Vor wenigen Stunden erst veröffentlichte ich hier den Artikel Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich – EuGH C-210/16 – Und nun?. In diesem legte ich kurz da, worum es in dem Urteil ging, das gestern und heute wie ein Donnerschlag durch das Netz hallte, welche Auswirkungen es wohl haben könnte und ob Facebook-Seitenbetreiber nun Ihre Seiten besser abschalten müssten.
Ich wagte dabei ein wenig den Blick in die Glaskugel und kam zu dem Schluss:
Behalten Sie die Angelegenheit im Auge, aber rennen Sie nicht verrückt im Kreis.
Mit der Auffassung befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn die geschätzten Kollegen
RA Dr. Thomas Schwenke – Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund, Facebook-Seiten zu schließen
RA Dr. Carsten Ulbricht – EuGH Urteil: Facebook Fanpagebetreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung auf Facebook ! Und jetzt ?
RA Prof Niko Härting – Fanpage-Urteil des EuGH – 10 Fragen, 10 Antworten : Good bye Auftragsverarbeitung, welcome “gemeinsame Verantwortlichkeit”
kommen letztlich zu dem gleichen Ergebnis.
Nichts ist älter als die News von gestern
Allerdings vergeht derzeit – gefühlt – kaum ein halber Tag ohne dass es Neuigkeiten von datenschutzrechtlicher Relevanz gäbe. Und so teilte mir das LfDI Baden-Württemberg (öffentlich) via Twitter kurz nach der Veröffentlichung meines Artikels am Nachmittag mit, dass es noch heute zu den aufgeworfenen Fragen, bzw. vielmehr zu dem EuGH noch eine Äußerung der DSK (Datenschutzkonferenz, Zusammenschluss der Vertreter der deutschen Aufsichtsbehörden) geben würde. Anders ausgedrückt, dass Sie die Angelegenheit so kurzfristig im Auge behalten müssen, hätte ich auch nicht gedacht.
Aber hier ist sie nun, die
Der Eingangssatz/die Überschrift lautet: