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In eigener Sache: Rechtsanwältin Nina Diercks ist (Mit-)Herausgeberin der neuen „Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft“ #ZdiW

Noch eine juristische Fachzeitschrift? Ja. Noch eine juristische Fachzeitschrift. Und ich habe mit großer Freude, die Anfrage, ob ich als Herausgeberin für die Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft, kurz ZdiW, zur Verfügung stehen würde, mit „Ja“ beantwortet. Das Konzept der neuen Zeitschrift, an dem ich in Teilen dann auch noch mitwirken durfte, sowie das einberufene Team, haben mich überzeugt.


Wenn Sie meine weiteren Ausführungen dazu gar nicht erst lesen, sondern viel lieber direkt einen Blick in die erste Ausgabe werfen möchten, dann können Sie dies sofort hier tun. Die ZdiW 01/21, das erste Heft, steht Ihnen vollständig und kostenfrei als Leseprobe auf den Seiten des Verlages Wolters Kluwers  zur Verfügung. Mehr zum Konzept, dem Herausgeber-Team und der Schriftleitung sowie zu den Inhalten finden Sie weiter unten im Rahmen dieses Blogartikels.

Ein kostenfreies Probe-Abo (zwei Ausgaben) finden Sie hier.


Das Konzept der ZdiW – Themenorientiert Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden

Zum einen verfolgt die ZdiW einen anderen Aufbau als gängige juristische Zeitschriften. Eine Gliederung findet nicht nach „Rechtsprechung“ und „Aufsätzen“ statt. Die ZdiW arbeitet themenorientiert. Das heißt, unter den fünf Rubriken:

  • Industrie 4.0 – Rechtsfragen der vernetzten Produktion
  • E-Commerce – Rechtsfragen des digitalen Handels, Marketings und Vertriebs
  • Digital Finance – Rechtsfragen der Digitalisierung von Finanzierung, Zahlungsverkehr und Rechnungswesen
  • Digital HR – Rechtsfragen der Digitalisierung im Bereich Personalgewinnung und -verwaltung
  • M&A/Coporate Digital – Rechtsfragen digitaler Technologien bei Unternehmensfusionen sowie der digitalen Organisation von Themen

werden die vielfältigen juristischen Themen, denen sich Wissenschaft und Praxis in den verschiedenen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Digitalsierung stellen müssen, im Rahmen von fünf Beitragsformen:

  • Überblicksaufsatz – Einführung in neue und/oder komplexe Themen, Behandlung von Rechtsfragen und deren Auswirkungen auf praktische Anwendungsfelder
  • Beratungsaufsatz – Darstellung und Beantwortung konkreter, in der praktischen Umsetzung neuer Rechtsfragen im Rahmen eines definierten Anwendungsfeldes
  • Checkpoint – Zusammenstellung von Empfehlungen und Warnungen in Bezug auf den praktischen Umgang mit bestimmten Rechtsfragen
  • Interview – Meinungen und Einschätzungen zu aktuellen Fragen wie Entscheidungen, Reformen oder Technologien
  • Entscheidungsanalyse – Erläuterungen aktueller Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Auswirkungen in die Anwalts- und Unternehmenspraxis

behandelt.

Zum anderen haben wir nicht nur die Bereicherung des rechtswissenschaftlichen Diskurses zum Ziel. Dazu wollen und werden wir natürlich mit all unserer Kompetenz beitragen. Zeitgleich möchten wir aber auch die Wissenschaft enger mit der Praxis in Berührung und Austausch bringen. (Kein Wunder, dass ich an dieser Stelle überzeugt war, schließlich arbeite ich doch mit diesem Blog seit mehr als zehn Jahren an einem dem Grunde nach ähnlichen Ziel.) Diese Sicht der Rechtspraxis bieten uns natürlich Unternehmensjurist*innen sowie Rechtsanwält*innen. Aber Jurist*innen allein können sich die komplexen Sachverhalte, die hinter digitalisierten Geschäftsprozessen stehen, regelmäßig nicht ohne die Fachkenntnisse von technischen Datenschutzbeauftragten, Informatiker*innen, Psycholog*innen oder Finanzspezialist*innen erschließen. Mangelnde Kenntnis der zu beurteilenden Sache erschwert die rechtliche Beurteilung jedoch maßgeblich, wenn es sie nicht gar unmöglich macht. Vor diesem Hintergrund werden sich in der ZdiW auch immer wieder Beiträge von Experten anderer Fachgebiete der digitalen Wirtschaft finden lassen, auf denen dann juristische Analysen aufbauen oder juristische Beiträge anlehnen.

Ganz praktisch haben wir diese Idee bereits im ersten Heft umgesetzt. Hier findet sich „Der Mensch – Das vergessene Risiko für die Informations- und Datensicherheit“ von Sascha Kuhrau (ZdiW, 2021, 23.) Sascha Kuhrau ist externer Datenschutzbeauftragter, zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter und Dozent an der Bayrischen Verwaltungshochschule. Auf diesen Blick eines IT-Sicherheitsbeauftragten auf IT-Sicherheitsvorfälle folgt so dann ein Beitrag aus meiner Feder, der sich mit organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO befasst: Organisatorische Maßnahmen i.S.v. Art. 32 DSGVO – Das unterschätzte „Must-Have“ eines jeden Unternehmens zur datenschutzrechtlichen Haftungsminimierung (ZdiW, 2021, 27).

Die ZdiW richtet sich damit nicht nur an alle, die in der digitalen Wirtschaft rechtsberatend tätig sind (Rechtsanwält*innen, Justiziar*innen, Rechtabteilungen im öffentlichen Sektor) oder die über digitale Wirtschaftsprozesse urteilen müssen, sondern auch an Geschäftsführer*innen, Vertriebsleiter*innen, Finanzleitungen und Personalleiter*innen, die für digitale Prozesse in ihrem Unternehmen verantwortlich sind und/oder in deren Unternehmen digitale Prozesse zum Kerngeschäft gehören.

Das Team der ZdiW – Wissenschaft und Praxis vereint

Das Team der ZdiW vereint mit Rechtsanwält*innen sowie Rechtswissenschaftler*innen auch in den Herausgebern den Anspruch der Vereinigung von Wissenschaft und Praxis im Bereich des Rechts der digitalen Wirtschaft:

Dr. Jan Bonhage, Dr. Kuuya Josef Chibanguza, Nina Diercks, Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, Prof. Dr. Markus Köhler, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Marlene Schreiber, Alireza Siadat, Dr. Nina-Luisa Siedler, Hans Steege, Oliver Süme, Dr. Thorsten Voß

Für die Schriftleitung zeichnen Prof. Bernd J. Hartmann und Prof. Dr. Mary Rose McGuire verantwortlich.

Interessiert?

Sehr gut. Das freut mich. Den Link zur vollständigen und kostenfreien Ausgabe haben Sie oben schon gesehen. Aber damit Sie sich nicht noch die Mühe des Hochscrollens machen müssen, dürfen Sie auch gerne einfach hier für die vollständige und kostenfreie ZDiW 1/21 klicken.

In diesem Sinne,

wir sehen uns auf der anderen Seite!

PS: Und sollten Sie jetzt nicht nur daran interessiert sein, die Zeitschrift zu lesen, sondern gar eine Idee zu einem eigenen Beitrag, insbesondere im Bereich „Digital HR“  bei Ihnen aufgekommen sein, dann schreiben Sie mir einfach! Gerne schaue ich gemeinsam mit dem Herausgeberteam, ob und wann es passt. Wir freuen uns.

 

1 Response
  1. Liebe Herausgeber, Liebe Frau Diercks,
    Sehr gute Initiative!
    Mir gefällt Ihr Blog – Frau Diercks – und insbesondere Ihr Stil sehr.
    Die erste Ausgabe Ihrer Zeitschrift hat mir sehr gefallen. Weiter so!
    Als CISO einer Landesbank und externer Datenschutzbeauftragter kann ich es nur begrüßen, wenn rechtliche Themen mehr an die Praxis herangeführt werden. Als Autor und Speaker werde ich Ihre Zeitschrift mit großem Interesse verfolgen. Vielleicht ergibt sich ja auch zu dem ein oder anderen Themenkomplex eine Zusammenarbeit. Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg!
    Wir können solche Initiativen gut gebrauchen.

    Viele Grüße
    Andreas Hessel

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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