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CNIL

Die CNIL, die französische Aufsichtsbehörde, hat sich am 7.6.2022 noch einmal zu Google Analytics und der Datenübertragung in Drittstaaten geäußert. Ja, 7.6., es ist mir aber erst heute durch den ZD-Newsletter aufgefallen. (Danke dafür!)

In ihrem Beitrag legt die CNIL dar, dass sie mehrere Beschwerden zur Nutzung von Google Analytics auf Webseiten französischer Unternehmen auf dem Tisch hatte. Sie habe das geprüft und sei der Ansicht, dass die “Verwendung von Google Analytics in der derzeitigen Form zu unzureichend geregelten Übermittlungen in die USA führe”.  Dabei lässt die CNIL leider offen, was “die derzeitige Form” war, ob es also um Google Analytics 4 (aktuelle Version, die IP-Adresse wird nicht in Analytics erfasst) oder um die ältere Fassung, Universal Analytics ging, bei der man selbst entscheiden muss, ob die IP-Adresse anonymisiert wird. Ist aber auch nicht weiter wichtig, denn: Alles schlimm mit der Übertragung der IP-Adresse in einen Drittstaat.

Den ganzen Artikel lesen.

Mitautoren: Tobias Hinderks*, Nina Diercks **

Ein herzliches Moin liebe Leserinnen und Leser,

willkommen zum dritten Teil der Blog-Reihe rund um den transatlantischen Datenverkehr und der Frage, was eigentlich nach dem weitreichenden Urteil des EuGH Schrems II Sache ist. Bereits in zwei Blog-Artikeln haben wir uns mit der Frage befasst, was nun gilt, da der Privacy Shield nicht mehr gilt.

Zur Erinnerung: Der Privacy Shield zwischen der EU und den USA war der Grund, weshalb recht einfach und legal personenbezogene Daten über den Atlantik ausgetauscht werden durften. Diesen Privacy Shield wollte der EuGH mit seiner Entscheidung Schrems II jedoch nicht als ausreichend akzeptieren; die europäischen Datenschutzvorstellungen würden in Angesicht der weitreichenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, auf Daten zuzugreifen, nicht erfüllt.Den ganzen Artikel lesen.

Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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