Blog für IT- | Medien- | Datenschutz- und Arbeitsrecht
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Digitalisierung

Noch eine juristische Fachzeitschrift? Ja. Noch eine juristische Fachzeitschrift. Und ich habe mit großer Freude, die Anfrage, ob ich als Herausgeberin für die Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft, kurz ZdiW, zur Verfügung stehen würde, mit „Ja“ beantwortet. Das Konzept der neuen Zeitschrift, an dem ich in Teilen dann auch noch mitwirken durfte, sowie das einberufene Team, haben mich überzeugt.


Wenn Sie meine weiteren Ausführungen dazu gar nicht erst lesen, sondern viel lieber direkt einen Blick in die erste Ausgabe werfen möchten, dann können Sie dies sofort hier tun. Die ZdiW 01/21, das erste Heft, steht Ihnen vollständig und kostenfrei als Leseprobe auf den Seiten des Verlages Wolters Kluwers  zur Verfügung. Mehr zum Konzept, dem Herausgeber-Team und der Schriftleitung sowie zu den Inhalten finden Sie weiter unten im Rahmen dieses Blogartikels.

Ein kostenfreies Probe-Abo (zwei Ausgaben) finden Sie hier.


Das Konzept der ZdiW – Themenorientiert Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden

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Als ich sah, dass das #EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht) zu einer Blogparade zum Thema Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz“ aufrief habe ich mich sehr gefreut und sofort gedacht „Da mach ich mit!“. Dann verzweifelte ich aber etwas, raufte mir die Haare und dachte „Ja, aber wie denn!? Soll ich denen meinen Blog schicken?!“. Denn es ist zwar richtig, dass Fragen wie unter anderem

„Ist eine Social-Media-Nutzung eigentlich stets zulässig oder nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfolgt? Und wann ist sie „privat“, wann „beruflich“? Welche Kriterien können gegebenenfalls für eine solche Unterscheidung herangezogen werden? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn neueste Pressemitteilungen oder sonstige Informationen des Unternehmens auf eigenen Seiten der Arbeitnehmer gepostet werden? [Quelle: #EFAR]“

in der arbeitsrechtlichen Literatur dem Grunde nach immer noch ein Schattendasein fristen und darüber hinaus allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Aber in meiner täglichen Arbeit in der Kanzlei, auf diesem Blog sowie und in den von mir regelmäßig unregelmäßig veröffentlichen Gastbeiträgen und Fachartikeln andernorts spielen alle diese Fragen – seit inzwischen sieben Jahren – eine tragende Rolle. [SPOILER: Eine Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist ganz theoretisch immer noch möglich, praktisch jedoch weder umsetzbar noch sinnvoll.].

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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