Lang, lang, ist´s her, dass ich hier auf einen Fachaufsatz hinwies. Drum wird es Zeit, dies endlich wieder einmal zu tun. Dafür gibt es nun auch gleich zwei gute Gründe. Der Aufsatz Organisatorische Maßnahmen i.S.v. Art. 32 DSGVO – Das unterschätze „Must-Have“ eines jeden Unternehmens, der in der ZdiW bereits in der Ausgabe 01/2021 erschien, hat zum einen nichts an Aktualität eingebüßt und zum anderen ist er nun auch öffentlich auf der Seite des Wolters Kluwer Verlags, d.h. ohne Bezahlschranke, abrufbar. Und schließlich gilt besser spät als nie, oder? 😉
Zum Inhalt:
In dem Aufsatz geht es darum, wie wichtig organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO wie etwa Schulungen, aber vor allem auch Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, sind, um (Haftungs-)Risiken für das verantwortliche Unternehmen im Zusammenhang mit Datenschutz-Compliance beträchtlich zu minimieren.
Was damit gemeint ist und wie genau das funktioniert, das können Sie hier nachlesen:
Ich kann nur dringend empfehlen, sich mit diesem Thema – wenn es immer noch nicht geschehen ist – zu befassen und auseinanderzusetzen. Denn: Organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO sind ein „Must-Have“ eines jeden verantwortlichen Unternehmerns
In diesem Sinne,
Nina Diercks