Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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In eigener Sache

Welche Nachricht wollen Sie zuerst hören? Die Gute oder – ähm – die Gute?

Erste gute Nachricht: Der IT-JuristInnenTag ist ausverkauft! Das Interesse an unserem Barcamp hat sehr schnell die 80 verfügbaren Tickets überstiegen, weswegen wir nun das digitale „Sold Out“ Schild an die Ladentür hängen können.

Die zweite gute Nachricht: Das heißt nicht, dass Sie nicht im Herbst in Berlin dabei sein können – denn wir können noch zwei Tickets verlosen!

Wie Sie teilnehmen können (und ggf. was der IT JuristInnenTag eigentlich ist), können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Den ganzen Artikel lesen.

Unter den digital affinen Anwälten und IT-Experten wurde das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz beA, schon lange kontrovers diskutiert. An sich eine gute Sache: Mit dem beA soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Anwälten und Gerichten sowie Behörden ebenso sicher wie einfach abgewickelt können. Toll. So toll, dass alle Anwälte ab dem 01.01.2018 per Gesetz zur passiven Nutzung des beA verpflichtet werden sollten. Der Vorfreude Abbruch taten jedoch unendlich lange Entwicklungszeiten, ständige Startverschiebungen sowie Entwicklungskosten von 38 Millionen EUR für ein System, das de facto wenig mehr leistet als eine sichere Nachrichtenübermittlung und dabei den Nutzer in eine Nutzeroberfläche von 1995 katapultiert.

Moooment! Sichere Nachrichtenübermittlung? Ja, genau. Da war etwas. Die Nachrichtenübermittlung ist nämlich nicht sicher. So ganz und gar nicht. Das ist aber natürlich nicht den Verantwortlichen bei der BRAK aufgefallen, sondern in erster Linie Markus Drenger vom Chaos Computer Club. Dieser tat, was er tun musste und meldete die Sicherheitslücken.

(Wenn Ihnen das alles bekannt ist und Sie nur wissen wollen, was es mit dem offenen Brief auf sich hat, dann scrollen Sie einfach weiter runter.)

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Wie schön, dass Sie da sind! Möglicherweise sind Sie gerade vom Social Media Recht Blog herübergekommen oder sind ganz frisch per Zufall erstmalig auf dem neuen Blog Diercks Digital Recht  gelandet. Doch wie dem auch sei, sehen Sie sich gerne um!

Wie Sie – zumindest als Leser des Social Media Recht Blog – relativ schnell bemerken werden, finden Sie hier inhaltlich zunächst einmal gar nichts Neues. Eine Vielzahl von aktuelleren Artikeln haben wir sogleich mit herüber genommen (die älteren finden Sie weiterhin im Social Media Recht Blog, der als Archiv bestehen bleiben wird.). Und wie schon bisher wird es auch im neuen Design unter

um Fragestellungen aus den Bereichen

IT-Recht | Medienrecht | Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

gehen.

Wenn Sie noch wissen mögen, warum ich dem Social Media Recht Blog Lebewohl sagte, dann schauen Sie doch gern in meinen dortigen Abschiedspost.

Wenn Sie gar nicht so sehr interessiert, was war, sondern nur, warum und wozu dieser Blog nun da und – aus Sicht der Autorin jedenfalls – gut ist, dann lesen Sie doch vielleicht einfach den Text Über diesen Blog.

Und ach, wie gesagt, schauen Sie sich doch einfach um. (Sollten Sie noch einen Bug finden, dann immer gerne her damit. In Hamburg tausche ich die Meldung dann demnächst gerne gegen einen Kaffee).

In diesem Sinne erst einmal,

auf bald, bis zum ersten „richtigen“ Blogpost an dieser Stelle!

Vielleicht ist es dem einen oder anderen aufgefallen: Von Mitte September bis kurz vor Weihnachten war es hier, wie auch auf den anderen digitalen Kanälen, relativ ruhig. Das hatte einen handfesten Grund. Nicht nur, dass viel Mandatsarbeit zu erledigen war (ja, das auch), nein, ich hatte vielmehr vergangenes Jahr beschlossen, dass ich den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erlangen möchte.

„Wie, Sie machen auch Arbeitsrecht?!“

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Und zum zweiten Mal nutzen wir den Blog heute nicht, um ein rechtliches Problem verständlich zu sezieren, sondern zu einer weiteren Meldung in eigener Sache:

RA’in Diercks ist Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich)

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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