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Insolvenzverwaltung

Ich gewinne lieber als dass ich verliere. Bei Mensch-ärger-dich-nicht und bei Gerichtsverfahren. Es gibt Urteile, die gehen klar, auch wenn die eigene Mandantschaft dabei verliert. Da stimmt die Begründung, auch wenn ich es rechtlich anders sehe. Hin und wieder gibt es jedoch auch Urteile, die man liest und sich denkt: „Das darf doch wohl nicht wahr sein.“ Da geht es nicht darum, dass man verloren hat, sondern dass die Begründung grobe Schnitzer enthält. Genau so ein Urteil hielt ich kürzlich in der Hand. Als ich erfahren habe, dass dieses Urteil in der Zeitschrift für Datenschutz veröffentlicht werden soll, war mir wichtig, dass klar wird, dass dieses Urteil keines ist, auf das man sich einfach stützen kann. Denn rechtlich ist zum Teil fragwürdig, wie das Gericht die Entscheidung begründet. Wer nicht so versiert im Thema ist oder nur schnell mal nach etwas sucht, könnte sonst bei diesem Urteil landen und denken: „Ha, da gibt es was.“ Deshalb habe ich eine Anmerkung geschrieben, in der ich deutlich mache, dass und warum ich dieses Urteil für wenig hilfreich halte. Es ist soweit ersichtlich das erste Urteil zu dieser Frage und sollte nicht unkommentiert stehen bleiben, damit die unsaubere Begründung nicht wiederholt wird, sondern die vom Gericht aufgeführten Aspekte rechtsdogmatisch zukünftig besser behandelt werden.Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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