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Dezember 5, 2018

Um die Antworten gleich vorweg zu nehmen (Neudeutsch Spoiler): Nein. Nein. Ja.

Aber wenn das so klar wäre, wie ich das hier postuliere, dann würde ich dazu wohl kaum ein Wort verlieren. Also beginnen wir doch von vorne. Dabei können Sie sich jetzt aussuchen, ob Sie im Hinblick auf die vorgebliche Sperrwirkung der DSGVO diesen Blogartikel oder lieber den hier nachfolgend zitierten Fachaufsatz, ebenfalls aus meiner Feder, lesen möchten. Letzterer ist vor allem für die Kollegen interessant, für die geneigten juristischen Laien-Leser ist es möglicherweise etwas „schwere Kost“.


Zur Fragestellung, ob eine Sperrwirkung der DSGVO gegenüber dem UWG existiert, ist im Otto Schmidt Verlag in der CR (Computer und Recht) just der Aufsatz

Die DSGVO entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber den Rechtsbehelfen aus dem UWG – Eine Replik auf den Ansatz von Köhler (WRP, 11/18, S. 1269)

erschienen. (Der Link führt zum Abstract des Aufsatzes sowie zur Datenbank des Otto Schmidt Verlages, ein kostenloser Probezugang ist möglich).


Ah. Sie lesen hier weiter. Sehr gut. Dann kommen Sie mit. Wir beginnen jetzt einmal ganz von vorne.

Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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