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Rechtsüberblick

Ein herzliches „Moin“ zum neuen Rechtsüberblick für den August 2019. (*der natürlich erst 30. September erscheint…*hüstel )

Wieder haben wir interessante Themen aus dem digitalen Raum und Recht für Sie zusammengestellt und wünschen viel Spaß bei der Lektüre.

Wir beginnen mit einem Nachtrag zu dem im letzten Rechtsüberblick erwähnten Verfahren eines Gastwirtes gegen Google vor dem Landgericht München I (Az. 25 O 13925/18), in dem es eine etwas überraschende Wendung gab (*Spoiler: Kein streitiges Urteil!).

Anschließend beschäftigen wir uns mit dem beim OLG Düsseldorf anhängigen Verfahren des Bundeskartellamts (BKartA) gegen Facebook (Az.:  VI-Kart 1/19 (V)), in dem kürzlich ein neuer Beschluss erging. Bei diesem Verfahren geht es um die in Facebooks Nutzungsbedingungen vorgesehene, produktübergreifende (WhatsApp, Instagram & Co.) Datenverarbeitung. Diese befand das BKartA als zu weitgehend und untersagte Facebook die Durchführung dieser Bedingungen.

Weiter geht es mit dem vom Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) begonnenen formlosen Verwaltungsverfahren gegen Google wegen deren Sprachassistent „Google Home“. Dieser sendet die mitgeschnittenen Gesprächsabschnitte zur Analyse an Google, wobei dort auch sensible personenbezogene Informationen enthalten sind. Der HmbBfDI hat entsprechend Zweifel an der Konformität mit der DSGVO. Google hat die Praxis vorerst freiwillig eingestellt. War das nötig?

Außerdem wagen wir einen Blick über den Tellerrand hinaus nach Florida, USA, wo die dortige Landesschulbehörde eine fragwürdige Datenplattform aufbauen möchte, welche Social-Media-Daten mit Schuldaten verknüpfen soll – im Namen der Sicherheit.

Wir enden mit einem Schmankerl, das nicht nur für angehende Juristen interessant ist: Das Justizprüfungsamt (JPA) Düsseldorf meint nämlich, nordrhein-westfälisches Landesrecht beschränke die Anwendung der DSGVO (*Spoiler: …nein). Das nutzen wir aber, um einen kleinen Einblick in die Funktionsweise der Öffnungsklauseln und des rechtlichen Vorranggefüges zu geben.

Viel Spaß!

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Herzlich willkommen zum neuen Rechtsüberblick für den Juli 2019 (der hier mit kleiner Verspätung *hust) erscheint.

Erneut werden Themen aus medienrechtlicher und medienrechtspolitischer Perspektive zusammengestellt und kommentiert. Dabei werden auch gesellschaftliche und technische Entwicklungen dargestellt.

So beginnt der Rechtsüberblick mit der Frage „Is AI biased?“, also Defiziten in der KI-„Ausbildung“, die zu ungewollten Diskriminierungen führen könnten.

Danach wird der Blick auf eine Klage beim LG München I geworfen, in der sich ein bayerischer Gastwirt gegen Google und nach seiner Aussage unwahre Öffnungszeiten, die die Online-Suchmaschine ausgibt, wehrt. Leitfrage ist: Was könnte man gegen eine solche unrichtige Anzeige eigentlich machen, unterstellt sie sei unwahr.

Danach wird ein Bericht der EU-Kommission, das Zwischenfazit zur DSGVO, welches im Berliner Innenministerium für reichlich Hektik gesorgt haben wird, betrachtet: Wird der EuGH bald aufgrund eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren (Plural bewusst gewählt) gegen die Bundesrepublik den Rotstift an das deutsche BDSG anlegen?

Danach führt es uns nochmal vor das LG München I mit der Besprechung einer Entscheidung über unzulässige Sperrungen von Content auf Twitter – Nachwehen des Problems #twittersperrt.

Hingewiesen wird ferner auf das nun erfolgte Urteil des EuGH in Sachen „Fashion ID“.

Viel Spaß Ihnen beim Lesen.

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Heute übernehme ich, Tobias Hinderks, den Rechtsüberblick. Denn das Datenschutzrecht und die IT-Welt ist bekannterweise voll von Themen und neuen Entwicklungen. Heute geht es um ein Urteil des EuGH, dass bei Google bestimmt mit großer Begeisterung aufgenommen wurde, einen Ausflug in den 27. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten und einen weiteren (lohnenswerten) Ausflug in das Thüringische Personalvertretungsgesetz (nein, der Autor hat nicht den Verstand verloren…). Danach wenden wir uns der technischen Welt und einem Sicherheitsproblem mit – man kann es erraten – dem beA zu, um mit einem Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses zur Datenverarbeitung im Vertragskontext zu enden.

Viel Spaß beim Lesen!

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Sie werden sich jetzt sicherlich fragen: „Huch, bin ich auf der falschen Internetseite? Wo sind die langen Blogartikel zu einem Thema, die Diercks-Digital-Recht normalerweise veröffentlicht?“.

Keine Angst, Sie sind hier schon ganz richtig. Wir machen nur einfach mal etwas Neues neben dem Alten. Mit dem „Rechtsüberblick“ wird es an dieser Stelle künftig  in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zusätzlich Hinweise zu aktuellen und/oder schlicht interessanten Artikeln, Themen und/oder Rechtsentwicklungen aus dem Datenschutz-, IT- und Arbeitsrecht geben. Kuratiert von allen in der Kanzlei, aufbereitet von mir, Hannah Zink, der neuen studentischen Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei Diercks. (An dieser Stelle sage ich, Nina Diercks: Herzlich Willkommen Hannah!)

Viel Spaß beim Lesen!

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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