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Datenschutzrecht

Vor wenigen Stunden erst veröffentlichte ich hier den Artikel Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich – EuGH C-210/16 – Und nun?. In diesem legte ich kurz da, worum es in dem Urteil ging, das gestern und heute wie ein Donnerschlag durch das Netz hallte, welche Auswirkungen es wohl haben könnte und ob Facebook-Seitenbetreiber nun Ihre Seiten besser abschalten müssten.

Ich wagte dabei ein wenig den Blick in die Glaskugel und kam zu dem Schluss:

Behalten Sie die Angelegenheit im Auge, aber rennen Sie nicht verrückt im Kreis.

Mit der Auffassung befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn die geschätzten Kollegen

RA Dr. Thomas Schwenke – Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund, Facebook-Seiten zu schließen

RA Dr. Carsten Ulbricht – EuGH Urteil: Facebook Fanpagebetreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung auf Facebook ! Und jetzt ?

RA Prof Niko Härting – Fanpage-Urteil des EuGH – 10 Fragen, 10 Antworten : Good bye Auftragsverarbeitung, welcome “gemeinsame Verantwortlichkeit” 

kommen letztlich zu dem gleichen Ergebnis.

Nichts ist älter als die News von gestern

Allerdings vergeht derzeit – gefühlt –  kaum ein halber Tag ohne dass es Neuigkeiten von datenschutzrechtlicher Relevanz gäbe. Und so teilte mir das LfDI Baden-Württemberg (öffentlich) via Twitter kurz nach der Veröffentlichung meines Artikels am Nachmittag mit, dass es noch heute zu den aufgeworfenen Fragen, bzw. vielmehr zu dem EuGH noch eine Äußerung der DSK (Datenschutzkonferenz, Zusammenschluss der Vertreter der deutschen Aufsichtsbehörden) geben würde. Anders ausgedrückt, dass Sie die Angelegenheit so kurzfristig im Auge behalten müssen, hätte ich auch nicht gedacht.

Aber hier ist sie nun, die

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 06. Juni 2018

Der Eingangssatz/die Überschrift lautet:

Den ganzen Artikel lesen.

Die Juristen ahnten es, gestern war es so weit. Der EuGH entschied (sehr verkürzt dargestellt):

  1. Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind als gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich zu betrachten.
  2. Nationale Aufsichtsbehörden sind für die Rechtsdurchsetzung zuständig, wenn ein Verantwortlicher eine Niederlassung im Hoheitsgebiet vorhält.

Wie ein Donnerschlag rollt diese Entscheidung durchs Netz. Die Anwälte diskutieren über die Auswirkungen, erste Facebook-Seiten (auch von Anwaltskanzleien) werden vom Netz genommen. Und die DSGVO, die ist sowieso an allem Schuld.

Worüber ist eigentlich entschieden worden? Worüber ist nicht entschieden worden? Ist die DSGVO schuld? Was sind die Auswirkungen des Urteils? Und müssen Facebook-Seiten jetzt abgeschaltet werden?

Diesen Fragen versuche ich hier in aller Kürze – soweit als überhaupt möglich – auf den Grund zu gehen.

Den ganzen Artikel lesen.

Wie schön, dass Sie da sind! Möglicherweise sind Sie gerade vom Social Media Recht Blog herübergekommen oder sind ganz frisch per Zufall erstmalig auf dem neuen Blog Diercks Digital Recht  gelandet. Doch wie dem auch sei, sehen Sie sich gerne um!

Wie Sie – zumindest als Leser des Social Media Recht Blog – relativ schnell bemerken werden, finden Sie hier inhaltlich zunächst einmal gar nichts Neues. Eine Vielzahl von aktuelleren Artikeln haben wir sogleich mit herüber genommen (die älteren finden Sie weiterhin im Social Media Recht Blog, der als Archiv bestehen bleiben wird.). Und wie schon bisher wird es auch im neuen Design unter

um Fragestellungen aus den Bereichen

IT-Recht | Medienrecht | Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

gehen.

Wenn Sie noch wissen mögen, warum ich dem Social Media Recht Blog Lebewohl sagte, dann schauen Sie doch gern in meinen dortigen Abschiedspost.

Wenn Sie gar nicht so sehr interessiert, was war, sondern nur, warum und wozu dieser Blog nun da und – aus Sicht der Autorin jedenfalls – gut ist, dann lesen Sie doch vielleicht einfach den Text Über diesen Blog.

Und ach, wie gesagt, schauen Sie sich doch einfach um. (Sollten Sie noch einen Bug finden, dann immer gerne her damit. In Hamburg tausche ich die Meldung dann demnächst gerne gegen einen Kaffee).

In diesem Sinne erst einmal,

auf bald, bis zum ersten „richtigen“ Blogpost an dieser Stelle!

Am 28. April veröffentliche Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Blog Ihren ersten Beitrag zum Thema Skype und zeitversetzte Video-Interviews in Personalauswahlverfahren. Anlass hierfür waren die Veröffentlichungen der Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörde Berlin sowie der Datenschutzbehörde NRW. Beide Behörden hatten zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews“, und diese grundsätzlich als unzulässig erklärt.

Nun hat sich Rechtsanwältin Nina Diercks noch einmal ausführlich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Video-Interviews in Personalauswahlverfahren in der Dezember Ausgabe der DuD –Datenschutz und Datensicherheit- auseinandergesetzt. Bewusst stellt sie die gängige Argumentation von Datenschützern und Arbeitsrechtlerin in diesem Aufsatz in Frage und beleuchtet rechtlich sowohl unter dem BDSG sowie unter der DSGVO die Einschätzungen aus den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden NRW und Berlin.

Den vollständigen Aufsatz lesen Sie gerne in der Printausgabe im Dezember (12/2017) der DuD oder direkt hier.

Als ich sah, dass das #EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht) zu einer Blogparade zum Thema Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz“ aufrief habe ich mich sehr gefreut und sofort gedacht „Da mach ich mit!“. Dann verzweifelte ich aber etwas, raufte mir die Haare und dachte „Ja, aber wie denn!? Soll ich denen meinen Blog schicken?!“. Denn es ist zwar richtig, dass Fragen wie unter anderem

„Ist eine Social-Media-Nutzung eigentlich stets zulässig oder nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfolgt? Und wann ist sie „privat“, wann „beruflich“? Welche Kriterien können gegebenenfalls für eine solche Unterscheidung herangezogen werden? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn neueste Pressemitteilungen oder sonstige Informationen des Unternehmens auf eigenen Seiten der Arbeitnehmer gepostet werden? [Quelle: #EFAR]“

in der arbeitsrechtlichen Literatur dem Grunde nach immer noch ein Schattendasein fristen und darüber hinaus allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Aber in meiner täglichen Arbeit in der Kanzlei, auf diesem Blog sowie und in den von mir regelmäßig unregelmäßig veröffentlichen Gastbeiträgen und Fachartikeln andernorts spielen alle diese Fragen – seit inzwischen sieben Jahren – eine tragende Rolle. [SPOILER: Eine Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist ganz theoretisch immer noch möglich, praktisch jedoch weder umsetzbar noch sinnvoll.].

Den ganzen Artikel lesen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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