Welch unangenehme Frage. Eine, der sich kaum ein Unternehmen gerne stellen möchte. Und doch sollte das Unternehmen als Arbeitgeber auf eben eine solche vorbereitet sein. Denn natürlich lesen sich Sätze aus der Corporate Communications Strategy wie dieser
„Durch die Einbindung der Mitarbeiter in die Markenkommunkation können signifikante Steigerung der positiven Markenidentifikation erreicht werden.“
ganz hervorragend und wie der leichte Schlüssel zum Glück. Doch das Unglück beziehungsweise der kommunikative Alptraum liegt nicht fern, wenn die Beiträge von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken keinen geschäftsfördernden, sondern geschäftsschädigenden Charakter annehmen.
An dieser Stelle muss sich ein Unternehmen die Frage nach der „richtigen“ Reaktion stellen und den „richtigen“ Weg gehen.
Selbstverständlich wäre ein möglicher erster Schritt, eine Besprechung mit dem betreffenden Mitarbeiter zu initiieren. Doch was, wenn dies keine Abhilfe schafft? Kann dann ein Mitarbeiter abgemahnt werden? Oder gar gekündigt?
Mit diesen Fragen habe ich mich für den pressesprecher – dem Magazin für Kommunikation auseinandergesetzt. Mit dem Artikel
Kündigung wegen Post oder Tweet?
nähern wir uns mittels eines ganz plastischen Beispiels der Problematik. Ich erzähle Ihnen dort von der Nachhaltigkeit GmbH und ihrem Vertriebsleiter Herrn Müller, welcher sich diametral zur den grundlegenden Unternehmensideen öffentlich im Social Web verhält. Dabei beleuchte ich nicht nicht nur die Schwierigkeiten des Umgangs mit derartigen Äußerungen von Mitarbeitern aus kommunikativer wie vor allem rechtlicher Sicht, sondern zeige auch entsprechende Lösungsansätze auf. Also, wer mag, bitte hier entlang zum pressesprecher.
(Ein kleiner Spoiler an dieser Stelle: Mit einer unverbindlichen Social Media Guideline, die die „10 Dos & Don’ts der Social Media Kommunikation“ enthält, ist es nicht getan).
Sollte Sie diese Problematik vertieft interessieren, finden Sie zu diesem Thema unter anderem hier mehr:
Kündigung wegen Äußerungen in Social Media? – Ein paar Worte zum Urteil des ArbG Mannheim, (Az. 6 Ca 190/15) (Blogartikel vom 11. August 2016)
Kündigung wegen Äußerungen in Social Media – Gleiches Spiel, anderes Ergebnis: Das Urteil des Arbeitsgericht Herne (Az. 5 Ca 2806/15) (Blogartikel vom 27. Oktober 2016)
IT- und Internet-Richtlinien für Unternehmen: Social Media Guidelines sind nur der Anfang (Gastbeitrag im Upload-Magazin, 05. September 2016)
In diesem Sinne,
auf erfolgreiche Unternehmenskommunikation ohne (arbeitsrechtlichen) Ärger.
Das könnte Sie in diesem Zusammenhang auch noch interessieren:
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