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Haftung für Links

Herrje! Das Landgericht Hamburg hat (endgültig) das Internet kaputt gemacht – leider muss man das genauso konstatieren.

Was ist der Hintergrund? 

Bereits im September hatte der EuGH in der Rechtssache C?160/15 entschieden, dass das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn

  • auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich (d.h. ohne Lizenz bzw. Einwilligung des Urhebers) aufzufinden ist
  • und der Link auf der Ausgangsseite mit „Gewinnerzielungsabsicht“ bereit gestellt wurde
  • und der Linksetzer sich nicht zuvor vergewissert hat, dass das betroffene Werk auf der verlinkten Webseite rechtmäßig veröffentlicht wurde.

Herrnach ging ein Aufschrei durch die (juristische Fach-) Welt.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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