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Datenschutzrecht

Die eine oder andere LeserIn entsinnt sich oder war gar als TeilnehmerIn dabei: Am 18. Juni 2020 griffen wir (Dr. Patrick Zeising und ich) das Thema „Mobiles Arbeiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht“ in Form eines Webinars auf. Das hat nicht nur viel Spaß gemacht, sondern kam bei den TeilnehmerInnen auch außerordentlich gut an. Jedenfalls wenn man dem vielen netten Feedback, das wir hinterher erhielten, Glauben schenken darf. (Danke nochmal dafür!)

Die Themen Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen konnten wir im Rahmen dieses Webinars jedoch nur streifen. Was lag und liegt also näher, genau dazu ein eigenes Webinar aufzusetzen? Nichts. Und so haben wir uns zusammengesetzt und uns inhaltlich das Folgende überlegt:

Mobiles Arbeiten aus kollektiv- und datenschutzrechtlicher Sicht

Homeoffice | Betriebsverfassungsgesetz | DSGVO – Wie passt das zusammen?

Webinar am 20. Oktober 2020 –  9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

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Mitautor: Tobias Pollmann*

Während es in den letzten Beiträgen wieder vermehrt um Datenschutz im engeren Sinne und dabei vor allem ein datenschutzgerechtes sowie datensicheres Homeoffice ging (Teil 1 und Teil 2!), wenden wir uns heute maßgeblich dem Arbeitsschutz zu. Allerdings nicht ohne doch noch auch in diesem Zusammenhang auf den Datenschutz zurückzukommen.

Am Mittwoch, den 15.04.2020 verkündete die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen die ersten Lockerungen der strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise. Damit jedoch das langsame „Hochfahren“ der Wirtschaft nicht schiefgeht und in kürzester Zeit die Lockerungen uns erneut an den Rand des Zusammenbruchs führen, bedarf es – nicht nur, aber auch – einiger einheitlicher Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer*innen vor dem Coronavirus in den Betrieben. Diesem Thema hat sich das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angenommen und am Donnerstag, den 16.04.2020 ein Papier mit dem Titel „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vorgestellt.

Welche rechtlichen und tatsächlichen Implikationen dieses Papier hat, haben wir uns für Sie angeschaut.

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Ich freue mich sehr mitteilen zu können, dass ich ab 2020 den Bereich IT- und Datenschutzrecht bei MÖHRLE HAPP LUTHER als Partnerin verantworten sowie gemeinsam mit meinem bisherigen Team dort weiterentwickeln und ausbauen werde.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:


 

MÖHRLE HAPP LUTHER holt Digitalexpertin Nina Diercks an Bord

 


 

„Moment! Wie bitte? Rechtsanwältin Diercks schließt ihre Kanzlei und wechselt mit ihrem Team zu einer großen Einheit? Ernsthaft?“ – wenn das gerade Ihre Gedanken beim Lesen der vorgehenden Sätze gewesen sein sollten, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen. Eine Antwort darauf, warum und wieso ich diesen Schritt sehr gerne mache, können Sie – wenn Sie mögen – den nachfolgenden Zeilen entnehmen.


Übrigens: Zum Aufbau des Teams sucht MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwälte (m/w/d). Die Stellenausschreibung finden Sie unter https://mhl.de/karriere. Gerne bewerben oder weitersagen!


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Ja, ja, es hat seinen Grund, dass man hier relativ wenig von meiner/unserer Seite zu lesen bekommt. Es ist einfach zu viel zu tun. Und darum halte ich mich hier kurz, wir suchen eine/einen:

 

Rechtsanwalt oder Wirtschaftsjurist (m/w) mit (Interessens-) Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht

 

Mehr Informationen finden sich hinter dem vorstehenden Link. Auf Bewerbungen freuen wir uns. Jawohl.

In diesem Sinne,

auf hoffentlich bald!

Was der Salto einer 45jährigen mit dem IT Juristinnen Tag 2025 zu tun hat? Eine ganze Menge:

Wo kommt der IT Juristinnen Tag her?

Marlene Schreiber (Haerting Rechtsanwälte) und ich (Nina Diercks, Anwaltskanzlei Diercks) beschlossen im Jahr 2018 nämlich „Wir machen das! Und zwar einfach mal anders!“. Marlene und ich fanden, es gibt so viele tolle, kompetente und eloquente IT Juristinnen in diesem Land und doch doch man sieht sie kaum auf den Bühnen der einschlägigen Veranstaltungen. Dazu befanden wir, für Diskussion gibt es auf eben diesen Veranstaltung regelmäßig zu wenig Raum. Und so kam es in kürzester Zeit zu „Wir machen das selbst! Und einfach mal anders!“. Die Idee zum ersten IT-Juristinnen Tag – einem Barcamp für Digitalisierung und Recht war in der Welt. Im Jahr 2019 fand dann der erste #ITJuristinnenTag in Berlin statt.

Was ist das besondere am IT Juristinnen Tag?

Das Besondere ist und bleibt das BarCamp Format.  Ein Barcamp ist eine Unkonferenz. Hier stehen, bis auf zwei Keynotes, die Vorträge des Tages nicht vorab fest. Die Vortragsthemen des Tages werden erst am Morgen des IT Juristinnen Tages von den Teilnehmerinnen selbst am Morgen vor- und zur Wahl des Publikums gestellt. „Kann das funktionieren? Bei Juristinnen?“ fragten sich viele.

Die Antwort lautet eindeutig: Ja, das funktioniert! So gut, dass dieses Jahr bereits der sechste IT Juristinnen Tag stattfindet (Wohoo!).

Dem ursprünglichen Konzept sind wir dabei stets treu geblieben: Beim #ITJuristinnenTag2025 im Barcamp Format geht es wie immer darum, mit vielen Kolleg*innen jedweden Geschlechts den Wissenshorizont rund um die Themen Digitalisierung und Recht zu erweitern, gemeinsam IT- und datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern, fachlich zu diskutieren und neben dem Wissensaustausch unkompliziert und über alle Senioritätslevel hinweg zu netzwerken. Dabei gilt wieder: Fachlich höchstes Niveau & Spaß schließen sich so überhaupt gar nicht aus. 🙂 [Das werden all die, die schon einmal bzw. mehrmals dabei waren, sicher sofort bestätigen!]

Eine Veränderung gibt es allerdings in diesem Jahr. Erstmalig wird eine der Keynotes von einem Mann gehalten.

Keynote 1

Eren Basar ist als Wirtschaftsstrafverteidiger auf das IT- und Datenschutzstrafrecht spezialisiert. Das passt schon zum IT Juristinnen Tag. Doch vielmehr ist er Feminist und postuliert, dass „das Jahrzehnt der Frauen“ anbricht. Davon wird seine Keynote handeln und ich bin schon sehr gespannt auf die Thesen, die sicher für weitere Diskussionen sorgen werden.

Keynote 2

Sina Barenkau ist Senior Data Protection Expert bei E.ON SE und wer sie schon einmal erlebt hat, weiß welch Naturgewalt Sina im positivsten Sinne aller Sinne Sina ist. Sie wird uns mit Gedanken und Geschichten aus Ihrem Lebenslauf – vom Arbeiterkind zur Volljuristin und Awareness Expertin im Großkonzern – mit Inspiration und Food for thougths versorgen.

Wir freuen uns auch in diesem Jahr jetzt schon wieder sehr auf Euch alle, Eure Themen, unsere gemeinsamen fachlichen Diskussionen, das Netzwerken, die Stimmung und das Gelächter in den Kaffeepausen sowie beim Get Together am Abend!

Was hat das denn nun aber mit dem Salto zu tun!?!??

Ich habe im gleichen Jahr wieder mit dem Turnen begonnen, als Marlene und ich den erstenIT Juristinnen Tag als Unkonferenz planten. Mit 38 Jahren mit dem Turnen anzufangen ist zwar noch wesentlich bescheuerter als eine neue IT-Konferenz ins Leben zu rufen, aber in beiden Fällen gilt: „Manchmal muss man einfach mal machen!“ 😀

Mehr Informationen & Ticketkauf

Mehr Informationen zum IT Juristinnen Tag findet ihr hier: https://it-juristinnentag.de

Tickets könnt ihr direkt hier kaufen: https://www.eventbrite.de/e/it-juristinnen-tag-2025-das-barcamp-zu-digitalisierung-und-recht-tickets

Ticketverlosung

Unsere Veranstaltung ist eine Non-Profit-Organisation. Wir verdienen daran nichts. Die Ticketpreise sind rein kostendeckend – und zwar ohne dass unsere Arbeit damit bezahlt würde. Wir machen das aus Überzeugung und Freude. Weil die Ticketpreise aber wirklich nur die Kosten decken, können wir keine vergünstigten Tickets etwa für Studenten anbieten. Wer trotzdem gerne dabei sein möchte (oder einfach sein persönliches Glück testen will :D), der nehme doch sehr gerne an unserer Ticketverlosung teil, bei der wir zwei Tickets !

Teilnahme an der Ticketverlosung:

Das ist ganz einfach. Einfach eine Email mit dem Betreff #ITJurstinnenTag2025 und den eigenen Kontaktdaten an kontakt@anwaltskanzlei-diercks.de schicken und bis zum 15. Oktober warten. Dann geben wir den 2 Gewinner*innen Bescheid!

In diesem Sinne,

so oder so bis zum 21. November!

Nina & Marlene

 

 

 

 

 

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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