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November 20, 2020

Der Kollege Stephan Hansen-Oest beschrieb die derzeitlich vorfindliche Sach- und Rechtslage in Sachen „Datenübermittlung in unsichere Drittstaaten“ in seinem letzten Newsletter sehr treffend mit „Drittlands-Frust“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Oder wäre es eigentlich doch. Jede Menge sogar. Aber die Zeit habe ich heute nicht. Deswegen nur ganz kurz ein paar postive Nachrichten im Hinblick auf einen Einzelfall. Aber positive Nachrichten tun uns wohl alle derzeit ganz gut.

[Wir sind aber gerade dabei die ganze Drittstaaten-Transfer-Problematik etwas vertiefter für den Blog aufzubereiten!]

Microsoft veröffentlich „Additional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses“

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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