Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Tag

Nina Diercks

Noch eine juristische Fachzeitschrift? Ja. Noch eine juristische Fachzeitschrift. Und ich habe mit großer Freude, die Anfrage, ob ich als Herausgeberin für die Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft, kurz ZdiW, zur Verfügung stehen würde, mit „Ja“ beantwortet. Das Konzept der neuen Zeitschrift, an dem ich in Teilen dann auch noch mitwirken durfte, sowie das einberufene Team, haben mich überzeugt.


Wenn Sie meine weiteren Ausführungen dazu gar nicht erst lesen, sondern viel lieber direkt einen Blick in die erste Ausgabe werfen möchten, dann können Sie dies sofort hier tun. Die ZdiW 01/21, das erste Heft, steht Ihnen vollständig und kostenfrei als Leseprobe auf den Seiten des Verlages Wolters Kluwers  zur Verfügung. Mehr zum Konzept, dem Herausgeber-Team und der Schriftleitung sowie zu den Inhalten finden Sie weiter unten im Rahmen dieses Blogartikels.

Ein kostenfreies Probe-Abo (zwei Ausgaben) finden Sie hier.


Das Konzept der ZdiW – Themenorientiert Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden

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Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)

Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:

Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht

Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?

Webinar am 20. Oktober 2020 –  9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

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Man könnte sagen, es kommt, wie es kommen musste, auch wenn wir bis zuletzt hofften, dass es anders kommen möge.

In einem Monat hätte der 2. IT JuristInnen Tag am 02. Oktober 2020 mit Armgard von Reden als Keynote-Speakerin stattfinden sollen. Wir, Marlene Schreiber, Partnerin bei Haerting Rechtsanwälte und ich, hatten uns als Organisatorinnen nach der Auftaktveranstaltung am 25. Oktober 2019, die mit hochverdichtetem Informationsaustausch während der Sessions, Networking zwischen diesen sowie zwei tollen Keynotes von Saskia Esken und Dr. Brigitte Zypries gefüllt war und – so munkelt man – mindestens einen Jobwechsel zur Folge hatte ;),  bereits ganz außerordentlich auf die zweite Auflage gefreut. Schließlich hatten wir bereits während und auch nach dem IT JuristInnen Tag unglaublich tolles Feedback von den TeilnehmerInnen erhalten (siehe zB auf Twitter unter #ITJurT19).

Doch trotz aller Hoffnung und langer Überlegung kommen wir zu keinem anderen Ergebnis:

Wir müssen dem IT JuristInnen Tag 2020 eine SARS-CoV2-bedingte Absage erteilen.

 

Es ist  es schon nicht möglich, eine Networking-Veranstaltung wie die unsrige mit den Auflagen, die nach der SARS-CoV2-EindämmungsVO verpflichtend sind, so durchzuführen, dass der Charakter erhalten bliebe. Schließlich wäre die Teilnehmerzahl inklusive aller Organisatoren und Mitarbeiter auf 100 begrenzt, all diese Personen müssten stets 1,5 Meter Abstand halten, pro Person müssten wir Platz in den Veranstaltungsräumen von 10 qm garantieren, ständig müsste gelüftet werden können, Buffets wären nicht erlaubt, d.h. es müsste mit Abstand am Platz gegessen werden und der Networking-Drink am Abend dürfte auf keinen Fall ein Wein oder Bier sein, da in diesem Fall nur maximal 50 Personen erlaubt wären. Zugegeben, die letzte Regelung ließe sich nur allzu leicht umsetzen. Alle anderen Regelungen sorgen aber jedoch eben dafür, dass der Networking-Charakter der Veranstaltung nicht mehr vorhanden wäre. Auch lässt sich aus unserer Sicht eine solche Veranstaltung, anders als klassische Konferenzen, nicht in die digitale Welt übertragen.

Das alles ist schon Grund genug für eine Absage.

Darüber hinaus finden wir es auch nicht richtig, mit dem Herbst vor der Tür, dem anerkannten Übertragungsweg durch Aerosole und den grundlegende Empfehlungen des RKI möglichst Veranstaltungen bzw. Menschenansammlungen zu vermeiden, selbst eine solche Veranstaltung durchzuführen und damit möglicherweise zur weiteren SARS-CoV2-Verbreitung sowie zu weiteren Ausbrüchen von COVID-19 beizutragen.

Better safe than sorry.

Mit den schlechten Nachrichten kommen aber auch zu gleich die guten:

Der zweite IT JuristInnnen Tag wird am 10. September 2021 stattfinden!

Die Tickets behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Selbstverständlich können die Tickets auch storniert werden (eine Stornierung ist ausschließlich via Eventbrite möglich), wir würden uns aber natürlich freuen, wenn wir uns alle einfach im nächsten Jahr wieder sehen würden. Dann ganz bestimmt mit vorhanden Impfstoffen, ohne Masken, ohne zwei Armeslängen Abstand und mit gemeinsamen Lachen am Buffet!

In diesem Sinne,

wir freuen uns schon jetzt auf Euch!

Nina Diercks & Marlene Schreiber

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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