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Januar 7, 2018

Unter den digital affinen Anwälten und IT-Experten wurde das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz beA, schon lange kontrovers diskutiert. An sich eine gute Sache: Mit dem beA soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Anwälten und Gerichten sowie Behörden ebenso sicher wie einfach abgewickelt können. Toll. So toll, dass alle Anwälte ab dem 01.01.2018 per Gesetz zur passiven Nutzung des beA verpflichtet werden sollten. Der Vorfreude Abbruch taten jedoch unendlich lange Entwicklungszeiten, ständige Startverschiebungen sowie Entwicklungskosten von 38 Millionen EUR für ein System, das de facto wenig mehr leistet als eine sichere Nachrichtenübermittlung und dabei den Nutzer in eine Nutzeroberfläche von 1995 katapultiert.

Moooment! Sichere Nachrichtenübermittlung? Ja, genau. Da war etwas. Die Nachrichtenübermittlung ist nämlich nicht sicher. So ganz und gar nicht. Das ist aber natürlich nicht den Verantwortlichen bei der BRAK aufgefallen, sondern in erster Linie Markus Drenger vom Chaos Computer Club. Dieser tat, was er tun musste und meldete die Sicherheitslücken.

(Wenn Ihnen das alles bekannt ist und Sie nur wissen wollen, was es mit dem offenen Brief auf sich hat, dann scrollen Sie einfach weiter runter.)

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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