Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Datenschutzrecht

Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)

Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:

Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht

Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?

Webinar am 20. Oktober 2020 –  9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

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Die Anwaltskanzlei Diercks öffnet wieder ihre Türen? Moment. Ist Rechtsanwältin Nina Diercks nicht erst zum 01. Januar 2020 zu MÖHRLE HAPP LUTHER gewechselt, um dort als Partnerin den Bereich IT- und Datenschutz zu verantworten?

Ja. Das stimmt. Und wie hier ausführlich nachzulesen ist, bin ich diesen Schritt genauso bewusst wie sehr gerne gegangen. Nach einem ebenso intensiven wie spannendem guten halben Jahr haben wir jedoch gemeinsam die Entscheidung getroffen, dass wir zwar fachlich wie menschlich außerordentlich gerne zusammenarbeiten, dies künftig jedoch anlassbezogen und unter getrennten Dächern fortführen möchten. Und so haben wir uns im besten Einvernehmen darauf verständigt, die Zusammenarbeit zum Ablauf des 15. August 2020 zu beenden.

Danke!  

Mein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle allen Partner*innen und Mitarbeiter*innen bei MÖHRLE HAPP LUTHER, die mich und mein Team so herzlich in Ihrem Haus begrüßt und aufgenommen haben. Das gilt insbesondere für Henning Anders, Dr. Joachim Jung, Dr. Julia Luther, Dr. Helge Hirschberger, Dr. Tobias Möhrle, Dr. Andrea Kroepelin, Dr. Sven Oswald, Guido Gmoll, Peter Brieger sowie Maria Metke. Es war mir eine Freude mit Euch zu arbeiten und/oder Euch am Kaffeeautomaten zu treffen. Dass mit dem Treffen am Kaffeeautomaten wird künftig eher schwierig. Doch wenn wir in der einen oder anderen Angelegenheit fachbezogen zusammenarbeiten, dann hoffe ich doch sehr, dass dabei das eine oder andere Mal auch die Zeit für einen Kaffee bleibt – dies gerne auch in den neuen Räumen der „alten“ Anwaltskanzlei Diercks. Sicher habe ich nun bei dieser Aufzählungen jemanden vergessen. Das ist keine Absicht. Ich bitte jetzt schon um Nachsicht und Verzeihung.

Eine Person habe ich aber nicht vergessen, vielmehr gebühren Dr. Patrick Zeising eigene Zeilen:

Lieber Patrick,

an dieser Stelle ein besonderes Dankeschön für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Monaten – und zwar von den ersten Gesprächen, die wir führten, bis hin zu den letzten. Und so freue ich mich, dass dies gar nicht die letzten gemeinsamen Gespräche waren, sondern wir sicher noch Gelegenheit finden werden, zusammen zu arbeiten und/oder den besagten Kaffee oder ein sonstiges Kaltgetränk zu uns zu nehmen.    

Auf ganz bald,

Nina

Die Anwaltskanzlei Diercks 2020

Die Warmherzigkeit des Abschieds ändert jedoch nichts daran, dass ich mich sehr darauf freue, die Türen der Anwaltskanzlei Diercks am 16. August 2020 wieder an neuer Stätte zu öffnen ((ja, okay, am 17.08., am Sonntag wird niemand im Büro sein…;) ). Dabei wird mich nicht nur meine langjährige Assistentin Kathrin Meyer begleiten, sondern wir konnten auch Rechtsanwältin Ulrike Berger, die seit Ende Februar unser Team mit ihrer langjährigen Erfahrung im IT- und Datenschutzrecht verstärkt, gewinnen, diesen Weg mit uns zu gehen. Ebenso zieht unser studentischer Mitarbeiter Tobias Hinderks wieder mit, während unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Tobias Pollmann sich im Oktober dem 2. Staatsexamen stellen wird und in Folge dessen den Kopf ersteinmal in den Sand, vielmehr die Bücher steckt. (Viel Erfolg!!!)

Und so freue ich mich, dass wir Ihnen in bereits gewohnter Besetzung weiter in allen Rechtsfragen aus dem Bereich des IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrechts zur Seite stehen zu können.

Räumlich zieht es uns zurück nach Hamburg-Eimsbüttel (well, Lokstedt, aber das klingt nicht so cool wie Eimsbush) und digital wird hier bald alles wieder in den bekannten Farben der Anwaltskanzlei Diercks bzw. des Diercks Digital Recht Blog strahlen.

Ich überlasse nun vorerst alle Arbeit Frau Berger und Frau Meyer, da ich mich nun in den lange geplanten Urlaub verabschiede. \o/ Frisch erholt bin ich dann ab dem 6. August wieder da!

In diesem Sinne,

auf ganz bald in alter, neuer Umgebung!

Ich freue mich sehr mitteilen zu können, dass ich ab 2020 den Bereich IT- und Datenschutzrecht bei MÖHRLE HAPP LUTHER als Partnerin verantworten sowie gemeinsam mit meinem bisherigen Team dort weiterentwickeln und ausbauen werde.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:


 

MÖHRLE HAPP LUTHER holt Digitalexpertin Nina Diercks an Bord

 


 

„Moment! Wie bitte? Rechtsanwältin Diercks schließt ihre Kanzlei und wechselt mit ihrem Team zu einer großen Einheit? Ernsthaft?“ – wenn das gerade Ihre Gedanken beim Lesen der vorgehenden Sätze gewesen sein sollten, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen. Eine Antwort darauf, warum und wieso ich diesen Schritt sehr gerne mache, können Sie – wenn Sie mögen – den nachfolgenden Zeilen entnehmen.


Übrigens: Zum Aufbau des Teams sucht MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwälte (m/w/d). Die Stellenausschreibung finden Sie unter https://mhl.de/karriere. Gerne bewerben oder weitersagen!


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Das Upload Magazin Nr. 64 trägt den Schwerpunkt Datenschutz. Zu dieser Ausgabe durfte ich zum einen mit einem Bericht zum Status Quo nach sechs Monaten DSGVO beitragen und zum anderen durfte ich einen Praxisleitfaden für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) zur Erreichung der DSGVO Compliance verfassen. Dabei erläutere ich nicht nur, was es mit

  • dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • den Informationen zur Datenverarbeitung
  • den Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • den Technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Privacy by Design & Default
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Meldepflichten und
  • dem Datenschutzmanagement-Handbuch

jeweils auf sich hat, sondern vor allem, wie diese in Bezug zueinander stehen. Eine  eine systematische Herangehensweise an das Thema DSGVO-Compliance ist nämlich nicht nur sinnvoll, sondern spart am Ende Zeit und damit natürlich auch Geld.

Mitgeben möchte ich Ihnen als Geschäftsführer/in eines KMU vor allem, dass die Umsetzung der DSGVO  im Ergebnis natürlich machbar und gar nicht solch ein großer Schrecken ist. Sozusagen ein Scheinriese, der den Vorteil mit sich bringt, dass die Unternehmensprozesse einmal durchleuchtet werden – was man zumeist ohnehin schon lange vorhat, aber nun einen guten Grund hat, dies wirklich einmal zu tun.

Doch nun genug der Vorrede, hier können Sie den ganzen Artikel lesen (einfach auf den Screenshot klicken):

 

In diesem Sinne,

wir lesen uns drüben.

Als ich sah, dass das #EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht) zu einer Blogparade zum Thema Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz“ aufrief habe ich mich sehr gefreut und sofort gedacht „Da mach ich mit!“. Dann verzweifelte ich aber etwas, raufte mir die Haare und dachte „Ja, aber wie denn!? Soll ich denen meinen Blog schicken?!“. Denn es ist zwar richtig, dass Fragen wie unter anderem

„Ist eine Social-Media-Nutzung eigentlich stets zulässig oder nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfolgt? Und wann ist sie „privat“, wann „beruflich“? Welche Kriterien können gegebenenfalls für eine solche Unterscheidung herangezogen werden? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn neueste Pressemitteilungen oder sonstige Informationen des Unternehmens auf eigenen Seiten der Arbeitnehmer gepostet werden? [Quelle: #EFAR]“

in der arbeitsrechtlichen Literatur dem Grunde nach immer noch ein Schattendasein fristen und darüber hinaus allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Aber in meiner täglichen Arbeit in der Kanzlei, auf diesem Blog sowie und in den von mir regelmäßig unregelmäßig veröffentlichen Gastbeiträgen und Fachartikeln andernorts spielen alle diese Fragen – seit inzwischen sieben Jahren – eine tragende Rolle. [SPOILER: Eine Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist ganz theoretisch immer noch möglich, praktisch jedoch weder umsetzbar noch sinnvoll.].

Den ganzen Artikel lesen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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