Uff. Der letzte Artikel hier auf dem Blog stammt vom 10. August. *hust. So sollte es hier natürlich an sich nicht zugehen. Aber Schuld ist – wie immer!1!!11 – die DSGVO. Nun ja, das stimmt vielleicht gar nicht, doch irgendjemand bzw. -etwas muss schließlich Schuld sein. Fakt ist jedenfalls, dass die DSGVO auch bei uns immer noch für eine extrem hohe Auslastung sorgt, so dass Themen bzw. Artikel wie etwa:
Ist der Betriebsrat eigentlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
oder
Schließt die DSGVO die Anwendung von Ansprüchen aus dem UWG für Mitbewerber wirklich aus?
immer noch nur halbfertig in der digitalen Schublade liegen. (Ja, das ist gerade der Versuch, sich selbst etwas Druck vorzugeben…).
Doch trotz aller Arbeit, wenn das Upload-Magazin anfragt, ob ich nicht etwas zum neuen Heft beitragen kann, dann kann ich nicht nein sagen. Und so findet sich dort seit gestern der Beitrag
Statusbericht zur DSGVO: Was bisher geschah…
In dem Beitrag fasse ich zusammen, was seit der Geltung der DSGVO am 25. Mai 2018 geschehen und was nicht geschehen ist, vor allem jedoch, was nach Aussage der Datenschutzbehörden im vierten Quartal 2018 passieren wird. In dem Zusammenhang erläutere ich auch, warum zwar nach wie vor kein Grund zur Panik besteht, es jedoch verfehlt wäre, sich als Geschäftsführer zurückzulehnen und zu glauben, die Sache mit der DSGVO sei doch nicht so wichtig, schließlich seien doch – entgegen aller Untergangsszenarien – keine Millionen-Bußgelder verhängt worden.
Damit genug der Vorrede, hier geht es zum Artikel.
In diesem Sinne,
wir lesen uns drüben!