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Beschäftigtendaten

Wer den Newsletter dieses Blogs abonniert hat oder mir auf Twitter oder LinkedIn folgt, der weiß, dass sich am vergangenen Freitag auf Initiative von Peter Hense und Johannes Nehlsen nicht nur das #TeamDatenschutz zum 1. virtuellen Stammtisch traf, sondern ich dort auch mit einem Beitrag zur „Datenübermittlung im Konzern“ vertreten war. Ehrlich gesagt, gingen wir von einem familiären, nerdigen Treffen mit 20, maximal 40 TeilnehmerInnen, aus und waren in Folge dessen von den mehr als 150 FachteilnehmerInnen wirklich überrascht. Ebenso groß war natürlich die Freude, dass das Format so gut ankam.  Oder wie Peter es auf Twitter ausdrückte „Es braucht offenbar keine EUR 1000/Tag-Veranstaltung, um mit Kollegen zu plaudern.„. Es steht auch schon fest, es wird eine Wiederholung geben. Mit anderen Themen und anderen ReferentInnen. (Wer Interesse hat: Einfach Johannes Nehlsen auf Twitter folgen!)

Doch nun weg vom famosen Stammtisch (dennoch: Danke nochmal, Johannes, für Deine Orga!) hin zu meinem Beitrag und dem oben stehenden Titel: „Datenübermittlung  im Konzern“. Auf das Thema kam ich,  da ich schon seit Ewigkeiten einen recht umfangreichen Aufsatz dazu in der Schublade liegen habe. So umfangreich, dass er für eine Zeitschrift zu lang ist. Leider auch zu kurz, um ein Büchlein draus werden zu lassen. Und natürlich wäre es möglich zu kürzen oder das Ganze noch weiter aufzubohren. Aber woher all die Zeit nehmen und nicht stehlen? Und dann die Absprachen mit den Verlagen. Kürzer? Welcher Fokus? Länger? Wohin denn bitte? Und ach ja, da sind wir wieder beim Problem der nicht vorhandenen Zeit. Und so nahm ich den virtuellen Stammtisch als Anlass, meine Gedanken dort einmal in die Runde zu schicken. Unvorsichtigerweise fragte ich danach, ob Interesse bestünde, das Ganze noch einmal ausführlicher in Form eines Aufsatzes nachlesen zu können, den ich einfach zur Diskussion auf den Blog stellen könne. Die Antwort lautete „Ja!“.

Und da habe ich nun an diesem Sonntag den Salat. Natürlich dauert die „kurze“ Überarbeitung für die Online-Stellung schon den ganzen Nachmittag und ich fürchte, ich habe einen Sonnenbrand auf der Stirn (was tue ich nicht alles für den Datenschutz!1!11).  Aber hier ist er nun, frisch gedruckt, äh, in das Internet gestellt:

Datenübermittlung im Konzern

Rechtsgrundlagen und formelle Anforderungen

Oder auch: Existiert ein Konzernprivileg und sind Intercompany-Verträge eine Lösung?

 

Ja, der Aufsatz hat nun keine rechtswissenschaftliche Redaktion durchlaufen. Aber wir machen das jetzt einfach wie die Virologen. Der Aufsatz wird online gestellt und muss sich dem kritischen Auge der fachlich versierten LeserInnen stellen. Ich freue mich auf Kritik, Ergänzungen oder am besten vollständige Erwiderungen an anderer Stelle. Und ja, natürlich noch mehr über Zustimmungen. 😉 (Und wer weiß, vielleicht sind wir 2020 ja auch so weit, dass Gedankengänge, die nicht zuerst auf Papier gedruckt wurden, einmal Eingang in die klassischen Literaturempfehlungen finden. Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt…)

Der Aufsatz hat nun natürlich auch kein Lektorat gesehen. Ich bitte also, sämtliche Typos etc. zu verzeihen. Wenn ich dazu kommen sollte, stelle ich vielleicht die Tage auch noch mal eine korrigierte Fassung bereit.

Nun wünsche ich erst einmal viel Spaß beim Lesen!

Last but not least, an meine interessierten Laien-Leser: Es handelt sich wirklich um einen juristischen Aufsatz. Sie können den gerne lesen. Aber suchen Sie nicht die gleiche Verständlichkeit wie sonst im Blog. Vielleicht machen wir auch noch mal eine Blog-Fassung daraus, versprechen möchte ich an dieser Stelle aber nichts.

In diesem Sinne,

so oder so, auf bald!

 

 

Ja, Sie haben leider richtig gelesen. Doch bei allem Schrecken, ich verspreche Ihnen, am Ende des Tunnels ist noch Licht. Oder vielmehr leuchtet in diesem Artikel zuweilen (etwas mehr als) der Silberstreif am Horizont.

Nun aber von vorne und der Reihe nach:

Die Datenschutzbehörden NRW und die Datenschutzbehörde Berlin haben ihre sogenannten „Tätigkeitsberichte“ für 2016 veröffentlicht. In diesen Tätigkeitsberichten berichten die Behörden, nicht sehr überraschend, über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Etwa wie sie bestimmte Verhaltensweisen, Arbeitsprozesse oder eingesetzte Tools im öffentlichen Bereich (Behörden) oder nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen) geprüft und beurteilt haben.

In beiden Tätigkeitsberichten wird auch zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews„. Darum soll es dann auch hier im Folgenden gehen.Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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