Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht

Category

Wettbewerbsrecht

Am Ende des Jahres 2008 setzte der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) durch Änderung des UWG um und leistete damit seinen Beitrag zur Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts im Verhältnis von Unternehmern zu Verbrauchern auf europäischer Ebene. Am 10.12.2015 – also ziemlich genau 7 Jahre später – trat nun das zweite Änderungsgesetz in Kraft. Aus der Begründung dieses Änderungsgesetzes geht hervor, dass hier und dort noch Klarstellungsbedarf gesetzessystematischer Art bestand, um bereits im Wortlaut des UWG selbst eine vollständige Rechtsangleichung an die UGP-RL zu erzielen. Mit anderen Worten sollten also alle sprachlichen und systematischen Unklarheiten zwischen UWG und UGP-RL beseitigt werden. Ob das gelungen ist, was sich genau geändert hat und ob dies auch spürbare Konsequenzen für die Praxis mit sich bringt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Den ganzen Artikel lesen.

Mitautorin: Melanie Ludolph, zum Veröffentlichungszeitpunkt Referendarin bei Dirks & Diercks  Rechtsanwälte

Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14  entschieden, dass bei einem redaktionellen Beitrag auf einer Webseiten der Hinweis „Sponsored“ nicht zur Werbekennzeichnung ausreicht. BÄM.

Himmel! Und jetzt? Was machen wir denn mit all den #sponsered Tweets, Blogartikeln, Facebook- und Instagram-Posts?

Der besonnene Anwalt ruft: Gemach, gemach! Zunächst haben wir nur eine Entscheidung der Bayern. Nicht mehr und nicht weniger. Aber der Reihe nach:

Den ganzen Artikel lesen.

Scheinbar ist das die Woche des Email-Marketing & Rechts bei uns im Blog. Okay, ich gebe zu, zwei Drittel davon waren geplant. Ich verwies ja schon Dienstag im Artikel Von Emails, SPAM, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und einer Weihnachtsfeier darauf, dass diese Woche noch ein Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute erscheinen würde, der sich ausführlich und grundsätzlich mit dem Thema Email-Marketing & Recht beschäftigt. Dazwischen schob sich dann spontan der Artikel zur Meldung der Internet World, dass das Double-Opt-In aufgrund einer amtgerichtlichen Entscheidung aus Berlin möglicherweise vor dem Aus stünde. Und hier ist nun, wie angekündigt, hier der Verweis auf meinen Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute zum rechtskonformen Email-Marketing

E-Mail-Marketing – Den Klassiker des digitalen Marketings rechtskonform umsetzen

In dem Artikel werden ausführlich

  1. die rechtlichen Hintergründe der Email-Werbung (Datenschutzrecht, Telemedienrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht) aufgezeigt,
  2. die möglichen Rechtsfolgen (Abmahnungen von Einzelpersonen wie Unternehmen und Verbänden sowie Bußgeldbescheide von Behörden) erläutert,
  3. die Voraussetzungen des rechtskonformen Direktmarketings (Double-Opt-In) erklärt sowie

eine Checkliste zur Durchführung von rechtskonformen Email-Direkt-Marketing bereitgehalten.

In diesem Sinne,

auf bald!

PS: Nun ist hier auch erstmal wieder Schluss mit Email-Marketing, Double-Opt-Ins & Co, versprochen.

 

In der Internet World ist die Schlagzeile „Double-Opt-In vor dem Aus?“ zu lesen. Dann wird bemerkt, dass „ein Gerichtsurteil“ das Double-Opt-In-Verfahren in Frage stellt. Die Aufregung auf Facebook, Twitter & Co ist groß.

Die Aufregung wird von der juristischen Zunft nicht geteilt. Soviel vorab.

Den ganzen Artikel lesen.

Immer wieder stolpere ich während meiner Arbeit über Formulierungen in Verträgen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Disclaimern auf Webseiten, die mir die Haare zu Berge stehen lassen. Es sind Formulierungen bei denen ich eigentlich immer denke, dass sie doch schon lange ausgestorben sein müssten und dann leben sie doch immer recht munter in den verschiedensten Ecken weiter. Nun habe ich beschlossen, jedes Mal, wenn mir ein besonders „schönes“ Exemplar unter die Hände kommt, ein paar Zeilen dazu zu schreiben. Auf dass diese kleine neue Serie dazu beiträgt, dass der eine oder andere Fehler an diesen Stellen vermieden wird.

Und so eben las ich so eben sinngemäß die folgende Blüte vermeintlicher Haftungsreduzierung:

Den ganzen Artikel lesen.

1 2 3

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

Anmeldung zum Blog-Newsletter

Twitter

Wenn Sie ausschließlich an juristischen Informationen zum IT-| Medien-| Datenschutz-| und Arbeitsrecht interessiert sind, dann folgen Sie dem Kanzlei-Account @kanzleidiercks.

Sehr gerne können Sie auch meinem persönlichen Account unter @RAinDiercks folgen. Hier finden Sie neben dem Recht persönliche Meinung zu den Themen Politik, HR und Vereinbarkeit. Und dann oder wann den einen oder anderen Nonsense.

Social

Follow me on: