Herrje! Das Landgericht Hamburg hat (endgültig) das Internet kaputt gemacht – leider muss man das genauso konstatieren.
Was ist der Hintergrund?
Bereits im September hatte der EuGH in der Rechtssache C?160/15 entschieden, dass das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn
- auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich (d.h. ohne Lizenz bzw. Einwilligung des Urhebers) aufzufinden ist
- und der Link auf der Ausgangsseite mit „Gewinnerzielungsabsicht“ bereit gestellt wurde
- und der Linksetzer sich nicht zuvor vergewissert hat, dass das betroffene Werk auf der verlinkten Webseite rechtmäßig veröffentlicht wurde.
Herrnach ging ein Aufschrei durch die (juristische Fach-) Welt.