Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Nina Diercks

Unter den digital affinen Anwälten und IT-Experten wurde das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz beA, schon lange kontrovers diskutiert. An sich eine gute Sache: Mit dem beA soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Anwälten und Gerichten sowie Behörden ebenso sicher wie einfach abgewickelt können. Toll. So toll, dass alle Anwälte ab dem 01.01.2018 per Gesetz zur passiven Nutzung des beA verpflichtet werden sollten. Der Vorfreude Abbruch taten jedoch unendlich lange Entwicklungszeiten, ständige Startverschiebungen sowie Entwicklungskosten von 38 Millionen EUR für ein System, das de facto wenig mehr leistet als eine sichere Nachrichtenübermittlung und dabei den Nutzer in eine Nutzeroberfläche von 1995 katapultiert.

Moooment! Sichere Nachrichtenübermittlung? Ja, genau. Da war etwas. Die Nachrichtenübermittlung ist nämlich nicht sicher. So ganz und gar nicht. Das ist aber natürlich nicht den Verantwortlichen bei der BRAK aufgefallen, sondern in erster Linie Markus Drenger vom Chaos Computer Club. Dieser tat, was er tun musste und meldete die Sicherheitslücken.

(Wenn Ihnen das alles bekannt ist und Sie nur wissen wollen, was es mit dem offenen Brief auf sich hat, dann scrollen Sie einfach weiter runter.)

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Man sollte doch zumindest annehmen, dass am 22.12. so langsam diese Weihnachtsstimmung aufkommt oder? Dieses Gefühl von Ruhe und von Heimeligkeit. Und zwar unabhängig davon, welcher Religion man angehört. Schließlich können Kerzen, Kekse, Punsch, Misteln und der Geruch von Tannengrün doch gar nichts anderes als Gemütlichkeit in der dunklen Jahreszeit ausstrahlen. Die Tage werden nicht hell, die Abende sind lang, doch Tee und Schokolade auf der Couch bieten die besten Voraussetzungen, um im wahrsten Sinne des Wortes zur Besinnung zu kommen und besinnlich zu werden.

Nun Meine Weihnachtsstimmung sah bis einschließlich gestern eher ungefähr so aus: Theoretisch vorhanden. Tatsächlich eher kahl bemüht, statt wahrlich besinnlich in Vorfreude.

Ich weiß  nicht, wie es Ihnen geht und Sie dieses Jahr erlebt haben, aber wenn ich zurückblicke, dann ist dieses Jahr nur so davon gerast. Und hat mich zu Weilen in seinen Wirbeln mitgerissen. Freunde von mir berichten das Gleiche. Werden wir alle einfach immer älter? Nimmt darum das Empfinden, die Zeit würde immer schneller vergehen, zu? Oder liegt es an  unserer digitalen Gesellschaft, in der der ewig währende Strom aus Neuigkeiten und Schrecklichkeiten unaufhörlich dahinwälzt, in der es immer blinkt und pingt? Nicht nur befeuert von den letzten Tweets des zunehmend verwirrten MAGA-Mannes und Meldungen zu dem scheinbar zunehmend irren Weltgeschehen, sondern natürlich von den eigenen Status-Updates zum letzten Craft-Beer-Tasting, der Bestzeit beim Triathlon, dem neu gewonnenen Kunden und den selbst gebackenen Keksen.* Höher, schneller, weiter. Kaufen Sie kein Weed man, kaufen Sie Jamaica!

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Wie schön, dass Sie da sind! Möglicherweise sind Sie gerade vom Social Media Recht Blog herübergekommen oder sind ganz frisch per Zufall erstmalig auf dem neuen Blog Diercks Digital Recht  gelandet. Doch wie dem auch sei, sehen Sie sich gerne um!

Wie Sie – zumindest als Leser des Social Media Recht Blog – relativ schnell bemerken werden, finden Sie hier inhaltlich zunächst einmal gar nichts Neues. Eine Vielzahl von aktuelleren Artikeln haben wir sogleich mit herüber genommen (die älteren finden Sie weiterhin im Social Media Recht Blog, der als Archiv bestehen bleiben wird.). Und wie schon bisher wird es auch im neuen Design unter

um Fragestellungen aus den Bereichen

IT-Recht | Medienrecht | Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

gehen.

Wenn Sie noch wissen mögen, warum ich dem Social Media Recht Blog Lebewohl sagte, dann schauen Sie doch gern in meinen dortigen Abschiedspost.

Wenn Sie gar nicht so sehr interessiert, was war, sondern nur, warum und wozu dieser Blog nun da und – aus Sicht der Autorin jedenfalls – gut ist, dann lesen Sie doch vielleicht einfach den Text Über diesen Blog.

Und ach, wie gesagt, schauen Sie sich doch einfach um. (Sollten Sie noch einen Bug finden, dann immer gerne her damit. In Hamburg tausche ich die Meldung dann demnächst gerne gegen einen Kaffee).

In diesem Sinne erst einmal,

auf bald, bis zum ersten „richtigen“ Blogpost an dieser Stelle!

Der (virtuelle) Schreibtisch ist mehr als voll mit Arbeit. Das liegt unter anderem daran, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor der Tür steht. In knapp sechs Monaten, genau genommen am 25. Mai 2018, ist es soweit. Dies ist den treuen Lesern dieses Blogs ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass auf Unternehmen erhebliche Arbeit zukommt, um die eigenen Geschäftsprozesse den Anforderungen der DSGVO anzupassen.

Nun verhält es sich aber auch so, dass viele Unternehmen – wenn überhaupt – gerade erst anfangen, sich näher mit dem Thema DSGVO und deren Umsetzung zu beschäftigen. Sollten Sie an dieser Stelle stehen, dann können Sie natürlich sehr gerne einen Blick in unsere Beitragsreihe „Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist da! – Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?„. Allerdings sind wir hier, einschließlich dieses Beitrags, bei inzwischen 10 Artikeln und das ist dann doch eine ganze Menge Stoff auf einmal und Sie fühlen sich vielleicht als würden Sie den Wald vor lauter Bäumen gar nicht mehr sehen können…

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Gastbeiträge oder Interviews finden sich in diesem Blog äußerst selten. Doch wenn es passt, dann lasse ich natürlich gerne auch einmal andere zu Wort kommen. So wie zum Beispiel den Strafverteidiger Christoph Nebgen, der sich der Strafbarkeit des Cybermobbings annahm. Heute passt es wieder einmal. Und zwar in Sachen Compliance. Zu Compliance unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ließe sich natürlich auch eine Menge schreiben. Doch wer mich kennt, der weiß, dass ich doch viel lieber präventiv berate und gestalte als gefallene Kinder aus dem Brunnen zu holen. Darum soll es heute um den – wie ich finde – unglaublich spannenden Aspekt der Compliance-Kommunikation innerhalb des Unternehmens gehen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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