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Tag

Entwurf

Liebe Leser:innen,

willkommen zum jüngsten Rechtsüberblick. Auch heute wollen wir wieder einen Blick auf spannende Themen des Datenschutzrechts werfen, die die unternehmerische Praxis zur Zeit und in naher Zukunft beschäftigen (werden). Sie wissen bereits, dass das Datenschutzrecht nicht zur Ruhe kommt und eines der lebendigsten Rechtsgebiete im Bereich Compliance bleibt. Deshalb wollen wir auch heute wieder einen kleinen Ausblick auf aktuelle Themen geben, nämlich:

  • LG Bonn: Die verspätete Auskunftserteilung an den Betroffenen ist kein Grund für Schadensersatz oder Schmerzensgeld
  • EuGH: Nicht nur die Datenschutzbehörde am Hauptsitz eines Unternehmens darf tätig werden
  • Schrems III am Horizont? – Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch Facebook auf dem Prüfstand
  • Die Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte wird in das Vertragsrecht eingebettet; ein Ausblick auf § 327q BGB

Spannende Themen, viel zu tun. Deshalb wollen wir direkt beginnen. Viel Spaß bei der Lektüre!

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Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Inneres die (vorerst) letzte Version des „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ veröffentlicht. Grund genug, mich heute mit dem „lex facebook“, wie es auch getauft wurde, näher zu beschäftigen. Schließlich rauscht es diesbezüglich doch immer wieder ganz gehörig durch den Blätter-Wald bzw. die Webseiten. Doch was ist eigentlich dran an dem Entwurf?

Zunächst einmal handelt es sich weniger um ein „lex facebook“ als eben um einen „Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“. Das heißt, mit dem  Bundesdatenschutzgesetz sollen künftig auch explizit die personenbezogenen Daten von Beschäftigten besser geschützt werden. Bisher ergab sich dieser Schutz aus einer Zusammenschau des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Betriebsverfassungsgesetzes und einigen gerichtlichen Einzelentscheidungen (wie es im Arbeitsrecht auch üblich ist, da das Arbeitsrecht vorwiegend „Richterrecht“ ist, d.h. mehr durch die Rechtsprechung als Gesetze geformt wurde). Laut Entwurf soll nun „durch klarere gesetzliche Regelungen […] die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte erhöht werden“. Da bin ich mal sehr gespannt, schließlich zeichnet sich das BDSG nicht gerade durch klare gesetzliche Regelungen aus. Schon gar nicht, wenn man es zusammen mit weiteren Normen wie etwa dem Telemediengesetz (TMG) lesen muss. Der Entwurf verspricht aber „praxisgerechte Lösungen“. Nun denn.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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