Die Juristen ahnten es, gestern war es so weit. Der EuGH entschied (sehr verkürzt dargestellt):
- Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind als gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich zu betrachten.
- Nationale Aufsichtsbehörden sind für die Rechtsdurchsetzung zuständig, wenn ein Verantwortlicher eine Niederlassung im Hoheitsgebiet vorhält.
Wie ein Donnerschlag rollt diese Entscheidung durchs Netz. Die Anwälte diskutieren über die Auswirkungen, erste Facebook-Seiten (auch von Anwaltskanzleien) werden vom Netz genommen. Und die DSGVO, die ist sowieso an allem Schuld.
Worüber ist eigentlich entschieden worden? Worüber ist nicht entschieden worden? Ist die DSGVO schuld? Was sind die Auswirkungen des Urteils? Und müssen Facebook-Seiten jetzt abgeschaltet werden?
Diesen Fragen versuche ich hier in aller Kürze – soweit als überhaupt möglich – auf den Grund zu gehen.