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Tag

KI-Verordnung

Was der Salto einer 45jährigen mit dem IT Juristinnen Tag 2025 zu tun hat? Eine ganze Menge:

Wo kommt der IT Juristinnen Tag her?

Marlene Schreiber (Haerting Rechtsanwälte) und ich (Nina Diercks, Anwaltskanzlei Diercks) beschlossen im Jahr 2018 nämlich „Wir machen das! Und zwar einfach mal anders!“. Marlene und ich fanden, es gibt so viele tolle, kompetente und eloquente IT Juristinnen in diesem Land und doch doch man sieht sie kaum auf den Bühnen der einschlägigen Veranstaltungen. Dazu befanden wir, für Diskussion gibt es auf eben diesen Veranstaltung regelmäßig zu wenig Raum. Und so kam es in kürzester Zeit zu „Wir machen das selbst! Und einfach mal anders!“. Die Idee zum ersten IT-Juristinnen Tag – einem Barcamp für Digitalisierung und Recht war in der Welt. Im Jahr 2019 fand dann der erste #ITJuristinnenTag in Berlin statt.

Was ist das besondere am IT Juristinnen Tag?

Das Besondere ist und bleibt das BarCamp Format.  Ein Barcamp ist eine Unkonferenz. Hier stehen, bis auf zwei Keynotes, die Vorträge des Tages nicht vorab fest. Die Vortragsthemen des Tages werden erst am Morgen des IT Juristinnen Tages von den Teilnehmerinnen selbst am Morgen vor- und zur Wahl des Publikums gestellt. „Kann das funktionieren? Bei Juristinnen?“ fragten sich viele.

Die Antwort lautet eindeutig: Ja, das funktioniert! So gut, dass dieses Jahr bereits der sechste IT Juristinnen Tag stattfindet (Wohoo!).

Dem ursprünglichen Konzept sind wir dabei stets treu geblieben: Beim #ITJuristinnenTag2025 im Barcamp Format geht es wie immer darum, mit vielen Kolleg*innen jedweden Geschlechts den Wissenshorizont rund um die Themen Digitalisierung und Recht zu erweitern, gemeinsam IT- und datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern, fachlich zu diskutieren und neben dem Wissensaustausch unkompliziert und über alle Senioritätslevel hinweg zu netzwerken. Dabei gilt wieder: Fachlich höchstes Niveau & Spaß schließen sich so überhaupt gar nicht aus. 🙂 [Das werden all die, die schon einmal bzw. mehrmals dabei waren, sicher sofort bestätigen!]

Eine Veränderung gibt es allerdings in diesem Jahr. Erstmalig wird eine der Keynotes von einem Mann gehalten.

Keynote 1

Eren Basar ist als Wirtschaftsstrafverteidiger auf das IT- und Datenschutzstrafrecht spezialisiert. Das passt schon zum IT Juristinnen Tag. Doch vielmehr ist er Feminist und postuliert, dass „das Jahrzehnt der Frauen“ anbricht. Davon wird seine Keynote handeln und ich bin schon sehr gespannt auf die Thesen, die sicher für weitere Diskussionen sorgen werden.

Keynote 2

Sina Barenkau ist Senior Data Protection Expert bei E.ON SE und wer sie schon einmal erlebt hat, weiß welch Naturgewalt Sina im positivsten Sinne aller Sinne Sina ist. Sie wird uns mit Gedanken und Geschichten aus Ihrem Lebenslauf – vom Arbeiterkind zur Volljuristin und Awareness Expertin im Großkonzern – mit Inspiration und Food for thougths versorgen.

Wir freuen uns auch in diesem Jahr jetzt schon wieder sehr auf Euch alle, Eure Themen, unsere gemeinsamen fachlichen Diskussionen, das Netzwerken, die Stimmung und das Gelächter in den Kaffeepausen sowie beim Get Together am Abend!

Was hat das denn nun aber mit dem Salto zu tun!?!??

Ich habe im gleichen Jahr wieder mit dem Turnen begonnen, als Marlene und ich den erstenIT Juristinnen Tag als Unkonferenz planten. Mit 38 Jahren mit dem Turnen anzufangen ist zwar noch wesentlich bescheuerter als eine neue IT-Konferenz ins Leben zu rufen, aber in beiden Fällen gilt: „Manchmal muss man einfach mal machen!“ 😀

Mehr Informationen & Ticketkauf

Mehr Informationen zum IT Juristinnen Tag findet ihr hier: https://it-juristinnentag.de

Tickets könnt ihr direkt hier kaufen: https://www.eventbrite.de/e/it-juristinnen-tag-2025-das-barcamp-zu-digitalisierung-und-recht-tickets

Ticketverlosung

Unsere Veranstaltung ist eine Non-Profit-Organisation. Wir verdienen daran nichts. Die Ticketpreise sind rein kostendeckend – und zwar ohne dass unsere Arbeit damit bezahlt würde. Wir machen das aus Überzeugung und Freude. Weil die Ticketpreise aber wirklich nur die Kosten decken, können wir keine vergünstigten Tickets etwa für Studenten anbieten. Wer trotzdem gerne dabei sein möchte (oder einfach sein persönliches Glück testen will :D), der nehme doch sehr gerne an unserer Ticketverlosung teil, bei der wir zwei Tickets !

Teilnahme an der Ticketverlosung:

Das ist ganz einfach. Einfach eine Email mit dem Betreff #ITJurstinnenTag2025 und den eigenen Kontaktdaten an kontakt@anwaltskanzlei-diercks.de schicken und bis zum 15. Oktober warten. Dann geben wir den 2 Gewinner*innen Bescheid!

In diesem Sinne,

so oder so bis zum 21. November!

Nina & Marlene

 

 

 

 

 

Egal, was man liest und hört: ständig stolpert man/frau derzeit über das Wort „KI“. Dabei wird der Begriff offenbar gerne verwendet, ohne überhaupt zu wissen, was eine KI ist oder sein soll oder was diese ausmacht. Denn nicht überall, wo „KI“ drauf steht, ist KI drin. (Spoiler: ob eine echte „KI“ bereits existiert, ist mehr als nur fragwürdig).

Aber beginnen wir vorne und fassen damit sogleich den Artikel KI im Personalwesen – Was sagt die KI-Verordnung dazu?, der in der BvD-News Ausgabe 01/2024 erschien, zusammen:

KI im Personalwesen – Was sagt die KI-Verordnung dazu?

Gerade im Personalbereich wird viel mit dem Schlagwort „KI“ geworben, z.B. werden Stellenanzeigen mithilfe „Künstlicher Intelligenz“ ausgeschrieben oder Ergebnisse von Einstellungstests mithilfe dieser analysiert. Das klingt gut, allerdings verbergen sich hinter diesen „KI“ regelmäßig nichts weiter als Anwendungen, die Technologien des maschinellen Lernens (ML), ein Teilgebiet der KI, beinhalten. ML-Systeme verfügen über Algorithmen, mit denen Muster erkannt  (Ja, genau wie ChatGPT, Midjourney & Co.) und auf Basis der vorgebenen (!) Algorithmen auch gewisse Ableitungen getroffen werden können. Das ist gut. Das kann außerordentlich hilfreich sein. Zumal die Rechenkapazitäten immer größer und schneller werden. Nach wie vor laufen diese Algorithmen aber auch in falsche Richtungen, da sie eben keine inhaltlichen Bewertungen vornehmen, sondern nur Muster erkennen können. Und so klingen ChatGPT Texte stets gut, sind inhaltlich aber dennoch oft voller Fehler. Und MidJourney wirft hübscheste Fotografien aus und kriegt doch das Problem mit diesen menschlichen Fingern, die nun mal fünf und nicht sechs oder vier sind, nicht in den Griff.

Eben deswegen ist all das keine KI. Jedenfalls nicht nach der KI-Verordnung, die das EU-Parlament am 13.03.2024 verabschiedet hat. (Eine finale Fassung liegt bislang noch nicht vor, der Arbeitsentwurf der KI-Verordnung, der inhaltlich abgestimmt ist und nur noch redaktionell im Rahmen des sog. Berichtigungsverfahrens überarbeitet wird, ist, wie er vom Parlament angenommen wurde, hier nachzulesen. Nach meinem Verständnis der KI-Verordnung muss eine KI „mehr“ sein, als Machine Learning oder wissens- und logikgestützte Konzepte. Eine KI muss eigenständig Schlussfolgerungen auf Basis der Informationen, die sie erhalten hat, mit Hilfe von Machine Learning und/oder wissens- und logikgestützten Konzepten ziehen können. Das kann nach meinem Kenntnisstand bislang keine „KI“.

Wer nach dieser These mehr zur Frage „Was ist KI  nach der KI-Verordnung?“und dazu, wie die KI-Verordnung den Einsatz von KI im Personalbereich (Stichworte: Hochrisiko-System, Geldbußen etc.) betrachtet, wissen möchte (bzw. als Personalverantwortlicher, der solche Systeme einsetzt, wissen muss), der kann all das dezidiert in dem Artikel

Diercks, KI im Personalwesen, BvD-News Ausgabe 1/24

nachlesen.

Nach dem derzeitigen Stand soll die KI-Verordnung im Frühsommer in Kraft treten. Grundsätzlich erlangt das europäische Gesetz dann 24 Monate später Geltung. Jedoch – anders als sonst – mit etlichen Sonderregeln nach oben und unten:

  • das Verbot von KI-Systemen, die unannehmbare Risiken darstellen (also des Teufels Kindes sind), wird sechs Monate nach Inkrafttreten gelten;
  • die Verhaltenskodizes werden neun Monate nach Inkrafttreten gelten;
  • Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Transparenzanforderungen genügen müssen, gelten zwölf Monate nach Inkrafttreten.
  • die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme (u.a. KI für den Personalbereich) gelten nach 36 Monaten.

Das vermag jetzt für Personalverantwortliche so klingen, als ob noch ewig Zeit vorhanden wäre. Ganz so einfach ist es jedoch nicht (wie ein Blick in den Artikel vertieft erläutern würde). Es sind Fragen zu klären. Nämlich:

  1. Haben wir hier eine KI-Anwendung nach der KI-Verordnung?
  2. Unterfällt diese KI-Anwendung den Ausnahmen von für Hochrisiko-System?
  3. Liegt hier ein Hochrisiko-System vor? Werden die – umfangreichen – Anforderungen und Pflichten beim Betrieb von Hochrisiko-Systemen erfüllt?

Selbst wenn eine Personal-KI-Anwendung unter die Ausnahmetatbestände fällt, so dass kein Hochrisiko-System anzunehmen ist, müssen die Personalverantwortlichen dies genauestens dokumentieren und diese Dokumentation auf Anforderung den Behörden aushändigen. Die Prüfung müssen daher unbedingt vor Anschaffung und Verwendung von KI-Systemen erfolgen.

Alle Einzelheiten sind, wie gesagt, in dem Artikel „KI Im Personalwesen“, zuerst erschienen in BvD-News 1/24, nachzulesen. Wer gerne die gesamten Zeitschriften der BvD einsehen möchte, kann das hier tun.

In diesem Sinne,

es bleibt alles spannend!

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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