfrage dieses Rechtsgebiets: „Ist Person X überhaupt Arbeitnehmer:in?“ Denn nur wenn es sich tatsächlich um eine:n Arbeitnehmer:in handelt, ist auch das Arbeitsrecht anwendbar.

Wer Arbeitnehmer:in ist, dazu lassen sich ganze Bücher schreiben, in den entsprechenden Vorlesungen an den Universitäten wird ein nicht unerheblicher Teil auf diese Frage verwendet. Denn die Antwort ist nicht so einfach, wie sie zunächst scheint. So einfach und offenkundig die Einordnung einer Person als Arbeitnehmer:in auf den ersten Blick scheint, so kompliziert kann sie im Einzelfall sein.

Und dieser Einzelfall sind oft sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse. Neue Formen der Anstellung, die sich mit der klassischen Vorstellung des Arbeitsrechts nicht so recht decken wollen. „New Work“, mit diesem Buzzword wird die neue Arbeitswelt häufig verbunden.

Selbstständigkeit und Flexibilität als Anforderungsprofil des Arbeitgebers trifft auf Wünsche zur weitestgehenden Freiheit und persönlichen Entfaltung der Arbeitnehmer:innen. Haben sich da zwei Interessen gefunden, die sich ideal ergänzen? Oder klopft in Streitfragen doch das gute alte Arbeitsrecht an die Tür?

Für das Crowdworking steht nun fest: Auch der:die Crowdworker:in kann Arbeitnehmer:in sein. Dies dann mit allen (starren) Rechten und Pflichten, die das Arbeitnehmerdasein für den/die Crowdworker:in und den Crowdsourcer (das beauftragtende Unternehmen) mit sich bringt. Wann und unter welchen Umständen dies der Fall sein kann, sehen wir uns nun anhand der zugrundeliegende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Entscheidung vom 01.12.2020, Az. 9 AZR 102/20) an.  Den ganzen Artikel lesen.

Liebe Leser*innen,

herzlich willkommen zum ersten richtigen Rechtsüberblick des Jahres 2021. Im März zwar, aber untätig geblieben sind wir bis dahin nicht. Denn wenn auch die Entwurfsfassung unserer Blogreihe zum transatlantischen Datenverkehr einige Zeit in Anspruch genommen hat, so haben wir die anderen Datenschutzthemen der vergangenen Wochen nicht aus den Augen verloren.

Deshalb laden wir Sie ein, sich heute mit uns diese Themenbereiche anzuschauen und zu diskutieren:

  • Betriebsrat als Verantwortlicher? Kommt eine gesetzliche Klarstellung?
  • Wann darf ich eine fremde Person fotografieren? Aus dem Tätigkeitsbericht des HmbBfDI
  • Datenschutzverstoß bei der HPI-Schulcloud – was man daraus mitnehmen kann
  • Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz: Nutzung von US-Videokonferenzsystemen in Schulen vertretbar
  • US Bundesstaaten nehmen sich die DSGVO zum Vorbild
  • Google will auf individuelles Tracking zukünftig verzichten – Das Ende einer Ära?
  • Irische Datenschutzbehörde steht in der Kritik des Eu-Parlaments
  • App „Clubhouse“ auf dem Prüfstand

Wir wünschen viel Freude beim Lesen und wollen Sie nicht länger auf die Folter spannen. Legen wir los!

Den ganzen Artikel lesen.

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zu einem weiteren Ausflug in die aktuellen und spannenden Fragen des Datenschutzrechts.

Heute befassen wir uns mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Goslar aufgehoben hat. Warum soll das relevant sein?

Es geht um die – auch praktisch hochrelevante – Frage, ob die Schadensersatzpflicht bei Datenschutzverstößen von einer Erheblichkeit der Verletzung abhängt oder nicht. Ganz praktisch also darum, ob die betroffene Person bei jedem Datenschutzverstoß sofort Schadensersatz verlangen darf oder erst, wenn der Datenschutzverstoß eine gewisse Erheblichkeit erreicht hat.

Wieso ist diese Frage streitig? Was bedeutet überhaupt Erheblichkeit? Und was ist überhaupt dieser Schadensersatz aus der DSGVO? Gute Fragen, mit denen wir uns nun beschäftigen wollen. Viel Spaß beim Lesen.

Den ganzen Artikel lesen.

In Düsseldorf kam es am 10. September zu einem IT-Sicherheitsvorfall, der das Universitätsklinikum Düsseldorf betraf. Ob Pandemie oder nicht – Cyberangriffe kennen keine „Schonzeiten“ und damit gibt es auch in diesen Zeiten keine Ausnahmen bei virtuellen Attacken für sensible Sektoren des öffentlichen Lebens.

In diesem Blog-Beitrag geht es zum einen um den Cyberangriff auf die Uniklinik Düsseldorf. Zum anderen um die daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Konsequenzen. Und diese sollten nicht nur die Verantwortlichen von kritischer Infrastruktur, sondern jegliche Unternehmen kennen. IT- und Datensicherheit sowie Datenschutz sind Themen, die Hand in Hand gehen.

Den ganzen Artikel lesen.

Welche Nachricht wollen Sie zuerst hören? Die Gute oder – ähm – die Gute?

Erste gute Nachricht: Der IT-JuristInnenTag ist ausverkauft! Das Interesse an unserem Barcamp hat sehr schnell die 80 verfügbaren Tickets überstiegen, weswegen wir nun das digitale „Sold Out“ Schild an die Ladentür hängen können.

Die zweite gute Nachricht: Das heißt nicht, dass Sie nicht im Herbst in Berlin dabei sein können – denn wir können noch zwei Tickets verlosen!

Wie Sie teilnehmen können (und ggf. was der IT JuristInnenTag eigentlich ist), können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Den ganzen Artikel lesen.

1 2

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

Anmeldung zum Blog-Newsletter

LinkedIn

Wenn Sie an weiteren Informationen zum IT-| Datenschutz-| und Arbeitsrecht interessiert sind, dann folgen Sie mir gerne auch auf LinkedIn oder stellen Sie mir eine Vernetzungsanfrage.

Bluesky

Wenn Sie nicht nur an weiteren Informationen zum IT-| Datenschutz-| und Arbeitsrecht interessiert sind, sondern auch persönliche Meinungen zu Themen wie Politik, HR, Sport oder auch einfach mal Nonsense von mir lesen möchten, dann folgen Sie mir gerne auch auf Bluesky.