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Juni 6, 2018

Vor wenigen Stunden erst veröffentlichte ich hier den Artikel Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich – EuGH C-210/16 – Und nun?. In diesem legte ich kurz da, worum es in dem Urteil ging, das gestern und heute wie ein Donnerschlag durch das Netz hallte, welche Auswirkungen es wohl haben könnte und ob Facebook-Seitenbetreiber nun Ihre Seiten besser abschalten müssten.

Ich wagte dabei ein wenig den Blick in die Glaskugel und kam zu dem Schluss:

Behalten Sie die Angelegenheit im Auge, aber rennen Sie nicht verrückt im Kreis.

Mit der Auffassung befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn die geschätzten Kollegen

RA Dr. Thomas Schwenke – Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund, Facebook-Seiten zu schließen

RA Dr. Carsten Ulbricht – EuGH Urteil: Facebook Fanpagebetreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung auf Facebook ! Und jetzt ?

RA Prof Niko Härting – Fanpage-Urteil des EuGH – 10 Fragen, 10 Antworten : Good bye Auftragsverarbeitung, welcome “gemeinsame Verantwortlichkeit” 

kommen letztlich zu dem gleichen Ergebnis.

Nichts ist älter als die News von gestern

Allerdings vergeht derzeit – gefühlt –  kaum ein halber Tag ohne dass es Neuigkeiten von datenschutzrechtlicher Relevanz gäbe. Und so teilte mir das LfDI Baden-Württemberg (öffentlich) via Twitter kurz nach der Veröffentlichung meines Artikels am Nachmittag mit, dass es noch heute zu den aufgeworfenen Fragen, bzw. vielmehr zu dem EuGH noch eine Äußerung der DSK (Datenschutzkonferenz, Zusammenschluss der Vertreter der deutschen Aufsichtsbehörden) geben würde. Anders ausgedrückt, dass Sie die Angelegenheit so kurzfristig im Auge behalten müssen, hätte ich auch nicht gedacht.

Aber hier ist sie nun, die

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 06. Juni 2018

Der Eingangssatz/die Überschrift lautet:

Den ganzen Artikel lesen.

Die Juristen ahnten es, gestern war es so weit. Der EuGH entschied (sehr verkürzt dargestellt):

  1. Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind als gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich zu betrachten.
  2. Nationale Aufsichtsbehörden sind für die Rechtsdurchsetzung zuständig, wenn ein Verantwortlicher eine Niederlassung im Hoheitsgebiet vorhält.

Wie ein Donnerschlag rollt diese Entscheidung durchs Netz. Die Anwälte diskutieren über die Auswirkungen, erste Facebook-Seiten (auch von Anwaltskanzleien) werden vom Netz genommen. Und die DSGVO, die ist sowieso an allem Schuld.

Worüber ist eigentlich entschieden worden? Worüber ist nicht entschieden worden? Ist die DSGVO schuld? Was sind die Auswirkungen des Urteils? Und müssen Facebook-Seiten jetzt abgeschaltet werden?

Diesen Fragen versuche ich hier in aller Kürze – soweit als überhaupt möglich – auf den Grund zu gehen.

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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