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Am 28. April veröffentliche Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Blog Ihren ersten Beitrag zum Thema Skype und zeitversetzte Video-Interviews in Personalauswahlverfahren. Anlass hierfür waren die Veröffentlichungen der Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörde Berlin sowie der Datenschutzbehörde NRW. Beide Behörden hatten zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews“, und diese grundsätzlich als unzulässig erklärt.

Nun hat sich Rechtsanwältin Nina Diercks noch einmal ausführlich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Video-Interviews in Personalauswahlverfahren in der Dezember Ausgabe der DuD –Datenschutz und Datensicherheit- auseinandergesetzt. Bewusst stellt sie die gängige Argumentation von Datenschützern und Arbeitsrechtlerin in diesem Aufsatz in Frage und beleuchtet rechtlich sowohl unter dem BDSG sowie unter der DSGVO die Einschätzungen aus den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden NRW und Berlin.

Den vollständigen Aufsatz lesen Sie gerne in der Printausgabe im Dezember (12/2017) der DuD oder direkt hier.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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