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BGH Az. I ZR 146/12

Aufgehängt an einem recht aktuellen Urteil (bei dem ersichtlich wird, dass sogar Anwälte gar keine Halbgötter in schwarz sind…*ähem *räusper) gibt es heute mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Internet, Werbung und Wettbewerbsrecht.

Internetauftritte nebst dazugehöriger Werbung sind seit Jahren ein wichtiges Marketing-Instrument von Unternehmen und Selbstständigen. Inzwischen zeigen die meisten Unternehmer auch bei der Wahl von Firmennamen und Domain nicht nur das nötige Fingerspitzengefühl in Bezug auf die freie Verfügbarkeit, sondern auch hinsichtlich möglicher Konflikte mit dem Kennzeichnungsrecht. Relativ wenig Beachtung findet dem gegenüber, dass auch die schnell ins Web gesetzten Werbeslogans und sonstigen werblichen Aussagen im Konflikt zum Wettbewerbsrecht, allen voran im Konflikt zum Verbot der irreführenden Werbung nach § 5 UWG, stehen können.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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