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Tag

IT

Huch! Schon wieder März 2023. Das bedeutet aber auch, dass es nur noch knapp 6 Monate bis zum nächsten IT JuristInnen Tag am 15. September 2023 sind! Turnusgemäß  findet der von Marlene Schreiber und mir veranstaltete IT JuristInnen Tag in diesem Jahr wieder in der schönsten Stadt Deutschlands, also in Hamburg, statt. (Sorry Marlene. ;-)). Neben „Moin“ zum Gruße, Labskaus, Fischbrötchen und kreischenden Möwen wird damit der IT JuristInnen Tag fester Bestandteil der Hafenstadt.

Auch beim vierten IT JuristInnen Tag möchten wir im BarCamp-Format mit zahlreichen KollegInnen jedweden Geschlechts und an den Themen Digitalisierung & Recht interessierten Menschen zusammenkommen, um mit Ihnen gemeinsam IT- und datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern und fachlich zu diskutieren. Im Vordergrund steht zum einen das Ziel, den Wissenshorizont rund um die Themen Digitalisierung und Recht zu erweitern und zum anderen neben dem Wissensaustausch unkompliziert und über alle Senioritätslevel hinweg zu netzwerken.

Und traditionell haben wir auch dieses Jahr für unser BarCamp eine Keynote-Speakerin gewinnen können, die dann unsere Veranstaltung offiziell eröffnen wird: Frau Barbara Schmitz! Sie hat nicht nur über 20 Jahre Wissen auf dem Gebiet des Datenschutzes in verschiedenen Unternehmen gesammelt, sondern ist auch als Dozentin und Referentin auf unterschiedlichsten Veranstaltungen sehr gefragt und ebenso als Mitautorin bekannter Fachkommentare. Schließlich ist sie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats für Datenschutz (ZD).

Sie sind am IT JuristInnen Tag interessiert? Sie möchten wissen, was genau ein „BarCamp“-Format ist? Oder direkt ein Ticket bestellen? Dann informieren Sie sich sehr gerne auf unserer Webseite zum IT JuristInnen Tag. Oder unter den Hashtags #ITJurT19, #ITJurT21 und #ITJurT22 auf Twitter. Wie auch immer.

Last but not least: Wir verlosen hiermit zwei Tickets für den IT JuristInnen Tag am 15. September in Hamburg! Einfach eine E-Mail mit dem Betreff „#ITJuristInnenTag2023“ bis zum 15. Mai 2023 an kontakt at anwaltskanzlei-diercks de schicken. Wir benachrichtigen die Gewinner*innen spätestens bis Ende Mai.

An dieser Stelle auch noch ein großer Dank an unsere Sponsoren:

Wir freuen uns in jedem Fall, Sie bei dem diesjährigen IT JuristInnen Tag Willkommen zu heißen!

In diesem Sinne,

Nina Diercks & Marlene Schreiber

In Düsseldorf kam es am 10. September zu einem IT-Sicherheitsvorfall, der das Universitätsklinikum Düsseldorf betraf. Ob Pandemie oder nicht – Cyberangriffe kennen keine „Schonzeiten“ und damit gibt es auch in diesen Zeiten keine Ausnahmen bei virtuellen Attacken für sensible Sektoren des öffentlichen Lebens.

In diesem Blog-Beitrag geht es zum einen um den Cyberangriff auf die Uniklinik Düsseldorf. Zum anderen um die daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Konsequenzen. Und diese sollten nicht nur die Verantwortlichen von kritischer Infrastruktur, sondern jegliche Unternehmen kennen. IT- und Datensicherheit sowie Datenschutz sind Themen, die Hand in Hand gehen.

Den ganzen Artikel lesen.

Man könnte sagen, es kommt, wie es kommen musste, auch wenn wir bis zuletzt hofften, dass es anders kommen möge.

In einem Monat hätte der 2. IT JuristInnen Tag am 02. Oktober 2020 mit Armgard von Reden als Keynote-Speakerin stattfinden sollen. Wir, Marlene Schreiber, Partnerin bei Haerting Rechtsanwälte und ich, hatten uns als Organisatorinnen nach der Auftaktveranstaltung am 25. Oktober 2019, die mit hochverdichtetem Informationsaustausch während der Sessions, Networking zwischen diesen sowie zwei tollen Keynotes von Saskia Esken und Dr. Brigitte Zypries gefüllt war und – so munkelt man – mindestens einen Jobwechsel zur Folge hatte ;),  bereits ganz außerordentlich auf die zweite Auflage gefreut. Schließlich hatten wir bereits während und auch nach dem IT JuristInnen Tag unglaublich tolles Feedback von den TeilnehmerInnen erhalten (siehe zB auf Twitter unter #ITJurT19).

Doch trotz aller Hoffnung und langer Überlegung kommen wir zu keinem anderen Ergebnis:

Wir müssen dem IT JuristInnen Tag 2020 eine SARS-CoV2-bedingte Absage erteilen.

 

Es ist  es schon nicht möglich, eine Networking-Veranstaltung wie die unsrige mit den Auflagen, die nach der SARS-CoV2-EindämmungsVO verpflichtend sind, so durchzuführen, dass der Charakter erhalten bliebe. Schließlich wäre die Teilnehmerzahl inklusive aller Organisatoren und Mitarbeiter auf 100 begrenzt, all diese Personen müssten stets 1,5 Meter Abstand halten, pro Person müssten wir Platz in den Veranstaltungsräumen von 10 qm garantieren, ständig müsste gelüftet werden können, Buffets wären nicht erlaubt, d.h. es müsste mit Abstand am Platz gegessen werden und der Networking-Drink am Abend dürfte auf keinen Fall ein Wein oder Bier sein, da in diesem Fall nur maximal 50 Personen erlaubt wären. Zugegeben, die letzte Regelung ließe sich nur allzu leicht umsetzen. Alle anderen Regelungen sorgen aber jedoch eben dafür, dass der Networking-Charakter der Veranstaltung nicht mehr vorhanden wäre. Auch lässt sich aus unserer Sicht eine solche Veranstaltung, anders als klassische Konferenzen, nicht in die digitale Welt übertragen.

Das alles ist schon Grund genug für eine Absage.

Darüber hinaus finden wir es auch nicht richtig, mit dem Herbst vor der Tür, dem anerkannten Übertragungsweg durch Aerosole und den grundlegende Empfehlungen des RKI möglichst Veranstaltungen bzw. Menschenansammlungen zu vermeiden, selbst eine solche Veranstaltung durchzuführen und damit möglicherweise zur weiteren SARS-CoV2-Verbreitung sowie zu weiteren Ausbrüchen von COVID-19 beizutragen.

Better safe than sorry.

Mit den schlechten Nachrichten kommen aber auch zu gleich die guten:

Der zweite IT JuristInnnen Tag wird am 10. September 2021 stattfinden!

Die Tickets behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Selbstverständlich können die Tickets auch storniert werden (eine Stornierung ist ausschließlich via Eventbrite möglich), wir würden uns aber natürlich freuen, wenn wir uns alle einfach im nächsten Jahr wieder sehen würden. Dann ganz bestimmt mit vorhanden Impfstoffen, ohne Masken, ohne zwei Armeslängen Abstand und mit gemeinsamen Lachen am Buffet!

In diesem Sinne,

wir freuen uns schon jetzt auf Euch!

Nina Diercks & Marlene Schreiber

Welche Nachricht wollen Sie zuerst hören? Die Gute oder – ähm – die Gute?

Erste gute Nachricht: Der IT-JuristInnenTag ist ausverkauft! Das Interesse an unserem Barcamp hat sehr schnell die 80 verfügbaren Tickets überstiegen, weswegen wir nun das digitale „Sold Out“ Schild an die Ladentür hängen können.

Die zweite gute Nachricht: Das heißt nicht, dass Sie nicht im Herbst in Berlin dabei sein können – denn wir können noch zwei Tickets verlosen!

Wie Sie teilnehmen können (und ggf. was der IT JuristInnenTag eigentlich ist), können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Den ganzen Artikel lesen.

Die Headline kommt irgendwie bekannt vor? Das ist nicht verwunderlich. Schließlich schrieb Michael Ulm auf t3n just einen Artikel mit dem Titel Was? Pflichtenheft und Lastenheft sind nicht dasselbe?. In dem Beitrag wird sehr schön dargelegt, was die Unterschiede zwischen den Heftchen und wofür die eigentlich gut sind. In tl;dr Manier könnte man sagen: Lasten- und Pflichtenheft bilden die Grundlage für eine Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Lastenheft skizziert die Wünsche des Auftraggebers. Auf Grundlage dessen entwirft der Auftragnehmer das Pflichtenheft, was wiederum die die konkretisierte und auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten (!) belastbare Skizze des Auftragnehmers darstellt. Zeichnet der Auftraggeber das Pflichtenheft als (Teil des) Angebots des Auftragnehmers ab, ist allen klar, was wann zu welchen Konditionen wie zu erfolgen hat. Und die Welt ist schön.

Tja. In der Theorie. In der Praxis sieht das, gerne mit dem Schlagwort „agile Projektstrukturen“ versehen, (oft) anders aus. Nämlich so, dass die Parteien am Ende fürchterlich streiten, was denn nun eigentlich gewollt war und wie wer genau nun was bis wann und zu welchem Preis eigentlich umzusetzen gehabt hätte. Im Worst-Case-Szenario landet das Ganze als handfester Rechtsstreit vor Gericht.

Der geneigte Leser ahnt so langsam, warum Lasten- und Pflichtenhefte etwas mit Verträgen zu haben und wie ich auf die Idee zu diesem Artikel kam. Aber beginnen wir doch einmal von vorn:

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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