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Datenschutzrecht

Wie schön, dass Sie da sind! Möglicherweise sind Sie gerade vom Social Media Recht Blog herübergekommen oder sind ganz frisch per Zufall erstmalig auf dem neuen Blog Diercks Digital Recht  gelandet. Doch wie dem auch sei, sehen Sie sich gerne um!

Wie Sie – zumindest als Leser des Social Media Recht Blog – relativ schnell bemerken werden, finden Sie hier inhaltlich zunächst einmal gar nichts Neues. Eine Vielzahl von aktuelleren Artikeln haben wir sogleich mit herüber genommen (die älteren finden Sie weiterhin im Social Media Recht Blog, der als Archiv bestehen bleiben wird.). Und wie schon bisher wird es auch im neuen Design unter

um Fragestellungen aus den Bereichen

IT-Recht | Medienrecht | Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

gehen.

Wenn Sie noch wissen mögen, warum ich dem Social Media Recht Blog Lebewohl sagte, dann schauen Sie doch gern in meinen dortigen Abschiedspost.

Wenn Sie gar nicht so sehr interessiert, was war, sondern nur, warum und wozu dieser Blog nun da und – aus Sicht der Autorin jedenfalls – gut ist, dann lesen Sie doch vielleicht einfach den Text Über diesen Blog.

Und ach, wie gesagt, schauen Sie sich doch einfach um. (Sollten Sie noch einen Bug finden, dann immer gerne her damit. In Hamburg tausche ich die Meldung dann demnächst gerne gegen einen Kaffee).

In diesem Sinne erst einmal,

auf bald, bis zum ersten „richtigen“ Blogpost an dieser Stelle!

Am 28. April veröffentliche Rechtsanwältin Nina Diercks in diesem Blog Ihren ersten Beitrag zum Thema Skype und zeitversetzte Video-Interviews in Personalauswahlverfahren. Anlass hierfür waren die Veröffentlichungen der Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörde Berlin sowie der Datenschutzbehörde NRW. Beide Behörden hatten zum Thema Beschäftigtendatenschutz Stellung genommen, dabei unter anderem zu den Themen „Bewerbungsgespräche über Skype“ und „videobasierte zeitversetzte Interviews“, und diese grundsätzlich als unzulässig erklärt.

Nun hat sich Rechtsanwältin Nina Diercks noch einmal ausführlich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Video-Interviews in Personalauswahlverfahren in der Dezember Ausgabe der DuD –Datenschutz und Datensicherheit- auseinandergesetzt. Bewusst stellt sie die gängige Argumentation von Datenschützern und Arbeitsrechtlerin in diesem Aufsatz in Frage und beleuchtet rechtlich sowohl unter dem BDSG sowie unter der DSGVO die Einschätzungen aus den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden NRW und Berlin.

Den vollständigen Aufsatz lesen Sie gerne in der Printausgabe im Dezember (12/2017) der DuD oder direkt hier.

Als ich sah, dass das #EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht) zu einer Blogparade zum Thema Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz“ aufrief habe ich mich sehr gefreut und sofort gedacht „Da mach ich mit!“. Dann verzweifelte ich aber etwas, raufte mir die Haare und dachte „Ja, aber wie denn!? Soll ich denen meinen Blog schicken?!“. Denn es ist zwar richtig, dass Fragen wie unter anderem

„Ist eine Social-Media-Nutzung eigentlich stets zulässig oder nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfolgt? Und wann ist sie „privat“, wann „beruflich“? Welche Kriterien können gegebenenfalls für eine solche Unterscheidung herangezogen werden? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn neueste Pressemitteilungen oder sonstige Informationen des Unternehmens auf eigenen Seiten der Arbeitnehmer gepostet werden? [Quelle: #EFAR]“

in der arbeitsrechtlichen Literatur dem Grunde nach immer noch ein Schattendasein fristen und darüber hinaus allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Aber in meiner täglichen Arbeit in der Kanzlei, auf diesem Blog sowie und in den von mir regelmäßig unregelmäßig veröffentlichen Gastbeiträgen und Fachartikeln andernorts spielen alle diese Fragen – seit inzwischen sieben Jahren – eine tragende Rolle. [SPOILER: Eine Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist ganz theoretisch immer noch möglich, praktisch jedoch weder umsetzbar noch sinnvoll.].

Den ganzen Artikel lesen.

Über diesen Blog

Liebe LeserInnen,

ich freue mich, dass Sie ein wenig mehr über diesen Blog und seine Entstehungsgeschichte wissen möchten.

Dieser Blog, also Diercks Digital Recht – Blog zum IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht, erblickte im Dezember 2017 das Licht der Welt.

Der Blog hat jedoch eine weit längere Geschichte, nämlich die des Vorgängers, der sieben Jahre lang zur Verfügung stand und heute noch als Archiv im Internet zu finden ist: Der Social Media Recht Blog. Der Social Media Recht Blog befasste sich sieben Jahre lang mit allen Themen rund um IT-, Medien- und Datenschutz sowie zunehmend auch dem Arbeitsrecht und startete damit im dunklen Mittelalter des Social Media Zeitalters, 2010.

Warum damals diese Entscheidung?

Nun, die Leidenschaft für Social Media, digitale Kommunikation und alles, was eben damit verbunden ist, hatte mich (Rechtsanwältin Nina Diercks) an sich schon lange erfasst. Es begann alles in den Zeiten des Web 1.0, genau genommen 1999, mit einem Praktikum  in der Online-Redaktion von TV Today und Online Today (wer erinnert sich?) von Gruner + Jahr. Der weitere Weg führte mich dann neben Studium und Referendariat durch einen großen Teil der Hamburger Verlags- und Medienlandschaft.

Entscheidend für die Gründung des Blogs waren dabei die Erfahrungen, die ich in eben jener Medienlandschaft machen konnte: Ich musste über die Jahre beobachten, dass die Zusammenarbeit zwischen „Medienmenschen“, bzw. „Unternehmern“ und „Juristen“ aufgrund des mangelnden gegenseitigen Verständnisses und der unterschiedlichen Sprache(n) mehr schlecht als recht verläuft. Und so setzte ich mir das Ziel, mit meinem Blog eben diese Gräben zwischen den Parteien zu schließen und zu zeigen, dass Recht auch verständlich sein kann. Der Blog wendete sich damit zunächst einmal an all jene HR-Manager, PR- und Marketing-Verantwortlichen sowie Pressesprecher und Vertreter der Unternehmenskommunikation, die sich mit „Social Media“ befassten.

Warum die Umbenennung 2017?

Nun gab und gibt es aber gar kein „Social Media Recht“. Es handelt sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie. Und folglich behandelte der Blog von Beginn an nicht nur Fragen zum Impressum auf Facebook oder zu Urheberrechten auf Twitter, sondern ging viel weiter. Er befasst sich – ebenso wie ich mich in meiner täglichen Arbeit, bzw, meine Mandanten in der ihren – mit allen möglichen Fragestellungen aus den Bereichen des IT-Rechts, des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des  Arbeitsrechts. Und keine Frage, das Thema Vertragsgestaltung (AGB und Individiualverträge) spielt in allen Bereichen natürlich eine große Rolle und nimmt folglich sowohl im Blog wie auch in der anwaltlichen Tätigkeit einen großen Raum ein.

Inhaltlich passierte damit auf Diercks Digital Recht –  Blog zum IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht eigentlich nichts Neues. Aber nach sieben Jahren war es 2017 dringend Zeit, dass Layout einmal dem Inhalt anzupassen.

Damit sollte der Blog auch für den einen oder anderen Datenschützer, IT-Verantwortlichen und die Geschäftsführer von Agenturen und mittelständischen Unternehmen interessant sein.

In diesem Sinne,

ich hoffe, Sie finden eine spannende Lektüre vor.

Nina Diercks

PS an die Kollegen: Ja, mir ist bewusst, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus juristisch besehen genauer ginge. Aber der Blog richtet sich in erster Linie an „Praktiker“ also an juristische Laien. In Folge dessen wird das eine oder andere rechtliche Problem hier zu Gunsten der besseren Verständlichkeit nicht weiter ausgeführt. Natürlich freue ich mich aber immer auch über Ihre Anregungen, Kritik und Kommentare.

Fast zwei Monate ist es her, dass hier der Artikel Active Sourcing und Talent Relationship Management (TRM) unter der DSGVO I erschien. Dort erläuterten wir, wie sich die Rechtslage hinsichtlich der Kandidatensuche und der Anlage eines Kandidatenpools ab 2018 gestaltet und welchen (erweiterten) Dokumentations- und Informationspflichten Unternehmen spätestens dann nachkommen müssen.

Nun, ein paar sehr arbeitsintensive Wochen und einen phantastischen – natürlich 😉 viel zu kurzen – Urlaub später geht es heute um die rechtlichen Fragen der Kandidatenansprache im Hinblick auf die Änderungen, die uns 2018 erwarten. Das sind – leider – weder kleine Änderungen noch sehr angenehme und das hat vor allem mit der schon im Titel genannten ePrivacyVO zu tun. Man könnte sagen, es wird eher dunkel.

Doch der Reihe nach.

Den ganzen Artikel lesen.

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Diercks Digital Recht

 

Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) arbeitet seit 2010 als Rechtsanwältin. Sie führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen bundesweit, ist jedoch ausschließlich im IT-| Medien-| Datenschutz und Arbeitsrecht tätig. Daneben steht die Nina Diercks gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog (früher: Social Media Recht Blog) ins Leben gerufen. Mehr

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