Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Datenschutzrecht

Über diesen Blog

Liebe LeserInnen,

ich freue mich, dass Sie ein wenig mehr über diesen Blog und seine Entstehungsgeschichte wissen möchten.

Dieser Blog, also Diercks Digital Recht – Blog zum IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht, erblickte im Dezember 2017 das Licht der Welt.

Der Blog hat jedoch eine weit längere Geschichte, nämlich die des Vorgängers, der sieben Jahre lang zur Verfügung stand und heute noch als Archiv im Internet zu finden ist: Der Social Media Recht Blog. Der Social Media Recht Blog befasste sich sieben Jahre lang mit allen Themen rund um IT-, Medien- und Datenschutz sowie zunehmend auch dem Arbeitsrecht und startete damit im dunklen Mittelalter des Social Media Zeitalters, 2010.

Warum damals diese Entscheidung?

Nun, die Leidenschaft für Social Media, digitale Kommunikation und alles, was eben damit verbunden ist, hatte mich (Rechtsanwältin Nina Diercks) an sich schon lange erfasst. Es begann alles in den Zeiten des Web 1.0, genau genommen 1999, mit einem Praktikum  in der Online-Redaktion von TV Today und Online Today (wer erinnert sich?) von Gruner + Jahr. Der weitere Weg führte mich dann neben Studium und Referendariat durch einen großen Teil der Hamburger Verlags- und Medienlandschaft.

Entscheidend für die Gründung des Blogs waren dabei die Erfahrungen, die ich in eben jener Medienlandschaft machen konnte: Ich musste über die Jahre beobachten, dass die Zusammenarbeit zwischen „Medienmenschen“, bzw. „Unternehmern“ und „Juristen“ aufgrund des mangelnden gegenseitigen Verständnisses und der unterschiedlichen Sprache(n) mehr schlecht als recht verläuft. Und so setzte ich mir das Ziel, mit meinem Blog eben diese Gräben zwischen den Parteien zu schließen und zu zeigen, dass Recht auch verständlich sein kann. Der Blog wendete sich damit zunächst einmal an all jene HR-Manager, PR- und Marketing-Verantwortlichen sowie Pressesprecher und Vertreter der Unternehmenskommunikation, die sich mit „Social Media“ befassten.

Warum die Umbenennung 2017?

Nun gab und gibt es aber gar kein „Social Media Recht“. Es handelt sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie. Und folglich behandelte der Blog von Beginn an nicht nur Fragen zum Impressum auf Facebook oder zu Urheberrechten auf Twitter, sondern ging viel weiter. Er befasst sich – ebenso wie ich mich in meiner täglichen Arbeit, bzw, meine Mandanten in der ihren – mit allen möglichen Fragestellungen aus den Bereichen des IT-Rechts, des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des  Arbeitsrechts. Und keine Frage, das Thema Vertragsgestaltung (AGB und Individiualverträge) spielt in allen Bereichen natürlich eine große Rolle und nimmt folglich sowohl im Blog wie auch in der anwaltlichen Tätigkeit einen großen Raum ein.

Inhaltlich passierte damit auf Diercks Digital Recht –  Blog zum IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht eigentlich nichts Neues. Aber nach sieben Jahren war es 2017 dringend Zeit, dass Layout einmal dem Inhalt anzupassen.

Damit sollte der Blog auch für den einen oder anderen Datenschützer, IT-Verantwortlichen und die Geschäftsführer von Agenturen und mittelständischen Unternehmen interessant sein.

In diesem Sinne,

ich hoffe, Sie finden eine spannende Lektüre vor.

Nina Diercks

PS an die Kollegen: Ja, mir ist bewusst, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus juristisch besehen genauer ginge. Aber der Blog richtet sich in erster Linie an „Praktiker“ also an juristische Laien. In Folge dessen wird das eine oder andere rechtliche Problem hier zu Gunsten der besseren Verständlichkeit nicht weiter ausgeführt. Natürlich freue ich mich aber immer auch über Ihre Anregungen, Kritik und Kommentare.

Fast zwei Monate ist es her, dass hier der Artikel Active Sourcing und Talent Relationship Management (TRM) unter der DSGVO I erschien. Dort erläuterten wir, wie sich die Rechtslage hinsichtlich der Kandidatensuche und der Anlage eines Kandidatenpools ab 2018 gestaltet und welchen (erweiterten) Dokumentations- und Informationspflichten Unternehmen spätestens dann nachkommen müssen.

Nun, ein paar sehr arbeitsintensive Wochen und einen phantastischen – natürlich 😉 viel zu kurzen – Urlaub später geht es heute um die rechtlichen Fragen der Kandidatenansprache im Hinblick auf die Änderungen, die uns 2018 erwarten. Das sind – leider – weder kleine Änderungen noch sehr angenehme und das hat vor allem mit der schon im Titel genannten ePrivacyVO zu tun. Man könnte sagen, es wird eher dunkel.

Doch der Reihe nach.

Den ganzen Artikel lesen.

Silo-Denken? Compliance-Probleme? Hat Nina Diercks die Branche gewechselt und macht jetzt Unternehmenskommunikation? – Nein, natürlich nicht! Die Expertin für interne Unternehmenskommunikation ist immer noch Jeanette Wygoda. Mit eben dieser hat die Rechtsanwältin zum Thema Compliance, Recht und ja, auch dem Silo-Denken ein Interview geführt.

Das Thema Compliance ist im Blog natürlich immer wieder ein Thema. Bedeutet Compliance doch nichts anderes als Rechtskonformität. (Während ersteres aber eher zum Wegdösen der Geschäftsführung führt, bedeutet letzteres regelmäßig sofort einen hellwachen Vorstand).

In letzter Zeit ist das Wort „Compliance“ hier sehr häufig im Zusammenhang mit der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) gefallen, die ab Mai 2018 dafür sorgt, dass ein datenschutzrechtlicher Compliance-Verstoß wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr ist.

[Wenn Sie mehr zur DSGVO und den Folgen für Unternehmen wissen möchten, dann werfen Sie doch einen Blick in unsere 9-teilige Serie dazu, die von einem Blick auf die grundlegenden datenschutzrechtlichen Rechten und Pflichten der Unternehmen bis hin zu konkreten Themen wie  Actice Sourcing und das Talent Relationship Management reicht].

Jeanette Wygoda und Rechtanwältin Nina Diercks beleuchten in dem Interview unter dem Titel „“Silo-Denken“ in Unternehmen ist auch ein Compliance-Problem“ einen weiteren Aspekt, nämlich den der internen Kommunikation. Dabei geht es vor allem darum, wie das klassische „Silo-Denken“ (also das Denken in rein bereichs- bzw. abteilungsbezogenen Verantwortlichkeiten) insbesondere in Bezug auf die Datenschutz-Compliance zu einer äußerst unangenehmen Falle werden kann.

Hier geht es zum vollständigen Artikel

“Silo-Denken“ in Unternehmen ist auch ein Compliance-Problem

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihre Kathrin Meyer

Ja, Sie haben leider richtig gelesen. Doch bei allem Schrecken, ich verspreche Ihnen, am Ende des Tunnels ist noch Licht. Oder vielmehr leuchtet in diesem Artikel zuweilen (etwas mehr als) der Silberstreif am Horizont.

Nun aber von vorne und der Reihe nach:

Die Datenschutzbehörden NRW und die Datenschutzbehörde Berlin haben ihre sogenannten „Tätigkeitsberichte“ für 2016 veröffentlicht. In diesen Tätigkeitsberichten berichten die Behörden, nicht sehr überraschend, über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Etwa wie sie bestimmte Verhaltensweisen, Arbeitsprozesse oder eingesetzte Tools im öffentlichen Bereich (Behörden) oder nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen) geprüft und beurteilt haben.

In beiden Tätigkeitsberichten wird auch zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews„. Darum soll es dann auch hier im Folgenden gehen.Den ganzen Artikel lesen.

Mitautor: Christian Frerix

Update durch: Tobias Hinderks

Update: Dieser Artikel wurde am 19. April 2018 im Hinblick auf die nun feststehenden Normen des BDSG-Neu im Hinblick auf den Datenschutzbeauftragten überarbeitet.

Viele Unternehmensverantwortliche wissen um die Pflicht zur Bestellung einer/s Datenschutzbeauftragten (DSB; die im Folgenden verwendete männliche Form gilt für Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen). Dennoch führt die „Spezies“ der Datenschutzbeauftragten in der unternehmerischen Wahrnehmung oftmals noch ein Schattendasein. Und ebenso so oft scheint es so zu sein, als habe derjenige den Hut des internen DSB auf, der schlicht den Kopf nicht schnell genug weggezogen hat. Ein Grund dafür mag darin liegen, dass die Beschäftigung mit diesem Thema häufig mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet. Brauche ich einen DSB? Was macht dieser überhaupt? Wer darf es überhaupt sein? Und ist dieser dann echt unkündbar? Und überhaupt, was muss denn noch alles beachtet werden?

Sollten auch Sie zu denjenigen gehören, die sich Tag und Nacht  (okay, okay, hin und wieder, eben wenn Sie denken „Da war doch noch was….?“) mit diesen Fragen beschäftigen, dann sollten Sie mit den folgenden Zeilen Ihre Antworten finden.

Und auch wenn Sie bereits einen DSB beschäftigen oder selbst einer sind,  lohnt sich das Weiterlesen. Als datenverarbeitende Stelle kommen Sie nämlich gerade in Zeiten der Anpassung interner Betriebsabläufe an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis 2018 nicht um dieses Thema herum.

Den ganzen Artikel lesen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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