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datenschutzrecht

Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)

Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:

Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht

Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?

Webinar am 20. Oktober 2020 –  9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

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Mitautor: Tobias Pollmann*

Während es in den letzten Beiträgen wieder vermehrt um Datenschutz im engeren Sinne und dabei vor allem ein datenschutzgerechtes sowie datensicheres Homeoffice ging (Teil 1 und Teil 2!), wenden wir uns heute maßgeblich dem Arbeitsschutz zu. Allerdings nicht ohne doch noch auch in diesem Zusammenhang auf den Datenschutz zurückzukommen.

Am Mittwoch, den 15.04.2020 verkündete die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen die ersten Lockerungen der strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise. Damit jedoch das langsame „Hochfahren“ der Wirtschaft nicht schiefgeht und in kürzester Zeit die Lockerungen uns erneut an den Rand des Zusammenbruchs führen, bedarf es – nicht nur, aber auch – einiger einheitlicher Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen vor dem Coronavirus in den Betrieben. Diesem Thema hat sich das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angenommen und am Donnerstag, den 16.04.2020 ein Papier mit dem Titel „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vorgestellt.

Welche rechtlichen und tatsächlichen Implikationen dieses Papier hat, haben wir uns für Sie angeschaut.

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Ich freue mich sehr mitteilen zu können, dass ich ab 2020 den Bereich IT- und Datenschutzrecht bei MÖHRLE HAPP LUTHER als Partnerin verantworten sowie gemeinsam mit meinem bisherigen Team dort weiterentwickeln und ausbauen werde.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:


 

MÖHRLE HAPP LUTHER holt Digitalexpertin Nina Diercks an Bord

 


 

„Moment! Wie bitte? Rechtsanwältin Diercks schließt ihre Kanzlei und wechselt mit ihrem Team zu einer großen Einheit? Ernsthaft?“ – wenn das gerade Ihre Gedanken beim Lesen der vorgehenden Sätze gewesen sein sollten, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen. Eine Antwort darauf, warum und wieso ich diesen Schritt sehr gerne mache, können Sie – wenn Sie mögen – den nachfolgenden Zeilen entnehmen.


Übrigens: Zum Aufbau des Teams sucht MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwälte (m/w/d). Die Stellenausschreibung finden Sie unter https://mhl.de/karriere. Gerne bewerben oder weitersagen!


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Ja, ja, es hat seinen Grund, dass man hier relativ wenig von meiner/unserer Seite zu lesen bekommt. Es ist einfach zu viel zu tun. Und darum halte ich mich hier kurz, wir suchen eine/einen:

 

Rechtsanwalt oder Wirtschaftsjurist (m/w) mit (Interessens-) Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht

 

Mehr Informationen finden sich hinter dem vorstehenden Link. Auf Bewerbungen freuen wir uns. Jawohl.

In diesem Sinne,

auf hoffentlich bald!

Hurra! Der von Marlene Schreiber und mir im Jahr 2019 erstmals initiierte IT JuristInnnen Tag gehört jetzt zum Etablissement! Schließlich findet er dieses Jahr zum dritten Mal statt. Und zwar am 07. Oktober 2022, turnusgemäß in Berlin.

Sie wissen gar nicht, was der IT JuristInnen Tag ist? Sie sind ein männlicher Leser und fühlen sich ausgeschlossen? Nun, diese Sorge kann ich Ihnen ganz schnell nehmen, Männer sind beim IT JuristInnen Tag selbstverständlich mitgemeint.

Kommen wir zur Frage, worum es beim IT JuristInnenTag geht. Der IT Juristinnen Tag trägt nicht ohne Grund den Untertitel „BarCamp zu Digitalisierung und Recht“. BarCamps sind „Unkonferenzen“. Das bedeutet, dass zwar ein Tagesablauf, aber eben kein Vortragsprogramm feststeht. Der IT JuristInnen Tag  lebt damit von den Beiträgen, die die TeilnehmerInnen morgens während der sogenannten „Session“-Planung anbieten und die von den anderen TeilnehmerInnen als hörenswert eingestuft werden. Mehr Informationen zu der Frage „Was ist ein BarCamp?“ finden sich hier.

Dem IT- und Datenschutzrecht ist zu eigen, dass sich die aufkommenden Probleme kaum ohne einen Blick über den vielzitierten (juristischen) Tellerrand lösen lassen. Es braucht regelmäßig fachübergreifendes Teamwork und eine gewisse Schwarmintelligenz. Und so ist das Ziel unserer Veranstaltung auch, eine Möglichkeit zum fach- und senioritätsübergreifenden Wissentransfer und zum entspannten  Networking zu schaffen. Von beidem waren die bisherigen Veranstaltungen geprägt – und so soll es auch 2022 sein! Die Veranstaltung richtet sich natürlich an JuristInnen, aber auch Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte, die ihrerseits naturgemäß ebenfalls an der Schnittstelle zwischen IT und Recht arbeiten und möglicherweise ursprünglich von der IT-Seite zu der Thematik „Digitalisierung und Recht“ gekommen sind. Mehr Informationen zum Ziel unserer Veranstaltungen finden sich hier.

Traditionell beginnt unser BarCamp mit einer Keynote. Dieses Jahr haben wir für diese Keynote Barbara Thiel, ihres Zeichens Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, gewinnen können. Darüber freuen wir uns sehr!

Unter den Hashtags #ITJurT19 und #ITJurT21 finden sich auf Twitter Impressionen der letzten beiden Veranstaltungen.

Wer das alles gerne einmal selbst erleben möchte, der erwerbe einfach ein Ticket und komme am 07. Oktober nach Berlin!

In diesem Sinne,

ich freue mich mit zusammen mit Marlene schon jetzt auf Euch!

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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