Und zum zweiten Mal nutzen wir den Blog heute nicht, um ein rechtliches Problem verständlich zu sezieren, sondern zu einer weiteren Meldung in eigener Sache:
RA’in Diercks ist Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich)
Aufgrund von Veröffentlichungen hier im Blog sowie in Fachzeitschriften war es auch bisher kein Geheimnis, dass ich mich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetze. Nun ist dies aber auch im wahrsten Sinne des Wortes amtlich. Denn seit dem 04. April 2016 bin ich
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich)
Was das bedeutet, das illustriert der folgende Screenshot ganz gut ( original nur mit Tippfehler meinerseits):
Nun, vielleicht ist „Checker-Bunny für Datenschutzrecht“ nicht ganz der passende Begriff, um ihn in der Vorstands- oder Geschäftsführungsvorlage unterzubringen. Hierfür ließe sich wohl besser der folgende Satz hernehmen:
Rechtsanwältin Nina Diercks steht als anerkannte Sachverständige zur Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich des IT- und Datenschutzrechts gerne zur Verfügung.
Typische Anwendungsfälle wären hier zum Beispiel:
- datenschutzrechtliche Compliance-Prüfung von Geschäftsmodellen, Applikationen und/oder Tools
- Verfassen von IT- und datenschutzrechtlichen Gutachten zu Geschäftsmodellen, Applikationen und/oder Tools,
- Erstellen von Datenschutzbedingungen zu Applikationen, Plattformen und/oder Tools,
- Beratung zu datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen und deren interner Umsetzung,
- Erstellen von Datenschutz- und IT-Richtlinien für Unternehmen.
Mehr Informationen zum Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zum Gütesiegel des ULD (Zertifizierungsverfahren) erhalten Sie hinter den vorstehenden Links.
In diesem Sinne,
ich freue mich über die Anerkennung.
Und in Kürze gibt es hier auch wieder Blogartikel, die sich inhaltlich des Datenschutzrechts annehmen. Versprochen.